Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung

  • Artikel „Warum die Huk Coburg die Beiträge massiv erhöht“ ist nunmehr abrufbar unter



    http://versicherungswirtschaft…e-beitrage-massiv-erhoht/



    Drei Aussagen des Unternehmenssprechers, Holger Brendel muss ich kommentieren:



    1.) „Die in der Presse genannten 40 Prozent gelten nur für einen bestimmten Ausschnitt unseres Angebots, das gilt natürlich nicht für den überwiegenden Teil unseres Angebots.“


    Das ist korrekt. Der Beitrag des Tarifs A150 wurde bei einem meiner Auftraggeber um 46,5% angepasst (erhöht).


    2.) „Die Erhöhung ist die erste seit dem Jahr 2001“



    Das ist unwahr. Der Tarif A150 wurde 2003 um 10,44% und 2008 um 22,64 % (nach oben) angepasst (d.h. die Beiträge erhöhten sich).


    3.) Es gibt bei uns keine Tarifkombination, die eine höhere oder gleiche Leistung bei niedrigerem Beitrag bietet.“


    Das ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ebenfalls unwahr. Erste Analysen von mir haben ergeben, dass eine Erhöhung des Selbstbehaltes – bei gleichartigem Versicherungsschutz – zu niedrigeren Beiträgen (inklusive 1/12 Selbstbehalt) führt.



    Die Aussage werte ich so, dass Kunden von ihrem Tarifwechselrecht durch gezielte Verunsicherung abgehalten werden sollen.



    Mein Kommentar:


    Betroffene Kunden sollten nunmehr kurzfristig alle Handlungsoptionen inklusive dem Tarifwechsel gemäß § 204 VVG bewerten oder bewerten lassen. Wichtig ist eine Grundsatzentscheidung vorab: setze ich auf langfristige Beitragsstabilisierung oder kurz- und mittelfristige Beitragsreduzierung?



    " PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Auch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AGpasst wohl die Beiträge für Bestandskunden zum 01.03.2017 an

    Für die Pax sind mir bisher keine Informationen in Bezugauf Beitragsanpassungen für Bestandskunden bekannt. Allerdings sindBeitragsanpassungen im Neukundenbereich meist ein guter Indikator für dieallgemeine Beitragsentwicklung auch im Bestand.


    Neukunden im Tarif ECO1, mit Mehrbettzimmer und 300,-- €Selbstbeteiligung zahlen ab 01.03.2017 zwischen 22 und 28 % höhere Beiträge. Inanderen Tarifen sind Beitragsanpassungen von 10% und mehr dokumentiert.


    Mein Kommentar:
    Betroffene Kunden sollten nunmehr kurzfristig alleHandlungsoptionen inklusive dem Tarifwechsel gemäß § 204 VVG bewerten oderbewerten lassen. Wichtig ist eine Grundsatzentscheidung vorab: setze ich auflangfristige Beitragsstabilisierung oder kurz- und mittelfristigeBeitragsreduzierung?

    " PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt vonkönnen, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach KarlValentin).“

  • Ich kann diese Aussage auch nicht nachvollziehen; der HUK-Coburg Tarifwechselrechner bietet mir gleich 4 Tarifvarianten an (unterschiedliche Selbstbehalte), deren monatliche Prämien deutlich günstiger als meine aktuelle Prämie liegen. Die gilt auch unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes (wie Herr Gamper schon schrieb).


    Jetzt könnte man sich versicherungsmathematisch noch streiten, inwieweit die höheren Altersrückstellungen der Tarife mit geringerem SB in die Prämienrechnung mit berücksichtigt werden müssten- da könnte am Ende tatsächlich ein Nullsummenspiel daraus werden. Das ist aber leider nicht transparent.

  • Sind die Beitragserhöhungen der AXA unwirksam?



    Das Urteil des Amtsgerichts Potsdam (Az.: 29 C 122/16) ist jetzt öffentlich einsehbar und abrufbar (siehe Link): (http://www.gerichtsentscheidun…doc.part=L&paramfromHL=tr)



    Finanztip hat auf das Urteil bereits vor mehreren Wochen hingewiesen (So wehren Sie sich gegen Beitragserhöhungen - mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/beitragssteigerung/#ixzz4YHDIyzY5)..



    Finanztip schreibt dazu:


    „Das Amtsgericht Potsdam hat in einem Urteil vom Oktober 2016 die Prämiensteigerungen der Axa Krankenversicherung AG über mehrere Jahre für unwirksam erklärt (Az. 29 C 122/16). Ist die Prämienerhöhung unwirksam, muss der Versicherer die in den letzten Jahren zu viel gezahlten Beiträge erstatten. Zudem muss der Versicherte zukünftig nur noch die alte Prämie für seinen Tarif zahlen. Das Urteil hat die Kanzlei Pilz Wesser Hippe & Partner Rechtsanwälte aus Berlin erstritten, es ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Axa dagegen Berufung eingelegt hat. Es lohnt sich also, die Beitragssteigerungen überprüfen zu lassen.“



    Warum geht es?


    Es geht definitiv nicht um ein versicherungsmathematisches oder kalkulatorisches Thema, sondern schlichtweg um einen Fall, bei dem ein inzwischen verstorbener Treuhänder, der 15 Jahre für die Axa tätig war, als nicht unabhängig (im Sinne von § 203 Abs. 2 S. 1 VVG) angesehen wurde. Das Gericht hat, da die AXA keine Gegenbeweise angetreten ist, angenommen, dass der Treuhänder in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zur AXA stand.



    Was ist ein Treuhänder und was sind seine Pflichten?


