Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung

  • @Oekonom und @Vers.BeraterGamper sind die beiden User in diesem Forum, die meine Beiträge fast regelmäßig negativ kommentieren müssen. Keine Ahnung weshalb die sich immer auf den Schlips getreten fühlen. Allerdings: die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.


    @crater sei gesagt: Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil!


    Von München aus ist eine Zahnbehandlung in Prag kein Problem. Der Bus geht morgens um 07:15 hin und man ist kurz vor 22:00 Uhr zurück. Da braucht es kein Hotel. Der IC-Bus hat sogar W-Lan an Bord, so dass man arbeiten kann. Auch ein Unterhaltungsprogramm kann man anschauen, wenn der Reisende seinen Tablet oder Laptop dabei hat. Alles in allem sehr bequem und zuverlässig. Wenn Sie in Aaachen wohnen, sieht das natürlich ganz anders aus.


    Die Zahnbehandlung findet am frühen Nachmittag statt. Sollte einmal eine Krone nicht ganz passen, wird ein Kurier zum Zahnlabor losgeschickt, so dass drei Stunden später die angepasste Krone eingesetzt werden kann. Natürlich muss man bei einer Krone zwei Mal anreisen. Beim ersten Termin wird der Abdruck genommen - eine Woche später wird die angefertigte Krone eingesetzt. Die Arbeitsabläufe unterscheiden sich nicht von denen in Deutschland.


    Es gibt im Übrigen einen florierenden "Zahntourismus" auch nach Ungarn. Die gesetzlich Versicherten bekommen sogar die Behandlung nach den gleichen Grundsätzen wie in Deutschland erstattet. Allerdings sind die Zuzahlungen erheblich geringer. Googeln Sie mal "Zahntourismus" oder "Zahnbehandlung im Ausland" und Sie finden eine Fülle von Anbietern. Teilweise werden Komplett-Angebote mit Flug und mehreren Tagen Aufenthalt angeboten. Das mag bei größeren "Sanierungen" im Gebiß durchaus Sinn machen.


    Bei mir ging es bisher immer nur im Kronen. Und deshalb passt Prag als Zahnbehandlungsort für mich super. Auch wenn mir der Herr Erlaubnisinhaber Gamper jetzt vorwirft, dass ich die Arbeitsplätze von 243.000 Beschäftigten im Zahnpraxenbereich gefährde. Tja mei... - die Globalisierung halt.

  • Ja mei … muc, warum werden Sie denn immer so persönlich?



    Sie sind doch regelmäßig auf der Kritikerseite.



    „Niemand verträgt weniger Kritik als der Kritiker.“



    Peter Rosegger (1843 - 1918), Pseudonym P. K., Petri Kettenfeier, österreichischer Volksschriftsteller und Erzähler, Autodidakt, begann als Wanderschneider



    Ich schätze das breite Rechtswissen von muc und er ist daher für mich eine echte Bereicherung der Community.



    Was mir nicht gefällt, sind ist die verzerrte Wahrnehmung/Darstellung in manchen Fällen.


    Ein Beispiel.


    Ich schreibe:


    „In Punkto „Gebührenarbitrage“ kann sich jeder selber eine Meinung bilden, vor allem dann wenn wir alle nach Tschechien reisen, um uns dort bei Zahnärzten behandeln zu lassen. Was passiert dann mit den 243.000 Beschäftigten (ich rede nicht von den Zahnärzten und Zahnärztinnen!) in Arztpraxen in Deutschland?“



    Muc macht daraus:


    „Bei mir ging es bisher immer nur im Kronen. Und deshalb passt Prag als Zahnbehandlungsort für mich super. Auch wenn mir der Herr Erlaubnisinhaber Gamper jetzt vorwirft, dass ich die Arbeitsplätze von 243.000 Beschäftigten im Zahnpraxenbereich gefährde. Tja mei... - die Globalisierung halt.“



    Das geht besser muc.

  • Hallo Community,


    oft wird empfohlen bei einem starken Anstieg des Beitrags für die private Krankenversicherung, einen Tarifwechsel (innerhalb desselben Versicherungsunternehmens) anzustreben. Mir ist nicht klar, ob ein solcher Tarifwechsel eine dauerhaft gute Lösung ist, wenn
    1. im neuen Tarif die Beiträge genauso schnell steigen und
    2. man durch den Wechsel von einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif gelangt.


