Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung

    • Offizieller Beitrag

    Sprechen Sie den Makler Ihres Vertrauens an ... dieser hat sicherlich a) die Marktübersicht und b) die entsprechenden computergestützten Systeme, um die Beitragsanpassungen der vergangenen Jahre ersehen zu können.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Die DKV hat innerhalb von 13 Monaten meinen Beitrag um 60% angehoben, von ca. € 300 (März 2015) auf fast € 500 (ab April 2016). Ich bin 53 Jahre alt und seit genau 30 Jahren über die DKV krankenversichert. (Alterungsrückstellung € 360). Bereits 2011 hatte die DKV innerhalb von 2 Jahren den Preis so drastisch angehoben, dass ich einen Tarifwechsel vorgenommen habe. Bei kaum reduzierten Leistungen sank mein Beitrag damals von € 600 auf € 300. Ich habe die DKV um alternative Tarifangebote gebeten. Warum sind solche wirklich drastischen Erhöhungen in einem so kurzen Zeitraum erlaubt? Wer ist der "unabhängige Treuhänder", der die Beitragsänderung geprüft und ihr zugestimmt hat? Kann ich die DKV bitten (oder zwingen), ihre Zahlen offenzulegen? Wieso erlaubt sich die DKV selbst gegenüber langjährigen Kunden so eine Unverschämtheit? In jeder anderen Branche bzw. Geschäftsbeziehung würde man dies Wucher nennen und die Beziehung beenden! Sind alle Kunden der DKV in meinem Alter (50 +) betroffen? Und welchen Beitrag muss heute ein 70, 80 oder 90-jähriger Kunde bezahlten? Wie kann man sich gemeinsam dagegen wehren? Ist es sinnvoll, sich bei der Bafin (oder einer anderen Institution) zu beschweren?

  • hatte ein ähnliches Problem zahlte 550 € und nun nur noch 250 € mit minimal veränderten Bedingungen bei der gleichen Kasse . die Kasse hilft Ihnen dabei nicht ! gehen Sie hier bei Finanztipp auf die Seite "PKV Tarif verändern "und wenden sich
    an einen Tarifoptimierer ,der mit der Kasse verhandelt und das Beste für Sie heraus ,holt das kostet zwar etwas aber nur wenn sie dann diesen Vorschlag annehmen . wechseln Sie nicht die Kasse nur den Tarif ! Das funktioniert wenn sie nicht ein allzu "belastetes Vorleben "haben ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in der diesjährigen Runde Glück gehabt, mein Beitrag hat sich lediglich um neun Euro pro Monat erhöht.

  • Als AXA-Leidtragender empfehle ich aus Erfahrung dringend, auf einen anderen Tarif innerhalb der Gesellschaft umzusteigen u. dafür unbedingt einen unabhängigen Aktuar einzuschalten, der
    unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen geeignete Tarife berechnet/vorschlägt. So konnte ich meinen Beitrag um ca. 35% reduzieren. Das Aktuarhonorar ist nicht hoch, und man erhält ein qualifiziertes Ergebnis (Name des Aktuars, mit dem ich gute Erfahrungen machte, darf hier wohl nicht genannt werden - oder?)

  • @pluto5


    Unternehmen / Anbieter / Dienstleister dürfen hier genannt werden - wenn man mit ihnen eine gute oder schlechte Erfahrung gemacht hat. Wichtig: Es kommt dabei IMMER auf die persönliche Erfahrung an. Sinnfreien Spam, der anders strukturiert ist, erkennt man meist sowieso auf den ersten Blick.


    Also: ja, jederzeit. Das Forum lebt von persönlichen Empfehlungen und Warnungen.

  • Guten Tag in die Runde,


    hier mein Beispiel mit der DKV (über 25J Mitglied, 59J) .
    Mein Basistarif (BM4 mit 800€ SB) wurde um 50% erhöht ... peng. Einfach mal so... Aber im Vergleich zu den Vorjahren legt die DKV gleich 5 Alternativangebote bei!
    Gut nach Prüfung mit meinem Versicherungsmakler: dh für mich statt 1700€ Mehrbeitrag p.a. nur eine geringe Erhöhung aber mit 1600€ SB in denselben Tarif BM4 einzusteigen.
    Man sollte noch erwähnen, dass ich schon vor ein paar Jahren 2mal gewechselt bin, begründet durch ebenso große Anpassungen der DKV.


