Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung

  • Neue Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV ("WIP") behauptet, dass die Beitragsbelastung bei GKV-Versicherten seit 2005 stärker angestiegen ist als bei PKV-Versicherten. Die Analyse wurde gestern erst veröffentlicht. Ich habe sie selber noch nicht gelesen. Bei der WIP handelt sich jedoch um ein Institut, dass von dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. finanziert wird.


    Aus der Zusammenfassung der Kurzanalyse:
    "(...)Um das steigende Ausgabenvolumen zu finanzieren, sind steigende Beitragseinnahmen not-wendig. Entgegen der teilweise in den Medien und in der gesundheitspolitischen Diskussion geäußerten Auffassung, sind die Beitragseinnahmen in der GKV im Zeitraum von 2007 bis 2015 bzw. prognostiziert bis 2017 stärker gestiegen als in der PKV. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche Beitragsbelastung eines GKV-Versicherten in den letzten Jahren stärker zunahm als die eines PKV-Versicherten."


    Nachdem ich die Studie gelesen habe, werde ich sie hier weiter kommentieren.


    Die Analyse habe ich angehangen.

  • Hallo Community,



    viele Ratgeber, selbsternannte Experten und sogenannte „Beitragsoptimierer“ und „Tarifoptimierer“ verengen sich dabei auf wenige Handlungsoptionen oder gar nur eine Handlungsoption. Warum ist die Verengung auf die Tarifoptimierung bzw. Beitragsoptimierung aus meiner Sicht nur die drittbeste Lösung?



    Beitragsanpassungen, und wir sprechen in aller Regel von Beitragserhöhungen, empfinden die meisten PKV-Versicherten als ein Ärgernis.



    Es gibt jedoch Handlungsoptionen, wie betroffene PKV-Versicherte auf eine Beitragserhöhung reagieren und damit die Krankenversorgung bzw. medizinische Versorgung sichern und Beiträge nachhaltig einsparen können.



    Eine Auswahl an Handlungsoptionen nach Beitragsanpassung:
    1. Internen Tarifwechsel prüfen lassen und umsetzen
    2. Erhöhung des Selbstbehalts
    3. Wechsel in den Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif
    4. Verzicht auf Leistungen
    5. Risikozuschlag oder Risikozuschläge überprüfen lassen
    6. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung



    Ist eine solche Beratung aber auch bezahlbar? Von der Informations- und Unterlagenbeschaffung, Prüfung der möglichen Handlungsoptionen (= Ersteinschätzung) bis zur Umsetzung der ausgewählten Handlungsoption
    werden bei Berücksichtigung der Handlungsoptionen 1. bis 5. von Versicherungsberatern Vergütungen im Bereich von 700,-- bis 900,-- € brutto begehrt und abgerechnet. Dagegen stehen die nachhaltigen Beitragseinsparungen.


    Was ist aber nachhaltig im Zusammenhang mit Beitragseinsparungen und welcher Zeitraum wäre anzusetzen? Meines Erachtens sollte ein Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden, da dies der Zeitraum ist, wo jeder
    durchschnittliche PKV-versicherte Mensch seine Krankenversicherung auf den Prüfstand stellt (bzw. auf den Prüfstand stellen sollte). Nachhaltig bedeutet für mich, dass Änderungen im Risikoprofil (z.B. Erhöhung des Selbstbehalts) neutralisiert, d.h. herausgerechnet werden.


    Punkt 6. ist kritisch, denn für einige PKV-versicherte Menschen stellt der Wechsel in die GKV tatsächlich die richtige Handlungsoption dar. Auch hier können die wirtschaftlichen Folgen eines GKV-Wechsels in den meisten Fällen analysiert werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit und des Umfangs dieser Analysen und Berechnungen ist eine solche Prüfung aber vergütungsintensiv und nicht von jedem Berater durchführbar. Es ist nämlich noch nicht geklärt, ob solche Berechnungen und Analysen von Versicherungsberatern überhaupt durchgeführt werden dürfen. Hier bietet
    sich dann die Zusammenarbeit mit Rentenberatern an, die auch rechtliche Beratung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten dürfen.