    Ich frage mich auch, ob der Versicherte jede Beitragserhöhung seiner Krankenversicherung hinnehmen muss. Oder gibt es eine Möglichkeit die Beitragserhöhung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls auch anzufechten?

  • Hallo Frab,


    die Konzentration alleine auf den sogenannten (internen) Tarifwechsel ist nicht der richtige Weg. Manchmal, aber leider nicht immer ist der interne Tarifwechsel die beste Option. Daneben sollten immer nachfolgende Optionen berücksichtigt und geprüft werden:


    • Erhöhung des Selbstbehalts
    • Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif
    • Verzicht auf Leistungen
    • Risikozuschlag oder Risikozuschläge überprüfen lassen
    • Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung


    Viele Ratgeber, selbsternannteExperten und sogenannte „Beitragsoptimierer“ und „Tarifoptimierer“ verengensich leider auf wenige Handlungsoptionen oder gar nur eine Handlungsoption.


    Ihr Ziel sollten nachhaltige Beitragseinsparungen sein und nicht kurz- und mittelfristige Einsparungen. Denn warum sollten Sie rund 1.000,-- € für einen Tarifoptimierer zahlen, wenn die Beiträge nach dem Tarifwechsel in 2 Jahren wieder stark ansteigen? Insofern haben Sie zwei kritische Prüfungsfelder bereits genannt.


    Sollten Sie Beitragsanpassungen ungeprüft hinnehmen? Nein!


    Hier verweise ich auf den entsprechenden Finanztip-Ratgeber, der erste Hinweise zu dem Thema gibt:


    http://www.finanztip.de/beitragssteigerung/

  • Beitragsänderungen – SDK & Nürnberger



    Beitragsänderungen - SDK


    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Süddeutsche KV eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    10, die AZ-Tarife, B, BW 1, BW 2, PPB, PPN, S 103, Z-Tarife, Z250, Z250A, Z260, Z260A, ZS75 und die ZG-Tarife.



    Beitragsänderungen - Nürnberger


    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Nürnberger KV eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    die PTF-Tarife, PTS, PVB, PVN, TOP3, TOP3+, TOP6, TOP6+, TS3 und ZZ20.

  • Beitragsänderungen - Hallesche


    Beitragsänderungen - Hallesche
    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Hallesche eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    FKT.22, FKT.43, KS.-Tarife, KS.Bonus, KT.-Tarife, KTAR.43, MAS.-Tarife, MAS.Bonus, MKT.-Tarife, NK.-Tarife, NK.Bonus, PRIMO.-Tarife, PVB, PVN, SBS PVN, SB NS.1, SB KS.Bonus, SB MAS.1, SB MAS.Bonus, SB NK.-Tarife, und SB NK.Bonus.



    Beitragsänderungen - Central


    Beitragsänderungen - Central


    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Central eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    central.pflegePlus, central.privat1, KBEAG-Tarife, KBEG-Tarife, KBVV-Tarife, PVB und PVN.



    Beitragsänderungen - LKH


    Beitragsänderungen - LKH


    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Landeskrankenhilfe (LKH) eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    Ärztetarife A101, A101A, A121 und A121A, KHTU, PVB, PVN, PZU, S210, S300, Z20 - Z50.



    Beitragsänderungen - Provinzial (VGH)


    Beitragsänderungen - Provinzial (VGH)


    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Provinzial Krankenversicherung eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    BAu-Tarife, BAZu, BETu, BRu-Tarife, BRZu, BWu-Tarife, BWZu, BZNu-Tarife, KHPnu, KHUnu, KTG-A-Tarife, KTG-G-Tarife, KTG-S-Tarife, KURnu, PflegeFlex-Tarife, PVB, PVN, SKG, VKA+u, VKAu, ZB90 und ZE50u.

  • Beitragsänderungen - Alte Oldenburger


    Beitragsänderungen - Alte Oldenburger


    Zum 01.01.2017 erfolgt bei der Alten Oldenburger eine Beitragsanpassung.



    Davon betroffen sind folgende Tarife


    A-Tarife, Anwartschaft Pflege flex-Tarife, BET, BV K-Tarife, BV Z-Tarife, K-Tarife, K/S, KHT, KTO-Tarife, Pflege flex-Tarife, PVB, PVN, PVNS und Z-Tarife.


