Dubiose Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe letzte Woche eine korrigierte Nebenkostenabrechnung für eine Mitwohnung bekommen aus der wir Ende Januar 2014 ausgezogen sind. Damals habe ich ein Auszugsprotokoll mit dem Vermieter gemacht in dem Zählerstände festgehalten wurden.


    Mal ganz davon abgesehen dass ich die ersten Nebenkostenabrechnung nie erhalten habe (die erste hatte wohl eine Nachzahlung von ca. 80 €) soll ich auf Grund der neuen Abrechnung jetzt doch 140 € für den einen Monat nachzahlen.


    In der Anlage zum Thread das Begründungsschreiben, dass die Firma die die Abrechnungen erstellt dem Vermieter übersendet hat. Demnach wurde weil die Zähler keine richtigen Ergebnisse lieferten zunächst nach qm umgelegt. Dies bin ich noch geneigt zu akzeptieren, muss ich gem. § 9a Abs. 2 HeizKV wohl auch.
    Und nun kommt der für mich m.E. nicht zulässigen Teil:


    Weil sich alle, die in 2014 noch da drin gewohnt haben wohl über das Ergebnis beschwert haben wurde eine Schätzung anhand der ebenfalls geschätzten Zählerstände zum 31.12.2014 vorgenommen (durch Rückrechnung). Demnach habe ich für verschiedene Kostenpositionen einen Verbauch von 9,1 cbm. In den vergangenen Jahren hatten wir fürs ganze Jahre zwischen 60 und 65 cbm. Also das wäre heruntergerechnet fast das Doppelte. Könnte man mit viel Fantasie noch mit "Heizperiode" Januar erklären, allerdings wird auch Abwasser und Kaltwasser so berechnet da gilt das Argument "Heizperiode" ja wohl kaum.
    Demnach soll ich noch 61 € mehr also nun über 140 € nachzahlen.


    Dies halte ich aus zwei Gründen für unzulässig.


    1) Wir sind am 31.01.14 ausgezogen. Jetzt wird eine doppelte Schätzung anhand des Verbrauchs des Nachmieters vorgenommen. Dessen Verbauch kann ja wohl kaum uns zugerechnet werden. Vielleicht hat der 4 Kinder oder 3 Aquarien und nimmt jeden Abend ein Vollbad. Man sieht ja schon am Vergleich mit unseren Vorjahresverbräuchen, dass das nicht sachgerecht sein kann.


    2) Es wurde ja nun schlussendlich das ganze Haus geschätzt weil das Problem bei allen Zählern war. Ich meine hier greift § 9a Abs. 2 HeizKV wonach bei Schätzungen von über 25% der Fläche nur noch anhand der Fläche verteilt werden kann.


    Habe dem Vermieter jetzt mitgeteilt, dass ich die ursprüngliche Abrechnung möchte (will ja die qm Berechnung kontrollieren) und dass ich bereit bin die erste Abrechnung zu begleichen, die zweite aber keinesfalls, weil ich mit dieser Art der Schätzung nicht einverstanden bin.


    Ich weiß es handelt sich um einen vielleicht speziellen Fall, wäre aber sehr dankbar über jegliches Feedback, wie Ihr das (gerne auch aus dem Bauch heraus) seht.