Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung

  • Alle Jahre wieder kommt für Privatversicherte die Rechnung für das nächste Jahr. Nicht selten führt das zu einem Schock: Denn oft werden die Beiträge stark erhöht.


    Aktuell haben wir von einigen Lesern Feedback zur privaten Krankenversicherung bei der Axa erhalten. Dort werden zurzeit einige Tarife um in der Spitze 50 % erhöht. Ein Leser hat uns sogar seine Rechnung geschickt (siehe unten): Er soll statt 376,75 € ab 2016 520,62 € zahlen!


    Haben Sie ähnliche Erfahrungen bei der Axa oder anderen Versicherern gemacht? Wenn, wie hoch war die Beitragserhöhung? Und was haben Sie daraufhin getan?

  • Hallo zusammen,
    ich habe ein weiteres Bsp. zum Thema priv. Krankenvers. bei der AXA.
    Zum 01.07.2015 konnte durch einen Tarifwechsel innerhalb der AXA von ca. 780,- Euro auf 550,- gewechselt werden. Die Konditionen sind hierbei u.a. durch eine entsprechende Selbstbeteiligung sowie weniger Versicherungsschutz bei Heilmitteln und Brille schlechter geworden. Für 2016 habe ich nunmehr im Nov. die neue Beitragsanpassung für diesen neuen Tarif erhalten. Die Beitragssteigerung erfolgte in Höhe von sage und schreibe 28%. Meine Reklamation bescherte mir dann ein neuerliches Wechselangebot mit noch schlechteren Konditionen. Altersbedingt komme ich allerdings aus der Nummer nicht mehr raus. Das ist sehr frustrierend und die Kosten für Krankenversicherung und Miete fressen die vorhandenen Einnahmen auf.
    Ich werde nochmal mit einem Tarifwechseldienstleister Kontakt aufnehmen.
    Freundliche Grüße

  • Ich muss auch regelmäßig Beitragserhöhungen in der GKV schlucken, wenn auch Gott sei Dank auf die BBMG begrenzt. Irgendwo muss das Geld für unser System ja herkommen.


    Blöd, wenn man in jungen Jahren nicht daran gedacht hat und sich nur über die niedrigen Beiträge in der PKV gefreut hat X/

  • Ich kenne einen Ort mit ca. 12.000 Einwohnern und vier(!) Geschäftsstellen der AXA.


    Da die Kosten für die vier Immobilien wohl alle aus den Beiträgen/Prämien der Kunden bezahlt werden müßen wundert es mich nicht, daß die Versicherungen der AXA (auch deshalb) immer teurer werden.

  • Ich kann die Erfahrungen hier bestätigen. Meine Frau ist bei der Axa Versicherung krankenversichert und ich bei der Universa. Meine Frau hat zum zweiten Mal in Folge eine Erhöhung um über 30% erhalten. Ich habe zwei Jahre in Folge keine Erhöhung erhalten.

  • Ebenfalls AXA: Tarife ambulant, stationär, Zahn und PVN mit rel. hohem Selbstbehalt . Gesamterhöhung für 2016 3,9% jedoch im Tarif Ambulant 22,7%. "Wechselangebote" sind nicht hilfreich. Hat jemand Erfahrung mit dem StandardTarif, der ja dem der GKV entsprechen soll?.Wo erhält man nähere Infos dazu, wenn man sich aus bestimmten Gründen nicht an den Versicherer direkt wenden will?

  • Diese Woche ging bei uns eine weitere Rückmeldung zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung ein. Ein Leser berichtete, dass sein Beitrag bei der Mannheimer Krankenversicherung um das 2,5-fache gestiegen sei (Versicherungsscheine von 2015 und 2016 anbei).


    Der Leser ist seit mehr als einem Jahrzehnt bei der Mannheimer versichert und hat derzeit eine Anwartschaft.

  • Entstehen Nachteile beim Wechsel des Tarifs?


    Im genaueren meine ich so etwas wie:

    • kann man jährlich wechseln (wenn ich z.B. in einen Tarif wechsle, der dieses Jahr von der Erhöhung ausgenommen war, aber nächstes Jahr kommt das Spielchen wieder für den neuen Tarif)
    • Rückstellungen nicht betroffen?
    • kann man auch wieder in den ursprünglichen Tarif (zu den gleichen Konditionen) zurück?
    • andere Einschränkungen (zB dann in der Unisex-Welt gefangen?)
  • § 204 VVG, der das Recht auf Tarifwechsel normiert, kennt keine Fristregelung. So gesehen, könnten Sie jährlich oder monatlich wechseln. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.