    14.11.2016 - Beitragsänderungen 2017



    Beitragsänderungen - Consal (BBKK und UKV)


    Beitragsänderungen - Consal (BBKK und UKV)


    zum 01.01.2017 erfolgt bei BBKK und UKV eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind (ausschließlich) folgende Tarife und Personengruppen:


    Risikoträger BBKK und UKV


    CompactPRIVAT/S Alle Personengruppen


    CompactPRIVAT - Start 250 A Erwachsene


    CompactPRIVAT - Start 250 B Erwachsene


    CompactPRIVAT - Start 250 B-A Alle Personengruppen


    CompactPRIVAT - Start 900 A Erwachsene


    CompactPRIVAT - Start 900 B Erwachsene


    CompactPRIVAT - Start 900 B-A Alle Personengruppen


    Pflegepflichtversicherung PVN, PVB, PVS Alle Personengruppen


    Risikoträger BBKK


    BEST Erwachsene


    14.11.2016 - Beitragsänderungen 2017



    Beitragsänderungen - Inter


    Beitragsänderungen - Inter


    zum 01.01.2017 erfolgt bei der Inter eine Beitragsanpassung.


    Davon betroffen sind folgende Tarife


    ABK–U Tarife, ABW-U Tarife, BE-U , BK-U Tarife, BW-U Tarife, JA S10 U, JA S20 U, JA U, JAK U, JAZ 300A, JE U, Option, PVB, QualiMed Basis (QMB 1200) U, QualiMed Basis (QMB 300) U, QualiMed Basis (QMB 1200) A, QualiMed Basis (QMB 600) U, QualiMed Exklusiv (QME 1200) U, QualiMed Exklusiv (QME 300) U, QualiMed Exklusiv (QME 600) U, QualiMed Premium (QME 1200) U, QualiMed Premium (QME 300) U, QualiMed Premium (QME 600) U, QualiMed Z Z70, QualiMed Z Z80, QualiMed Z Z90, TAN-U Tarife, TMN-U Tarife, ZAK 1 U, ZAK 2 U, ZAK V 1 U, ZAK V 2 U.


    Der Treuhänder hat seine Zustimmung erteilt.



    28.10.2016 - Beitragsänderungen 2017


    Beitragsänderungen - Deutscher Ring


    Beitragsänderungen - Deutscher Ring


    Die ab 01.01.2017 gültigen Beiträge vom Versicherer Deutscher Ring. Von der Anpassung sind folgende Tarife betroffen:

    BA
    BK
    Comfort+
    Comfort+ A
    Esprit
    Esprit M
    Esprit M A
    Esprit MX
    Esprit X
    BE
    BEW
    BKE
    BD
    BDE
    AmbulantBASISpur
    ZahnBASISpur
    ZahnPLUS
    ZahnPLUSpur
    ZahnSTARTpur
    ZahnTOP
    ZahnTOPpur


    26.10.2016 - Beitragsänderungen 2017



    Beitragsänderungen - Advigon


    Beitragsänderungen - Advigon


    Die ab 01.01.2017 wirksamen Beitragsanpassungen:


    Im Neugeschäft und im Bestand sind Beitragserhöhungen bis zu 23,36% im Tarif-Baustein privat ambulant alternativmedizin spezial (AH) aus Sicht des Versicherers notwendig

  • Beitragsänderungen - Signal



    Von der Anpassung sind folgende Tarife betroffen (01.01.2017):

    EXKLUSIV 0
    EXKLUSIV-B
    EXKLUSIV-PLUS 2
    KOMFORT1
    KOMFORT-B
    KOMFORT-PLUS1
    R-EXKLUSIV-B
    R-KOMFORT1
    R-KOMFORT-B
    R-START
    R-START-B
    R-START-PLUS
    START
    START-PLUS
    KOMFORT-B-E
    KOMFORT-B-E1
    R-EXKLUSIV-B-E1
    R-KOMFORT-B-E
    R-KOMFORT-B-E1
    EXKLUSIV-B-ES
    R-EXKLUSIV-B-W
    R-KOMFORT-B-W
    AmbulantBASISpur
    ZahnBASISpur
    ZahnPLUS
    ZahnPLUSpur
    ZahnSTARTpur
    ZahnTOPpur
    ESP-VA
    KurPLUS
    peB