    Oftmals weiß man nicht so genau, was der Anbieter wirklich zu leisten imstande ist. Das mag daran liegen, dass der Berater dazu keine ausführlichen Informationen liefert, er ausweichend auf eine entsprechende Anfrage reagiert oder zu wenige Kunden-Bewertungen vorhanden sind. Einen Weg dies herauszufinden ist die Beauftragung einer Ersteinschätzung im Zusammenhang mit der nachhaltigen Einsparung von Beiträgen. Die Ersteinschätzung kostet normalerweise um die 100,-- € brutto. Dann sieht man schnell, ob sich der Berater auf wenige Handlungsoptionen (oder gar nur eine) beschränkt und welche Lösung er für das konkrete Problem liefert. Gut ist, wenn der Berater bereits in der Ersteinschätzung mögliche Handlungsoptionen für den konkreten Fall benennt und skizziert, welcher Nutzen durch seine Leistung entstehen könnte.




    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hallo peca,


    das ist eine sehr saftige Erhöhung. Tut mir leid für Sie. Meine Empfehlung: Lassen Sie bitte die Erhöhung vom einem Experten prüfen. Der oder die soll Ihnen auch Handlungsoptionen an die Hand geben.


    Mit besten Grüßen

  • Ich hatte vergangenes Jahr eine kleinere Erhöhung bei der Debeka.


    Für nächstes Jahr ist der Beitrag stabil geblieben.


    Ich kenne aber Freunde (auch Kunden bei der Debeka), wo der Beitrag für nächsts Jahr um 25% gestiegen ist. Hierbei muss man aber auch erwähnen, dass diese die letzten fünf Jahre keine einzige (!) Beitragserhöhung hatten.


    Im Vergleich zur GKV fahre ich immer noch viel günstiger mit der PKV.


    Man sollte die Beitragserhöhungen GKV / PKV auch gegenüberstellen, um ein geschlossenes Bild zu erhalten. Zudem die goldene Regel nicht vergessen: Anbieter nicht nur nach Preis, sondern vor allem nach Beitragsstabilität und Alter der Tarife, Anzahl der Tarife ... etc. vergleichen.

  • Hallo Community und Besucher,
    für alle Menschen die das Magazin „PKVpublik“ des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. nicht beziehen.
    In der Ausgabe 9 vom November 2016 des Magazins „PKVpublik“ beschreibt der Lobbyistenverband sehr anschaulich und in verständlichen Worten die Gründe für Beitragsanpassungen, die Kalkulationsgrundlagen sowie die Wirkungen.


    Das Heft oder den Artikel können unter


    https://www.pkv.de/service/pkv_publik/


    heruntergeladen werden.


    Natürlich ist der Artikel nicht frei von Wertungen. Der Artikel bewegt sich aber auf einem höheren Niveau als die vielen Zeitungsartikel der Tagespresse zu diesem Thema.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Mein Mann ist beim deutschen Ring: er hatte auch 5 Jahre keine Erhöhungen (sogar mini-Sänkungen) und nun +26%. Der Versicherungsverkäufer (MLP - keine Kommentare bitte...) verteidigt die Versicherung: im Schnitt wuchs der Beitrag weniger als um 5%/Jahr, was seiner Meinung nach zu erwarten wäre.
    Ich hatte versucht das Thema Selbstbeteiligung anzusprechen (Mein Mann hat derzeit 400€) und er wies uns darauf hin, dass wir nur teilweise von Vergünstigung der Prämien profitieren, da seine Prämien (nächstes Jahr um die 600€/Monat) zusammen mit den 2 Kinder (á 125€/Kind) nur knapp über der zuschussfähigen Grenze lägen.
    Ich bin hin und her gerissen: wir haben schon die Zahlung auf Jahreszahlung geändert, damit wir immerhin 3% Rabatt bekommen, aber hat er recht mit der SB?
    Momentan geniessen Mann und Kind beste Gesundheit und kriegen immer wieder etwas zurück, weil ihre Kosten Erstattungen sind. Wie kann ich rechnen, ob wir die SB erhöhen sollen?
    Danke im Voraus

  • Hallo laura-cb,


    offen gesagt verstehe ich die vom Vermittler ins Feld geführte Argumentation nicht.