    Erst einmal ist anzumerken, dass es sich bei dem Treuhänder um einen sogenannten Prämientreuhändler handeln muss. Treuhänder sind Personen, die aufsichtsrechtliche Befugnisse im Interesse der Versicherten wahrzunehmen haben, die entweder von der Aufsichtsbehörde wegen der Deregulierung nicht mehr wahrgenommen werden dürfen, oder die schon früher vom Gesetzgeber an außen stehende Personen übertragen wurden.



    Prämientreuhänder: Prämienänderungen für bestehende Verträge in der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung bedürfen der Zustimmung eines unabhängigen T. (§§ 11b, 11d, 12b VAG, §§ 163, 176, 203 VVG), vgl. Bedingungsanpassung und Beitragsanpassung. Zum T. darf nur bestellt werden, wer zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Versicherer unabhängig ist, insbesondere keinen Anstellungs- oder sonstigen Dienstvertrag mit dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen hat oder aus einem solchen Vertrag noch Ansprüche besitzt. Die fachliche Eignung setzt ausreichende Kenntnisse auf dem Sektor der Prämienkalkulation voraus. Zum T. kann nicht bestellt werden, wer bereits bei zehn Versicherern oder Pensionsfonds als T. oder verantwortlicher Aktuar tätig ist. Der in Aussicht genommene T. muss der Aufsichtsbehörde vor der Bestellung durch das Unternehmen benannt werden. Erfüllt der Kandidat die gesetzlichen Anforderungen nicht, kann die Aufsichtsbehörde die Benennung einer anderen Person verlangen. Dasselbe gilt, wenn sich später Umstände herausstellen, die einer Bestellung entgegenstehen, oder wenn der T. seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im Notfall kann die Aufsichtsbehörde den T. selbst bestellen (§§ 11b, 11d, 12b VAG). Quelle: http://www.versicherungsmagazi…/32170/treuhaender-v.html



    Mögliche Konsequenzen:


    Die möglichen Konsequenzen können umfangreich sein. Es steht zur Diskussion, ob Prämienanpassungen (damit sind wohl Prämienerhöhungen gemeint) unwirksam sind, d.h. den Versicherungsnehmern bzw. Versicherten mit Nutzungszinsen zurückzuerstatten sind.



    Wie geht es weiter?


    Da der Beschwerdegegenstand 600,-- € übersteigt, ist damit zu rechnen, dass die AXA Berufung gegen das Urteil einlegen wird bzw. bereits eingelegt hat. Es ist ferner damit zu rechnen, dass die AXA den kompletten Instanzenzug ausnutzen wird.



    Wen betrifft es?


    Potentiell alle privatversicherten Menschen bei der AXA Krankenversicherung AG.



    Meine Empfehlung:


    Abwarten und Tee trinken. Schon jetzt zu einem Fachanwalt „zu rennen“ und diesen mit einer Prüfung (was soll dieser prüfen?) und der Vertretung zu beauftragen, halte ich für verfrüht. Mir fällt auch nichts ein, was ein öbuv Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der PKV oder ein Aktuar prüfen und feststellen sollte. Das Amtsgericht hat entschieden, dass Ansprüche als nicht verjährt gelten. Natürlich besteht jetzt das Problem (Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen). Ich empfehle daher, erst dann aktiv zu werden, wenn die Angelegenheit vom Landgericht / Oberlandesgericht (hier Kammergericht) als 2. Instanz / 3. Instanz entschieden worden ist.



    Ich werde zu dem Thema weiter berichten.



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Beitragsanpassungen Prognose 2017 - Allianz



    Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG prognostiziert auf Seite 18 des Geschäftsberichts für das Jahr 2016 (Lagebericht) für das Geschäftsjahr 2017 einen „etwas“ stärkeren Anstieg der Beitragseinnahmen als in den Jahren zuvor.



    Konkret schreibt die Allianz:


    „Für das Geschäftsjahr 2017 rechnet die Allianz Private Krankenversicherungs-AG mit einem etwas stärkeren Anstieg der Beitragseinnahmen als in den Jahren zuvor. Dies liegt insbesondere an notwendigen Beitragsanpassungen, die im Wesentlichen auf Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zurückzuführen sind.“



    Quelle: Geschäftsbericht der Allianz Private Krankenversicherungs-AG für das Jahr 2016.



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).

  • IGES-Studie zur „Beitragsentwicklung in der PKV“


    "Wer bei der Debeka privat krankenversichert ist, hatte im Durchschnitt seit 1997 keine höheren Beitragssteigerungen als gesetzlich Versicherte. Die Erhöhungen lagen in den vergangenen Jahren für beide Gruppen bei 2,6 Prozent jährlich."


    So recht glauben kann ich das nicht - klingt irgenwie nach "Glaube nur der Statisik, die du selbst gefäscht hast"


    https://www.debeka.de/unterneh…ck.html?dbkcid=NL_2017_09


    https://www.debeka.de/unterneh…cklung-PKV-debeka_pdf.pdf


    Meinungen dazu?

  • Natürlich betreibt die Debeka wahrscheinlich Eigenwerbung. Genauso machen es aber andere, auch die GKV.


    Aber entscheidend ist: Wenn die Erhöhungen GKV und Debeka ähnlich waren, so hast Du bei der Debeka bzw. bei der PKV den Vorteil, dass Deine Leistungen - im Gegensatz zur GKV - garantiert sind und eigentlich nicht beschnitten werden können.

  • Ob glaubhaft oder nicht, die Aussagen verändern ja nicht meine Situation, nur meine Wahrnehmung bzw. Bewertung derselben.


    Wenn ich mich in der Vergangenheit über Beitragserhöhungen geärgert habe, hilft es auch wenig, wenn man versucht, die Erhöhungen zu relativieren.


    Vielleicht sehe ich die nächste Erhöhung jetzt lockerer.
    (Mal Abwarten.)