    Beitragsänderungen - LVM
    Beitragsänderungen - LVM



    Die ab 01.01.2017 gültigen Beiträge - von der Anpassung sind folgende Tarife betroffen:

    A 0
    A 230
    A 560
    A 1200
    A 2000
    A 20P
    AP 300
    AP 600
    S 1
    S 2
    S 3
    Z 100/80
    Z 100/50
    Z 75/50
    AB
    SB 2
    SB 3
    ZB
    EB 1
    EB 2
    EWB1
    EWB2
    ABA
    SBA 2
    ZBA
    EWBA 1
    EWBA 2
    V-Plus
    SG(R) 1
    SG(R) 2
    KT 8
    KT 15
    KT 22
    KT 29
    KT 43
    KT 92
    KT 183
    KT 274
    KT 365
    KURT
    PZT-Komfort
    PTG
    PPV



    Beitragsänderungen - Münchener Verein


    Ab 01.01.2017 sind folgende Tarife von einer Anpassung betroffen:

    859
    861
    865
    866
    868
    869
    871
    891
    892
    711-719
    725, 726
    781-789
    401
    416
    421
    422
    423
    426
    427
    428
    430
    434
    435
    439
    173
    560
    572, 573



    Beitragsänderungen - DBV (Zweigniederlassung der AXA)

    Ab 01.01.2017 sind folgende Tarife von einer Anpassung betroffen:


    Im Bereich öffentlicher Dienst sind die Ausbildungstarife überwiegend beitragsstabil. Eine Anpassung ist wegen der erhöhten Leistungsinanspruchnahme allerdings im Tarif B3-U erforderlich. Bei der Kalkulation der Neugeschäftsbeiträge wurden sämtliche Rechnungsgrundlagen aktualisiert. Neben den Rechnungsgrundlagen spielt bei den Unisextarifen auch das Verhältnis von Männern und Frauen im Versichertenbestand eine Rolle; auch dieses Geschlechterverhältnis wurde angepasst.



    B3 15-U


    B3 15-UA


    B3 20-U


    B3 20-UA


    B3 25-U


    B3 30-U


    B3 35-U


    B3 40-U


    B3 45-U


    B3 50T-U


    B3 50-U


    B3 55-U


    B3 60-U


    B3 65-U


    B3 70-U


    BS 15-U


    BS 20-U


    BS 25-U


    BS 30-U


    BS 35-U


    BS 40-U


    BS 45-U


    BS 50T-U


    BS 50-U


    BS 55-U


    BS 60-U


    BS 65-U


    BS 70-U


    KHT-U


    PVB


    Vision B 15-U


    Vision B 2015-U


    Vision B 20-U


    Vision B 2515-U


    Vision B 25-U


    Vision B 3015-U


    Vision B 30-U


    Vision B 3520-U


    Vision B 35-U


    Vision B 4025-U


    Vision B 40-U


    Vision B 4530-U


    Vision B 45-U


    Vision B 5035-U


    Vision B 50T-U


    Vision B 50-U

  • "Fach"makler Frank Dietrich kritisiert Finanztip / Hermann-Josef Tenhagen bzw. Versicherungsberater (wie mich), die sich auf Handlungsoptionen zur nachhaltigen Beitragseinsparung in der PKV spezialisiert haben


    Der Artikel kann unter


    http://fachlupe.de/2016/12/15/…ritik-von-frank-dietrich/


    nachgelesen werden.


    Was fehlt? Eine Begründung von Herrn Dietrich für seine Einschätzung und eine Thematisierung seines Vergütungsmodells. Hier ist nämlich zu hinterfragen, welcher Kosten-/Nutzen für die Kunden von Herrn Dietrich für seine Leistungen besteht und welche Handlungsoptionen er tatsächlich untersucht und umsetzt. Ein kombinierter Tarif-/Versicherungswechsel ist nur eine von vielen Handlungsoption, Herr "Fach"makler Dietrich.


    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hier ein Schaubild, das auf einer Seite etwas Sinnvolles zur Kalkulation der Beiträge, dem Finanzpolster in der PKV und wann es zu einer Beitragsanpassung kommt, aussagt.