    Ich verstehe nicht, warum alles reguliert werden kann in dieser Repulblik, aber die PKV kann erhöhen wie sie will, alles natürlich von einem Obmann geprüft... Natürlich ist es im Endeffekt so, dass wir in der PKV für die fehlenden Zinseinnahmen bluten müssen. Das wäre mal transparent, da verleugnen sich aber die PKVs...


    Ich frage mich wirklich, wie es dann im Rentenalter weitergehen soll, zurück in die GKV geht ja nicht, dann Basistarif mit "schlechten" Leistungen? Auf alle Fälle ein ganz teurer Spass...


    Gruss JS

  • Die DKV hat innerhalb von 13 Monaten meinen Beitrag um 60% angehoben, von ca. € 300 (März 2015) auf fast € 500 (ab April 2016). Ich bin 53 Jahre alt und seit genau 30 Jahren über die DKV krankenversichert. (Alterungsrückstellung € 360). Bereits 2011 hatte die DKV innerhalb von 2 Jahren den Preis so drastisch angehoben, dass ich einen Tarifwechsel vorgenommen habe. Bei kaum reduzierten Leistungen sank mein Beitrag damals von € 600 auf € 300. Ich habe die DKV um alternative Tarifangebote gebeten. Warum sind solche wirklich drastischen Erhöhungen in einem so kurzen Zeitraum erlaubt? Wer ist der "unabhängige Treuhänder", der die Beitragsänderung geprüft und ihr zugestimmt hat? Kann ich die DKV bitten (oder zwingen), ihre Zahlen offenzulegen? Wieso erlaubt sich die DKV selbst gegenüber langjährigen Kunden so eine Unverschämtheit? In jeder anderen Branche bzw. Geschäftsbeziehung würde man dies Wucher nennen und die Beziehung beenden! Sind alle Kunden der DKV in meinem Alter (50 +) betroffen? Und welchen Beitrag muss heute ein 70, 80 oder 90-jähriger Kunde bezahlten? Wie kann man sich gemeinsam dagegen wehren? Ist es sinnvoll, sich bei der Bafin (oder einer anderen Institution) zu beschweren?

    hallo Anders, leider Ihren Artiikel zu spät gelesen, wie Sie weiter unten sehen, habe ich zu meiner Erhöhung (+50%) auch die Frage des Treuhänders gestellt und die Sitiation im Rentenalter angefragt. Viell. sollte man die ganze PKV abschaffen...
    VG lion

    • Offizieller Beitrag

    Und was wäre die Alternative?


    Eine gesetzliche Krankenversicherung, die ebenfalls mit finanziellen Problemen kämpft?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • @pluto5


    Unternehmen / Anbieter / Dienstleister dürfen hier genannt werden - wenn man mit ihnen eine gute oder schlechte Erfahrung gemacht hat. Wichtig: Es kommt dabei IMMER auf die persönliche Erfahrung an. Sinnfreien Spam, der anders strukturiert ist, erkennt man meist sowieso auf den ersten Blick.


    Also: ja, jederzeit. Das Forum lebt von persönlichen Empfehlungen und Warnungen.

    Also hier der qualifizierte Aktuar, mit dem ich persönlich beste Erfahrungen gemacht habe (wichtig auch zwecks genauer Berücksichtigung der Altersrückstellungen bei Tarifwechsel!): Dipl.-Math. Peter A. Schramm, 56355 Diethardt.