    Für die Ermittlung des optimalen Selbstbehalts fließen folgende Daten in eine einfache "Was-wäre-wenn-Analyse" ein: 1.) Beitrag/Prämie aktuell, 2.) Leistungen des Tarifs, 3.) Höhe des Selbstbehaltes (der Selbstbeteiligung), 4.) Beitragsrückerstattung und 5.) Höhe der eingereichten Arzt- und Behandlungskosten.


    Auf der Basis kann man dann recht einfach verschiedene SB-Szenarien durchrechnen und die Beitragsreduzierungen durch die Erhöhung des SB berücksichtigen. So bestimmt man m.E. die optimale Höhe des Selbstbehaltes.


    Seien Sie bitte skeptisch wenn Sie jemand über die Höhe des Selbstbehaltes berät, ohne eine Berechnung durchgeführt zu haben.

  • Habe jetzt von der Central eine Beitragserhöhung für 2017 von 40,-- € auf monatlich dann 433,-- € (bei 2.600,-- SB !) erhalten. Bin jetzt 61 J. und überlege echt, in den Standardtarif mit 379,-- € und 306,-- € SB zu wechseln. Mir ist schon klar, dass die Leistungen da schon erheblich niedriger sind, aber das meiste davon brauche ich eh nicht. Und wenn, dann zahle ich es halt aus eigener Tasche drauf. Was mich aber am meisten beschäftigt, sind die geringen Leistungen beim Zahnersatz. Gibt`s dazu Ratschläge?

  • Hallo crater,


    im Zusammenhang mit Ihren Überlegungen in den Standardtarif zu wechseln, würde ich empfehlen folgende Punkte zu prüfen oder prüfen zu lassen:

    • Prüfung, ob Aufnahmebedingungen für den Wechsel in der Standardtarif erfüllt werden
    • Prüfung, ob Beiträge im Standardtarif nach den in der PKV üblichen Regeln kalkuliert wurden
    • Prüfung, ob die gebildeten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif beitragsmindernd angerechnet wurden
    • Prüfung, ob der Risikozuschlag bzw. die Risikozuschläge berechtigt sind
    • Prüfung, ob die Beitragsschranke eingehalten wurde, wenn eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen ist

    Zusatzversicherungen neben dem Standardtarif sind in den Versicherungsbedingungen grundsätzlich ausgeschlossen.


    Besteht dennoch eine Zusatzversicherung, entfällt der Anspruch auf Beitragskappung. Das Thema sollten Sie daher vorher mit dem Versicherer klären!


    Eine Krankentagegeldversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung können allerdings zusätzlich zum Standardtarif abgeschlossen werden.

  • Was mich aber am meisten beschäftigt, sind die geringen Leistungen beim Zahnersatz. Gibt`s dazu Ratschläge?

    Je nachdem wo Sie wohnen, ist meine Empfehlung für Sie nützlich oder auch nicht.


    Ich lebe in München. Von hier aus fährt der Fernbus in 4:40 Std nach Prag. Kosten liegen bei 20 € pro Strecke.
    Meine Zahnbehandlung lasse ich seit einiger Zeit in Prag machen. Die Zahnarztpraxis dort ist top. Die Zahnärztin spricht deutsch. Und die Kosten liegen bei ca. 1/3 der in Deutschland üblichen Preise.


    Meinen Zahnbehandlungstarif habe ich gekündigt.
    Mit dem Selbstzahlermodell fahre ich günstiger als mit dem Zahntarif und den Preisen hierzulande.

  • Hallo Herr Gamper,
    vielen Dank für die Hinweise. Eine Frage habe ich noch: warum ist der angebotene Standardtarif mit 331,-- € erheblich günstiger als der alternativ verfügbare Basistarif mit 638,-- € ? (Ein Grund ist natürlich der Selbstbehalt von 306,-- € p.a. Muss da beim Standardtarif auch in den nächsten Jahren mit heftigen Erhöhungen gerechnet werden?

  • Hallo crater,


    die Beiträge im Standardtarif werden nach den in der PKV üblichen Regeln kalkuliert. Rechtliche Grundlagen sind insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. Für den individuellen Beitrag des Versicherten im Standardtarif sind seine Versicherungsdauer in der PKV und seine bisherigen Tarife von Bedeutung.