    Siehe Bild im Anhang.



    Mein Kommentar:



    Kurz und knappe Erklärungen und Erläuterungen, alles Wesentliche auf einem Blick zu erfassen.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Eine häufig an mich gestellte Frage lautet: „Kann ich mir eine private Krankenversicherung im Alter noch leisten?“


    Mein Kommentar:
    Es ist einzuräumen, dass die Sorge vor steigenden Beiträgen im Alter die „Achillesferse“ jeder PKV-Beratung bei Menschen mit 50plus darstellt. Allerdings wird oftmals außer Acht gelassen dass zur „Dämpfung“ des Beitrags bereits während der Laufzeit der Verträge Alterungsrückstellungen gebildet werden. Insgesamt wurden bis 2015 mehr als 220 Milliarden Euro sogenannte Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung aufgebaut, davon entfällt der Großteil von 189 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung.


    Des Weiteren entfällt ab Anfang 60 der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Krankenversicherungsbeitrag (betrifft nicht alle Verträge!). Für Neuverträge ab Januar 2000 dient der gesetzliche Zuschlag seither als eine Art „zusätzlicher Beitragspuffer“ für das Alter. Die privaten Krankenversicherer müssen demnach für alle Versicherten nach dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr in allen Tarifen 10 Prozent auf den Beitrag (ambulant, stationär, Zahn) draufschlagen. Über diese Mehreinnahmen dürfen die Gesellschaften nicht frei verfügen, sondern sie müssen diese für den Versicherten zurücklegen. Gleichwohl ist aber anzumerken, dass mithilfe dieses Mechanismus nur die neuen Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr abgemildert werden, nicht aber direkt der Beitrag gesenkt werde.


    Doch es gibt neben dem gesetzlichen Zuschlag noch weitere Faktoren, die die Beitragsbelastung im Alter abmildern. Auch reduziert sich mit Eintritt in die Rente der Beitrag um die Komponente für das Krankengeld, welche in der Regel 5 Prozent ausmacht. Zusammen ergibt dies eine Reduktion des Beitrags in Höhe von zirka 15 Prozent (Zuschlag + Krankengeld). Ab Mitte 60 werden dann die angesparten Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zur Beitragsstabilisierung eingesetzt.


    Zusätzlich könne jeder Versicherte einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger beantragen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,3 Prozent der jeweils individuellen gesetzlichen Rente. Begrenzt ist dieser auf die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß § 3 Nr. 14 Einkommensteuergesetz steuerfrei.


    Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, hat jeder Versicherte in der PKV die Möglichkeit, nach Vollendung des 55. Lebensjahres in den Standard- und/oder Basistarif zu wechseln. Der Beitrag dieser Tarife ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Eine PKV-Beratungsleistung(?), auf die man wohl gut verzichten kann




    Seit Tagen erhalte ich (als Versicherungsberater!) E-Mails von Damen wie Christiane Kuhn, Sabrina Egger, Jessika Frankfurter, Marie Bachmeier usw. Der Text ist immer identisch und thematisiert das Thema PKV und Beitragsanpassungen.



    Schon bei der Begründung für die Beitragsanpassungen sollte man misstrauisch werden. Wer auf die Seite von http://beitragsrabbatt.com/ geht, liest etwas von TOP5-Anbietern.



    „Werte Leserinnen und Leser,
    Jedes Jahr sind Beitragserhöhungen für privat Versicherte möglich, da die Versicherer, um wirtschaftlich arbeiten zu können, die Beiträge entsprechend der anfallenden Ausgaben kalkulieren müssen. Wenn die Tarifanpassungen zu erheblichen Beitragserhöhungen für Sie führen, sollten Sie dies jedoch nicht einfach hinnehmen sondern sich nach Alternativen umschauen. Vergleichen Sie jetzt Ihren Beitrag mit aktuellen Angeboten:
    http://guenstigste-tarife.org/…e8-4623-ad4b-0e1457757033
    Achten Sie bei einem neuen Tarif oder wenn Sie von der GKV zu einem PKV-Tarif wecheln auch auf den genauen Leistungsumfang. Insbesondere wenn Sie einen hohen Wert auf gewissen Sonderleistungen legen, sollten Sie genau vergleichen und keine Kompromisse eingehen.
    Ihre
    Christiane Kuhn
    Härtelstrasse 56
    56825 Urschmitt
    Auf zukünftige Nachrichten verzichten:
    http://guenstigste-tarife.org/…e8-4623-ad4b-0e1457757033.“



    Das Impressum eröffnet einen dann, dass man es mit einem Anbieter aus Phuket (Thailand) zu tun hat.