  • Ist denn nicht nach wie vor entscheidend bei der Wahl des Anbieters:


    • Anzahl der Tarife (Gefahr der "Vergreisung"), wie alt sind die Tarife schon
    • Bonität des Anbieters (Ergebnisse sind ja sogar im Internet kostenlos einsehbar)
    • Nicht nur nach dem günstigsten Preis gehen sondern auf die Leistungsseite konzentrieren
    • Beitragsentwicklungen seit Jahr "X" (auch wenn mit der Einführung der Unisex-Tarife die Vergleichbarkeit hinkt)
    • Anzahl der Mitglieder
    • Evtl. nicht bei einem Versicherungsmakler beraten lassen, der mehrere Versicherungen zur Auswahl hat (da dieser möglicherweise provisionsorientiert arbeitet und nicht die bestmöglichste Lösung für den Kunden erreichen will)

    ...


    ?


    Für mich war das der Grund die Debeka zu wählen. Zwar gab es im ersten Jahr eine leichte Beitragssteigerung, aber verglichen mit anderen Anbietern sowie die Beitragserhöhungen in der GKV (!) war das noch sehr moderat.

  • Hallo Community und Besucher,



    im November 2016 erhalten Versicherungsnehmer die Tarifmitteilungen für 2017 in der privaten Krankenversicherung.


    Nach Angaben der Presse kommt auf 2/3 der 8,8 Mio. Versicherungsnehmer (zirka 5,8 Mio.) eine zweistellige Erhöhung von durchschnittlich 12 % zu. Bei einzelnen Versicherungsnehmern kann die Erhöhung auch deutlich über 12% liegen.



    Eine Auswahl von Presseartikeln zu diesem Thema finden Sie unter:


    1.http://www.faz.net/aktuell/fin…en-fuer-die-14457637.html


    2.http://www.stuttgarter-zeitung…b2-9d0a-8224944bba26.html


    3.https://www.tagesschau.de/wirt…-101~magnifier_pos-0.html


    4.https://www.tagesschau.de/wirt…nkenversicherung-101.html


    5.https://www.welt.de/wirtschaft…-Beitragserhoehungen.html



    Am 30.09.2016 hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. zu dem Thema Stellung genommen. Die
    Pressemitteilung finden Sie unter:



    https://www.pkv.de/presse/meldungen/niedrigzinsen/

  • Sehr geehrter Herr Gamper,


    Ich bin entsetzt - als Selbständiger der kurz vor der Rente steht und 100% der Beiträge tragen muss aber nur einen Bruchteil steuerlich absetzen kann.


    Schon in den letzten 5 Jahren 2 mal den Tarif in der DKV gewechselt um dem Fluch der Starkerhöhung zu entgehen.
    Aktuell auch schon 1600€ SB.... - viel geht da nicht mehr.


    Meine Frage:


    was kann man tun, anscheinend können die PKVs unendlich erhöhen - ein (gut bezahlter) Gutachter als "Rückhalt" wird sich wohl immer finden - Details der Berechnung erhält man ja nicht auf Anfrage...


    Es kann doch nicht sein, dass wir die Deppen der Niedrigzinsphase (pardon NULLzinsphase) sind und über unsere Beiträge die Zinstöpfe der PKV s auffüllen???


    Beste Grüsse


    Jürgen Schwager

  • Hallo lion999,


    ich verstehe Ihre Frustration nur zu gut. Erst einmal würde ich die Tarifmitteilung im November abwarten, bevor ich etwas unternehmen würde. Ich persönlich halte nicht viel von im Markt angeboteten Leistungen der "Tarifoptimierer" und "Beitragsreduzierer". Sie zahlen 50% oder 100% der für ein Jahr kumulierten Beitragseinsparungen an den Berater und 3 Jahre später steht man vor demselben Problem - was bringt das den Menschen? Hier ist Finanztip zu loben, die sich beim Thema im Ratgeber "So zahlen Sie weniger für die private Krankenversicherung" zumindest breiter aufstellen.


    Ich arbeite gerade an einem neuen Leistungsangebot als Versicherungsberater, dass genau dort ansetzen soll, wo Tarifoptimierer/Beitragsreduzierer betroffenen Menschen keine nachhaltigen Lösungen bieten können.


