Berechnung der anzureihenden Leistungen aus einer Direktversicherung

  • Habe eine Direktversicherung und eine Pensionszusage. Die Direktversicherung wird mir bei Fälligkeit in voller Höhe ausgezahlt.
    Der Betrag soll dann bei meiner Pension entsprechend gekürzt werden.
    Um den Kürzungsbetrag bei der monatlichen Pension zu ermitteln, wurde ein Rechnungszins von 6 % zugrunde gelegt.
    Ist dies bei dem heutigen Zinsniveau nicht zu hoch?


    Danke für Ihre Rückmeldung


    Karl A. Heinz