    Das Impressum lautet wie folgt:


    SBS Marketing & Information
    Royal Phuket Marina Business Centre
    Building MC2 68 Moo2 Thepkasattri Road
    Kohkaew Sub-district
    Muang District
    Phuket, 83000
    E-Mail: info@beitragsrabbatt.com
    Internetadresse: http://www.beitragsrabbatt.com



    Also, zusammengefasst: Ein Anbieter, der ganz offensichtlich keine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung zur Versicherungsberatung oder Vermittlung besitzt, hat seinen Unternehmenssitz in Thailand und tritt werbemäßig über wahrscheinlich nicht existierende Menschen an Menschen in Deutschland heran um sie in Versicherungsfragen zu beraten oder Versicherungen zu vermitteln (oder ihnen einen Versicherungsvergleich anzubieten). Die Adressenüberprüfung ergibt, dass die Gemeinden existieren, aber nicht die Straßennamen. Ich denke, da kann sich jeder selbst ein Bild machen. Selbst, wenn es sich nur um ein Vergleichsportal (nicht erlaubnispflichtige Tätigkeit) handelt, so sollte man diesem Anbieter mit einer gesunden Portion Skepsis begegnen.

  • BdV mahnt MLP zur PKV-Tarifwechselberatung ab


    Tarifwechselberatung von Versicherungsmaklern istverbotene Rechtsdienstleistung - Aufgrund der steigenden Beiträge in derPrivaten Krankenversicherung gewinnt das Thema „Tarifwechselrecht“ immer mehran Bedeutung.
    Viele Versicherungsmakler und Versicherungsberaterwittern daher in diesem Bereich ihr Geschäft. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV)– streitbarer Verbraucherschutzverein im Bereich der privaten Versicherungen –mahnt nun den Makler MLP Finanzdienstleistungs AG ab.


    „Als Versicherungsmakler darf MLP dieTarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen – erst recht nichtgegen gesondertes Honorar“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Dasdürfen nach BdV-Verständnis nur die behördlich zugelassenenVersicherungsberater.


    MLP wirbt auf seiner Homepage mit dem PKV-Tarifwechselund nimmt für die Recherche von Tarifoptionen und die anschließende Beratungeine erfolgsabhängige Vergütung – auch „Servicepauschale“ genannt. Doch Versicherungsmaklerdürfen nach Ansicht des BdV eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung derVersicherungsvermittlung anbieten. Das Geschäftsmodell der MLP sieht jedocheine ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung vor. Darüber hinausdürfen sie sich von einem Verbraucher kein gesondertes Honorar
    versprechen lassen.


    MLP hat die geforderte Unterlassungs- undVerpflichtungserklärung nicht abgegeben. Der BdV prüft, ob er nun gerichtlicheHilfe in Anspruch nimmt.


    Mein Kommentar:
    Ich gehöre keineswegs zur Fangemeinde des BdV. Aber dieAbmahnung ist angemessen und sachgerecht. Die meist als Einzelunternehmenorganisierten Versicherungsberater haben weder die Ressourcen – noch die Zeitgegen einen Strukturvertrieb bzw. Konzern wie MLP vorzugehen.


    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Die TOP 7-Fragen im Zusammenhang mit der Beitragsstabilisierung und kurz- und mittelfristigen Beitragsreduzierungen der Beiträge von PKV-versicherten Menschen



    Frage: Ist es korrekt, dass mir mein Versicherer die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen nicht bekannt geben muss?


    Robert Gamper: Nein, das ist so nicht korrekt. Der Versicherer muss allen Versicherungsnehmern - unabhängig von einem Tarifwechselwunsch - auf Nachfrage den so genannten Übertragungswert mitteilen. Das ist der Anteil der Alterungsrückstellung, der mindestens dem Wert der Alterungsrückstellung im Basistarif entspricht. Das ist jedoch nicht der vollständige Wert der Alterungsrückstellung. In den meisten Fällen teilt der Versicherer nach meiner Erfahrung aber den vollständigen Wert der Alterungsrückstellung mit.