    Sind sind für mich ein prägendes Beispiel dafür, dass die "schnelle" und "kostenträchtige" Tarifoptimierung bzw. Beitragsreduzierung nicht in allen Fällen sinnvoll ist. Insofern danke ich herzlich für diesen Beitrag.

  • KV-Beitragserhöhungen – Rechnungsgrundlagen als Basis der Kalkulation & Beitragsanpassungen in der PKV



    Hallo Community und Besucher,



    im November 2016 erhalten Versicherungsnehmer die Tarifmitteilungen für 2017 in der privaten Krankenversicherung und nach Angaben der Presse kommt auf 2/3 der 8,8 Mio. Versicherungsnehmer (zirka 5,8 Mio.) eine zweistellige Erhöhung von durchschnittlich 12 % zu. Bei einzelnen Versicherungsnehmern kann die Erhöhung auch deutlich über 12% liegen.



    Ein vielschichtiges und kompliziertes Thema, das leider immer wieder zu Fehlinterpretationen führt.



    Was sind eigentlich die Rechnungsgrundlagen als Basis für die Kalkulation von PK-Tarifen?


    Die Rechnungsgrundlagen sind:


    1.Der Rechnungszins (maximal 3,5%)


    2.Die Ausscheideordnung: Sterbewahrscheinlichkeiten und Stornowahrscheinlichkeiten


    3.Die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes


    4.Die Kopfschäden (zu erwartende Krankheitskosten)


    5.Die Zuschläge: Kostenzuschläge (unmittelbare und mittelbare Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Schadensregulierungskosten), die sonstigen Zuschläge (z.B. für eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, für den Basis-/Standardtarif) sowie der Sicherheitszuschlag (mindestens 5 %)


    Ziel der Kalkulation ist eine „Lebenslang gleicher Beitrag“ unter der Annahme gleichbleibender Rechnungsgrundlagen, insbesondere ohne Einrechnung zukünftiger Schadensteigerungen.



    Unter der vorgenannten Annahme gleichbleibender Rechnungsgrundlagen gilt:


    Lebenslang gleicher Beitrag, aber: steigende Gesundheitskosten



    Ursachen steigender Gesundheitskosten/Kopfschäden bei der GKV/PKV:


    1.Medizinischer Fortschritt


    2.Zunehmende Umwelteinflüsse (z.B. Allergien)


    3.Auftreten neuer, teurer und langwieriger Krankheiten (z.B. Aids)


    4.Anspruchsdenken (umfassender Versicherungsschutz, zudem Tarifwechsler von höher- in niederwertige Tarife)


    5.Höhere Kapazitäten


    6.Vertragliche Garantie eines lebenslänglichen Versicherungsschutzes (nur PKV)


    7.Keine Möglichkeit der Leistungskürzung (nur PKV)



    Gesetzlich geregelter Rahmen (auszugsweise):


    §12 Abs. 2 VAG (a.F.) / § 155 Abs. 3 VAG (n.F.): „Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10 Prozent, sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein geringerer Prozentsatz


    vorgesehen ist, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen.“



    §203 Abs. 2 VVG:“ st bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. Maßgebliche Rechnungsgrundlagen im Sinn der Sätze 1 und 2 sind die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Für die Änderung der Prämien, Prämienzuschläge und Selbstbehalte sowie ihre Überprüfung und Zustimmung durch den Treuhänder gilt § 155 in Verbindung mit einer auf Grund des § 160 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.“



    Initiierung einer Beitragsanpassung in der PKV:


    1.Abweichung des Auslösenden Faktor „AF Schaden“ bis zum Grenzwert (10 resp. 5 %) – keine Möglichkeit der Anpassung


    2.Abweichung des „AF Schaden“ ab dem Grenzwert (10 resp. 5 %) – Pflicht zur Anpassung


    3.Abweichung des „AF Sterblichkeit“ bis zu 5%; - keine Möglichkeit der Anpassung


    4.Abweichung des „AF Sterblichkeit“ um mehr als 5%; Pflicht zur Anpassung.