    Die meisten Versicherer haben nur eine begrenzte Anzahl von Krankenvollversicherungstarifen. Häufig sogar nur zwei. Eine leistungsstarke und eine leistungsschwächere Variante.


    Die Rückstellungen werden versicherungsmathematisch angerechnet. Dabei müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie ohnehin keinen individuellen Anspruch auf Rückstellungen haben. Es ist aber so, dass jemand, der bereits viele Jahre bei der gleichen Gesellschaft versichert ist, einen anderen (niedrigeren) Beitrag bei einem Tarifwechsel zahlt, als jemand, der gleich alt ist und den Tarif jetzt neu abschließt.


    Wenn Ihr alter Tarif leistungsstärker (und damit teurer) war, kann der Versicherer einen Rückwechsel von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass der Versicherer beim Rückwechsel einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangt.


    Wer einmal in einem Unisex-Tarif versichert ist, kommt nicht mehr in die Welt der "alten Tarife", die nach Männern und Frauen getrennt kalkuliert sind zurück. Das ist gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 a.E. VVG ausgeschlossen.

  • Danke @muc für die ausführlichen Antworten.
    Hatte schon die Befürchtung, dass es nicht "einfach so" geht....


    Ich habe jetzt endlich einen Alternativtarifangebot von meinem Versicherer erhalten:
    Es ist der "gleiche" Tarif aber mit einer höheren Selbstbeteiligung.
    Was mach aber stutzig macht ist, dass dieser Tarif (SB-bereinigt gerechnet) im nächsten Jahr deutlich günstiger ist als der alte. (nur ca. 1/3 des monatlichen Beitragsunterschieds entspricht der höheren SB)
    Macht ja aus Sicht der Kasse keinen Sinn, deshalb auch meine Befürchtung, dass sich das Spielchen nächstes Jahr mit dem Tarif mit höherer SB wiederholt.

  • peca: Fragen Sie den Versicherer!


    Vielleicht können Ihnen die Mathematiker dort dieses Phänomen erklären. Es kann schon sein, dass bei einer höheren SB sich aus Sicht der Versicherungsmathematik eine ganz andere Kalkulation ergibt. Da fallen dann sehr viele Leistungsfälle raus, nämlich all diejenigen, die im Grunde genommen gesund sind und nur ein paar Routine-Termine beim Arzt jedes Jahr abrechnen. Wenn diese Kleinbeträge von den Versicherten selbst bezahlt werden, spart der Versicherer auch eine ganze Menge Verwaltungskosten, die mit jeder Bearbeitung eines Belegs verbunden sind.


    Das könnte eine Erklärung sein.

  • Hallo,
    man kann unverbindlich eine Tarifoptimierung von einem unabhängigen(!) Experten durchführen lassen, oftmals gibt es nämlich deutlich günstigere Tarife (bei gleichem Leistungsniveau) was die Versicherungsgesellschaften aber nur zu gern verschweigen und stets versuchen den Tarif-Wechsel zu verhindern. Gesetzliche Grundlage ist aber, dass jeder in jeden Tarif wechseln kann, die Thematik und die Anzahl möglicher Tarife ist allerdings so komplex dass es sich wirklich empfiehlt einen unabhängigen Experten zu Rate zu ziehen. Das besondere hierbei, dieser erhält eine erfolgsabhängige Vergütung, also zahlt man nur wenn man tatsächlich in einen günstigeren Tarif wechselt.


    einfach mal nach "PKV Tarifoptimierung" bei Google suchen, gibt viele Anbieter.

  • Laut Versicherung kann man ohne Gesundheitsprüfung nur in einen leistungsschwächeren Tarif wechseln.
    Stimmt diese Aussage?


    In meinem Fall könnte ich jetzt also problemlos in den gleichen Tarif mit höherer SB wechseln.
    Aber bei der nächsten Tariferhöhung könnte ich nicht mehr problemlos zurückwechseln.


    Um so länger ich mich mit dieser Thematik befasse um so mehr festigt sich der Eindruck, dass das alles doch nur Augenwischerei ist mit dem Tarifwechsel.

  • Das stimmt. Ein besserer Tarif setzt eine Gesundheitsprüfung voraus.
    Jedoch ist der bessere Tarif meistens noch teurer, als der aus dem derjenige wechseln will.
    Daher erübrigt sich die Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen.

  • Nach wie vor spiele ich mit dem Gedanken meinen Tarif zu wechseln.


    Was mit für meine Entscheidung noch fehlt wäre die Beitragsentwicklung der entsprechenden Tarife der letzten Jahre.
    Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich so etwas finden kann?