    Daraus ergibt sich der Umfang der gebildeten Alterungsrückstellungen, die beim Wechsel in den Standardtarif beitragsmindernd angerechnet werden. Gerade bei Versicherten im Rentenalter führen die Alterungsrückstellungen im Standardtarif in der Regel zu geringen Beiträgen.


    Durch den Einsatz der Alterungsrückstellung zur Beitragsminderung bietet der Standardtarif eine Möglichkeit für Versicherungsnehmer, ihre Beiträge zu reduzieren, wenn sie sich die hohe monatliche Prämie nicht mehr leisten können.


    Er ist insbesondere für Versicherungsnehmer gedacht, die schon seit vielen Jahren privat krankenversichert sind und daher hohe Alterungsrückstellungen aufgebaut haben. Beim Wechsel in den Standardtarif gelten die gleichen Grundsätze wie bei anderen Tarifwechseln beim gleichen Anbieter: Risikozuschläge bleiben erhalten, und für Mehrleistungen kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und ebenfalls Risikozuschläge festsetzen.


    Dies bedeutet, dass höhere Entnahmen aus der Alterungsrückstellung den niedrigeren Beitrag bei Ihnen "finanzieren" werden, sollten Sie in den Standardtarif wechseln.


    Daher auch meine Empfehlung: Sie sollten prüfen ob und wie die gebildeten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif beitragsmindernd angerechnet wurden. Ferner sollten Sie prüfen, ob ein etwaiger Risikozuschlag bzw. etwaige Risikozuschläge berechtigt sind.


    Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsserie: "Sozialtarife in der PKV".

  • Danke muc, gibt`s dazu auch `ne Adresse in Prag?

    Die Adresse lautet:


    Dr. Dana Smolikova
    Korunní 104
    Gebäude G
    100 00 Praha


    Im Internet:


    Dr. Dana Smolikova


    Schauen Sie sich mal auf der website die Preisliste an!
    Dazu muss man wissen, dass 1.000 CZK etwa 36,50 € entsprechen.
    Ein Implantat gibt es also schon ab umgerechnet 310 €.


    Frau Dr. Smolikova ist zudem sehr freundlich und serviceorientiert.
    Ich war schon 5 oder 6 mal dort. Bezahlt wird in bar - gegen Quittung.


    Da ich keinen Zahntarif mehr habe, habe ich natürlich die Quittungen nicht eingereicht.
    Ob eine PKV erstatten würde, weiß ich nicht. Vermutlich würde eine PKV auf eine Rechnung bestehen.
    Ich finde aber gerade gut, dass in Prag zum Festpreis abgerechnet wird. Ohne den ganzen Gebührenziffern-Kram und das souundsovielfache des Gebührensatzes.

  • Die aus meiner Sicht „schrulligen“ Ansichten von muc möchte ich nicht so stehen lassen. In Punkto „Gebührenarbitrage“ kann sich jeder selber eine Meinung bilden, vor allem dann wenn wir alle nach Tschechien reisen, um uns dort bei Zahnärzten behandeln zu lassen. Was passiert dann mit den 243.000 Beschäftigten (ich rede nicht von den Zahnärzten und Zahnärztinnen!) in Arztpraxen in Deutschland?



    Mit muc stimme ich überein, dass die Gebührenordnungen hier in Deutschland stark reformbedürftig sind und mehr Wettbewerb unter den Zahnärzten notwendig erscheint.



    Nun, seine Rechnung ist gelinde gesagt, sehr vereinfachend. Glauben wir den Zahlen von muc, dann gibt es in Prag die Behandlung für 1/3 der Behandlungskosten in Deutschland, d.h. anstatt 1.000,-- € zahlt der Patient 333,33 €. Gut, rechnen wir die Fahrtkosten drauf, denn der Patient muss bei einem günstigen Fernbusanbieter weitere 40,-- € berappen. Also landen wir bei 373,33 €.