    Bei Anpassung Überprüfung aller Rechnungsgrundlagen:


    1.Rechnungszins


    2.Ausscheideordnung


    3.Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes


    4.Kopfschäden


    5.Zuschläge



    Kommentar: In der Presse ist häufiger zu lesen, dass die zu erwartenden Beitragsanpassungen für 2017 durch das Niedrigzinsumfeld angestoßen (initiiert) werden. Dass ist jedoch sachlich nicht korrekt. Eine Beitragsanpassung kann nur durch die „Auslösenden Faktoren“ initiiert werden. Dann stehen jedoch alle Rechnungsgrundlagen auf dem Prüfstand (siehe Überprüfung der Rechnungsgrundlagen).



    Es bleibt daher abzuwarten, wie die Versicherer die Beitragsanpassungen für 2017 tatsächlich begründen.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hallo Community und Besucher,


    im komme zurück auf die Kritik von lion999 in diesem Thread. Ich zitiere: „Sehr geehrter Herr Gamper, Ich bin entsetzt - als Selbständiger der kurz vor der Rente steht und 100% der Beiträge tragen muss aber nur einen Bruchteil steuerlich absetzen kann. Schon in den letzten 5 Jahren 2 mal den Tarif in der DKV gewechselt um dem Fluch der Starkerhöhung zu entgehen. Aktuell auch schon 1600€ SB.... - viel geht da nicht mehr. Meine Frage: was kann man tun, anscheinend können die PKVs unendlich erhöhen - ein (gut bezahlter) Gutachter als "Rückhalt" wird sich wohl immer finden - Details der Berechnung erhält man ja nicht auf Anfrage... Es kann doch nicht sein, dass wir die Deppen der Niedrigzinsphase (pardon NULLzinsphase) sind und über unsere Beiträge die Zinstöpfe der PKV s auffüllen???“



    Ich möchte nochmals den Aspekt Tarifwechsel und Beitragsanpassungen etwas näher beleuchten und auf den Basiseffekt zu sprechen kommen.



    In der PKV hat der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsgesetz stets ein Tarifwechselrecht mit Anrechnung der Alterungsrückstellung. Die bisher aufgebaute Alterungsrückstellung spiegelt sich somit in einem lebenslangen „Nachlass“ wider.



    Warum nenne ich die Alterungsrückstellung einen „Nachlass“? Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein Mensch von einem „TOP-Tarif“ (zur Beitragseinsparung) in einen Tarif mit deutlicher Reduzierung des Leistungsniveaus wechselt. Dann tritt nämlich der sogenannte Basiseffekt ein.


    Beim Tarifwechsel wird die bisher aufgebaute Alterungsrückstellung auf den neuen Tarif übertragen (das gilt nur mit Einschränkungen für einen Tarifwechsel vom Versicherer A zum Versicherer B). Somit zahlt der Versicherungsnehmer auch im neuen Tarif einen um den bisher gewährten Nachlass verminderten Zahlbeitrag.



    Dazu ein Beispiel: Angenommen, der Neugeschäftsbeitrag im leistungsstarken Tarif beträgt 600,-- €. Die bisher aufgebaute Alterungsrückstellung spiegelt sich in einem Nachlass von 200,-- € wider. Somit vermindert sich der Zahlbeitrag auf 400,-- €. Steigen die Gesundheitskosten um 10%, so erhöht sich der Neugeschäftsbeitrag ebenfalls um diesen Prozentsatz bzw. 60,-- €. Bezogen auf den Zahlbeitrag von 400,-- € bedeutet dies aber eine prozentuale Anpassung um 15%.



    Dieser, von Aktuaren definierte Basiseffekt, verstärkt sich noch einmal nach einem Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif mit geringeren Leistungen. Liegt der entsprechend günstigere Neugeschäftsbeitrag etwa bei 400,-- € ergibt sich bei einem Nachlass von 200,-- € ein Zahlbeitrag von 200,-- €. Eine Anpassung des Neugeschäftsbeitrags um 10% bzw. 40,-- € führt nun zu einer Erhöhung des Zahlbeitrags von 200,-- € auf 240,-- €, mithin einer prozentualen Steigerung von 20%.