    Frage: Wie erkenne ich, dass mein Tarif geschlossen worden, d.h. nicht mehr für das Neugeschäft offen ist.


    Robert Gamper: Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer nicht mitteilen, wenn er einen Tarif für das Neugeschäft geschlossen hat oder schließt. In der von mir verwendeten Vergleichssoftware erkenne ich aber sofort, ob es sich um einen „geschlossenen“ oder „offenen“ Tarif handelt.



    Frage: Ist der Tarifwechsel in jedem Alter möglich?


    Robert Gamper: Ja, es gibt keine Altersbeschränkungen für einen Tarifwechsel.



    Frage: Warum hat mich mein Versicherer nicht auf den Tarifwechsel hingewiesen?


    Robert Gamper: Die Versicherer müssen grundsätzlich alle ihre Kunden bei jeder Beitragserhöhung auf das Tarifwechselrecht gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. Bei Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr müssen sie zusätzlich konkret auf Tarife hinweisen, die gleichartigen Versicherungsschutz bieten und zu einer Beitragsreduzierung führen.



    Frage: Besteht für mich als Frau ein Anreiz aus den Bi-Sex-Tarifen (der alten Welt) in die Unisex-Tarifen (der neuen Welt) zu wechseln?


    Robert Gamper: In vielen Fällen besteht für Frauen tatsächlich ein starker Anreiz aus den Alttarifen in die Unisex-Tarifwelt zu wechseln, wenn die Unisex-Prämien günstiger sind. Das muss im Einzelfall geprüft werden.



    Frage: Ist ein beitragsgünstiger Tarif immer die beste Wahl?


    Robert Gamper: Nein, wenn es Ihnen um langfristige Beitragsstabilisierung geht, kann auch auf einen höherwertigen Tarif umgestellt werden. Hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.



    Frage: Ist der Tarifwechsel immer die beste Option?


    Robert Gamper: Nein, manchmal sollte besser beim Risikozuschlag angesetzt werden. In anderen Fällen ist die Anpassung des Selbstbehaltes oder die Änderungen von Leistungen sinnvoll. Es gibt keine allgemeine Lösung für dieses Thema. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.



    TOP 7-Fragen im Zeitraum 01.07.2016 bis 15.01.2017

  • HUK-Coburg und der DKV passen Beiträge zum 01.03.2017 bzw. 01.04.2017 bis zu 40% an



    Ältere Kunden Jahr 2017 auf Prämienanhebungen einstellen. Aktuell betroffen sind davon ältere Versicherungsnehmer der HUK Coburg und DKV. Die HUK-Coburg Krankenversicherung hebt die Prämien in einzelnen Tarifen um bis zu 40 Prozent an. Vor allem der Tarif A150 sei davon betroffen, der für ambulante Leistungen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vorsehe.



    Die Stellungnahme der HUK-COBURG:


    Hier liegen die Anpassungen „in der Tat bei rund 40 Prozent“, bestätigte Unternehmens-Sprecher Holger Brendel gegenüber einem Fachportal. In Kraft treten die Änderungen zum 01.03.2017


    Als Grund für die außergewöhnlich hohe Teuerung nannte Brendel, dass der Tarif zuletzt 2011 angepasst worden sei. „Wir dürfen erst anpassen, wenn die medizinischen Kosten und die Lebenserwartung in einem Jahr den Schwellenwert von fünf Prozent überschreiten“, erklärte er. Andere Tarife seien nicht von derart hohen Preissprüngen betroffen.



    Bei Deutscher Krankenversicherung (DKV) Teuerungen bis zu 30 Prozent


    Die Deutschen Krankenversicherung (DKV) wird zum Stichtag 01.04. ebenfalls in zahlreichen Tarifen die Beiträge erhöhen. Von den umfangreichsten Anpassungen seien hier die Tarife der Best Med BM4/2-Generation betroffen, in denen sich der Monatsbeitrag um bis zu 30 Prozent verteuere. Die Tarife bieten unter anderem die Unterbringung in einem Zweibettzimmer, Chefarzt-Behandlung und 75 Prozent für Zahnersatz. Der Selbstbehalt beträgt 400 Euro



    Mein Kommentar:


    Betroffene Kunden sollten nunmehr kurzfristig alle Handlungsoptionen inklusive dem Tarifwechsel gemäß § 204 VVG bewerten oder bewerten lassen. Wichtig ist eine Grundsatzentscheidung vorab: setze ich auf langfristige Beitragsstabilisierung oder kurz- und mittelfristige Beitragsreduzierung?



    " PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Der A150 ist seit dem 01.01.1990 am Markt. Die Best Med-Faimilie seit dem 01.08.2008.


    Hinweis: Das Alter von Tarifen kann aktuelle Beitragsanpassungen nur bedingt erklären.

  • Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter / Tarifwechselmöglichkeitenim Alter

    Angst vor hohen Beitragsbelastungen im Alter istteilweise berechtigt
    Da ist wohl die Angst im Spiel, im Alter hohe Beitragsbelastungen in der PKV stemmenzu müssen, insbesondere wenn der Arbeitgeberbeitrag im Rentenalter entfällt.Allerdings erhalten PKV-Versicherte dafür auf Antrag einen Zuschuss desRentenversicherungsträgers, wenn sie eine gesetzliche Rente erhalten. DieserZuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aberdie Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Bei 2.000 Euro Rente wärendies zum Beispiel 146 Euro.


    Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter – ein Dauerthema, auch in derPKV-Beratung
    Daneben nimmt speziell das Thema Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter sowohlin den Medien als auch in der Politik breiten Raum ein und führt vielfach zueiner zunehmend kritischeren Haltung gegenüber der PKV. Am größten scheint der „Leidensdruck“in der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren zu sein, da hier nach denErkenntnissen der Ratingagentur Assekurata das Zufriedenheitsniveau mit derBeitragsentwicklung in der PKV am geringsten ausgeprägt ist.


    Folgendes sollte aber beachtet werden:
    1.) Ab dem 80. Lebensjahr werden dieMittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zur Beitragssenkung verwendet.
    2.) Eine eventuell abgeschlossene Krankentagegeldversicherung endet mit demBezug der Altersrente.
    3.) GKV-Versicherte müssen im Gegensatzzu PKV-Versicherten auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
    4.) Mit dem 60. Lebensjahr entfällt für die Privatversicherten derzehnprozentige gesetzliche Beitragszuschlag in der Vollversicherung.
    5.) Die Prämienlast fürs Alter kann noch zu Zeiten der Erwerbstätigkeit überBeitragsentlastungstarife intelligent gesenkt werden


    Mein Kommentar:
    Die Angst und die damit zusammenhängenden Fragestellungenin Bezug auf die Beitragsbelastung im Alter sind berechtigt. Von Schnellschusshandlungen(Wechsel PKV in GKV) ist aber abzuraten. Solche Schritte sollten erst auf Basisder Bewertung von finanziellen Folgen erfolgen.

    " PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt vonkönnen, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Hallo Wolfgang01,



    nicht jeder Versicherer bietet Beitragsentlastungstarife an. Sie können direkt bei Ihrem Versicherer nachfragen (in der Hoffnung, der Versicherer nennt Ihnen auch alle bestehenden Tarife, d.h. auch die guten und günstigen) oder bei einem Versicherungsberater der mit LUX oder anderer Vergleichssoftware arbeitet.



    Ein paar grundsätzliche Anmerkungen:


    Bedenken sollten Sie, dass ein Beitragsentlastungstarif einen eigenen Beitrag verlangt. Mit diesen bauen die Krankenversicherer eine Rückstellung auf, welchen den Versicherungsbeitrag im Alter um den vereinbarten Betrag senkt. Auch sollten Sie darauf achten, ob Sie im Leistungsfall des Beitragsentlastungstarifs weiterhin den Beitrag zahlen müssen oder ob dieser entfällt. Bei einigen Beitragsentlastungstarifen zahlen Versicherte leider den Beitrag weiter. Dadurch sinkt die effektive Ersparnis.



    Ob ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Daher lässt sich dies nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten.



    Hinweis: Am Dienstag, den 14.02.2017 starte ich hier in der Finanztip-Community eine neue Beitragsserie zum Thema „Was sind Beitragsentlastungsatrife in der PKV und was können sie und was können sie nicht?“. Schauen Sie vorbei!



    " PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“