    Wenn jemand kein Rentner oder Pensionist ist, dann muss der Lohnausfall auch mit in die Rechnung (angesehen davon, ob man fast 10 Stunden im Fernbus sitzen möchte und mit seiner Freizeit nichts Besseres anzufangen weiß) einbezogen werden. Durchschnittlich verdient ein Angestellter in Deutschland 17,78 € brutto bzw. zirka 14,-- € netto pro Stunde. Also addieren wir die 9 * 14,-- € = 126,-- € einfach dazu und landen somit bei 499,33 € (Hinweis: bei Selbstständigen müsste man einen Stundensatz von 50,-- € bis 60,-- € kalkulieren). Immer noch eine Ersparnis von knapp über 50 %.



    Aber was ist bei Behandlungen, die nur mit Zeitversatz ausgeführt werden können (z.B. vom Abdruck bis zur Krone und Teilkrone)? Also zwei- oder dreimal auf nach Prag und Retour oder ein Hotel in Prag nehmen? Hhmmm. Ich war einige Mal in Prag und kenne die Hotelkosten dort. Die Ersparnis dürfte wegschmelzen wie Schnee in der Sonne. Also zur Kronenbehandlung doch lieber nach Deutschland?



    Was ist bei Mängeln bzw. mit der Gewährleistung (siehe auchhttp://www.patientenportal.bay…hler_zahnaerzte/index.htm). Natürlich gibt es Menschen, die nie Probleme mit einer Zahnarztbehandlung hatten. Aber mein Zahnarzt (den ich handwerklich schätze) gibt offen zu, dass er bei 10 bis 15% der Behandlungen nachbessern muss (sei es nur, dass die Krone nicht richtig sitzt).



    Zur Nachbesserung nach Prag? Oder den Zahnarzt in Prag verklagen? Vor Gericht muss der Patient die ärztliche Pflichtverletzung und den Schaden beweisen. Das dürfte auch in Tschechien so sein (zugegebenermaßen kenne ich das tschechische Gewährleistungsrecht nicht). Aber wer will aus Deutschland heraus ernsthaft einen Zahnarzt in Tschechien verklagen. Der Zahnarzt spricht Deutsch, aber was ist mit den Rechtsanwälten und Richtern? Tschechische Dokumente müssen übersetzt werden und die Klage wird in tschechischer Sprache eingereicht. Für einen Normalbürger in Deutschland keine gute Lösung. Für Volljuristen wie muc vielleicht?



    Oder doch zur Behandlung bei einem deutschen Zahnarzt und die Folgekosten einer Nachbehandlung als Schadenersatz geltend machen? Zwei Jahre lang muss der Zahnarzt in Deutschland (kostenlos) nachbessern oder durch „Pfusch“ entstandene Schäden wie eine Zweitbehandlung ersetzen – wenn die Arbeit von Beginn an mangelhaft war. Es gibt in Deutschland ein geregeltes Verfahren (siehe Link). Wie ist das in Tschechien?



    Fazit: Die Zahnärztin in Prag kann erstklassig sein (im Sinne der Behandlung). Ich würde mir trotzdem zweimal überlegen, ob ich zu einer Behandlung nach Prag reisen würde. Alleine die verlorene Arbeitszeit bzw. Freizeit wäre für mich das Argument zu meinem Zahnarzt zu gehen, den ich in fünf Minuten Gehweg erreichen kann.



    Ja, die Gebührenordnung für Zahnärzte ist Deutschland sollte reformiert werden und die Gebühren sollten unter Wettbewerbsbedingungen gestellt werden, aber die Behandlung in Tschechien funktioniert nur „wenn die Sonne scheint“ oder man zuviel Freizeit hat.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Außerdem kann man nur hoffen, dass sich die Ärztin bei der Versorgung ihrer Patienten mehr Mühe gibt als bei der Übersetzung ihrer Vita bzw. Darstellung ihrer Fertigkeiten:
    MD. Dana Smolíková
    "Chefarzt, der viele Jahre zu schaffen schönen Lächeln Kunden aus vielen Ländern und ist bekannt für Qualität und Exzellenz ihrer Arbeit hat. Er hat eine Leidenschaft und Gespür für ästhetische Zahnmedizin und ist ein absoluter Perfektionist. Erstellen erstaunliche Lächeln mit unübertroffenen Liebe zum Detail."


    http://www.swiss-dental-care.c…m.php#slide=vedouci-lekar