    Im Ergebnis ergeben sich nach einem Tarifwechsel (wie dargestellt) mit deutlicher Beitragsreduktion auch bei „moderaten“ Beitragsanpassungen deutlich überproportionale prozentuale Beitragssteigerungen.



    Zurückkommend auf den Fall von lion999 möchte ich feststellen, dass der Tarifwechsel in seinem Fall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit schlecht bzw. unvollständig beraten worden ist. Über den Basiseffekt hat ihn offensichtlich ebenfalls niemand aufgeklärt. Aus Sicht eines Beraters (Makler, Versicherungsberater oder sonstiger Vermittler) reicht es nicht aus, einfach durch Reduzierung des Leistungsniveaus eine Beitragsreduzierung darzustellen (und womöglich 50 oder 100% der Beitragseinsparung pro Jahr als Honorar abzurechnen), sondern es sollten bei einer Problemstellung wie bei lion999 alle Handlungsoptionen auf den Prüfstand gestellt und von einem Experten überprüft werden.



    Daher bewerte ich die Angebote von „Beitragsoptimierer“ und „Tarifwechsler“ durchaus als kritisch.



    Hinweis: Das Zahlenbeispiel habe ich der Zeitschrift „Der Aktuar“ entnommen und dieses ergänzt und erläutert.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hallo Community und Besucher,


    das Kalkulationsmodell der Privaten Krankenversicherung („PKV“) sieht grundsätzlich lebenslang konstante Beiträge bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen vor. Zu den Rechnungsgrundlagen gehören insbesondere die Krankheitskosten, die Lebenserwartung und der Rechnungszins.


    Speziell die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen ändern sich jedoch laufend. Daher räumen § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetz und § 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes („VAG“) den Versicherer das Recht ein, die Beiträge zu überprüfen und ggf. anzupassen.


    Grundlegende Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Änderung der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen. Dies sind zurzeit die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Diese beiden maßgeblichen Rechnungsgrundlagen werden auch „Auslösende Faktoren“ (Auslösender Faktor “AF Schaden“ und Auslösender Faktor „AF Sterblichkeit“) genannt.


    Das VAG definiert damit zwei auslösende Zustände für eine Beitragsanpassung. Der erste ist die Abweichung der zu erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als zehn Prozent. Der zweite ist die Abweichung der erforderlichen von den einkalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als fünf Prozent (in den Versicherungsbedingungen können niedrigere Schwellenwerte festgelegt werden).


    Soweit so gut. Aber was ist das Problem? Ein zentrales Problem der aktuellen Regelung ist die isolierte Betrachtung der auslösenden Faktoren „AF Schaden“ und „AF Sterblichkeit“. Die kumulierte Wirkung der Rechnungsgrundlagen bleibt unerkannt und führt zu unangemessenen hohen Beitragsanpassungen.


    Ein Beispiel: Liegen beide Auslösende Faktoren innerhalb der Schwellenwerte, hat der Versicherer keine Anpassungsmöglichkeiten. Zeigen die beiden Faktoren beispielsweise Erhöhungen von 9,9 % und 4,9% an, ergäbe sich eine multiplikative Gesamterhöhung von 14,8%. Eine Beitragsanpassung ist nicht möglich. Überschreiten die Auslösenden Faktoren die Schwellenwerte zu einem späteren Zeitpunkt, kann die Auswirkung auf die Beiträge der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt hoch sein (in diesem Beispiel 14,8% + x-%).


    Im Interesse des Versicherungsnehmers wäre jedoch nicht eine kumulierte Wirkung, sondern eine stetige und gleichmäßige Anpassung der Beiträge.


    Im Ergebnis kann die bestehende Regelung somit dazu führen, dass sich Anpassungserfordernisse kumulieren und eine unangemessene Belastung der PKV-Versicherten darstellen.


    Diesen Beitrag werde ich noch ergänzen bzw. erweitern.


    Hinweis: Das Zahlenbeispiel habe ich der Zeitschrift „Der Aktuar“ entnommen und dieses ergänzt und erläutert.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)