Gleichberechtigung bei Schichtenverteilung

  • Hallo,


    gibt es eine Gesetz, welches vorschreibt, dass Arbeitnehmer bei Schichtenverteilung (Früh-/ Spät- und Nachtschicht) gleich behandelt werden müssen? Es geht hier ums Wachgewerbe.
    Ist es z.B. korrekt, dass ein Kollege 7 Wochen am Stück nur Frühschichten macht (mit freien Tagen dazwischen) und der andere nur Spät- und Nachtschichten bekommt?

  • Sofern nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anders geregelt unterliegt der einzelne Schichtplan der Mitbestimmung durch den Betriebsrat § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Also an den Betriebsrat wenden bzw. einen wählen.

  • Da ist guter Rat teuer. Den Rechtsweg zu beschreiten könnte dann auch zu Arbeitsplatzverlust führen. Sonst hätte ich geraten mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen, ggf. könnte es dort Interesse an einem nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieb geben.

  • Eine gesetzliche Regelung über die Schichteinteilung bei Wachmännern gibt es natürlich nicht.


    Sollte sich nachweisen lassen, dass die Ungleichbehandlung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Alters, Geschlechts oder religiöser Überzeugung beruht, könnte Ihnen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterhelfen. In diesem Gesetz sind Verbote der Ungleichbehandlung normiert.


    Allerdings müssten Sie dann nachweisen, dass Sie immer Nachtschichten machen müssen, bloß weil Sie z.B. Muslim (oder ein Mann oder homosexuell oder ein Farbiger usw.) sind.
    Sie verstehen, was das Gesetz meint: die Benachteiligung muss an einem dieser Merkmale anknüpfen.


    Wenn die Benachteiligung bloss darin besteht, dass der bevorzugte Kollege halt einen "besonders guten Draht zum Chef" hat, hilft Ihnen das AGG nicht.


    Das bedeutet natürlich nicht, dass die Praxis in dieser Firma in Ordnung ist!
    Es gibt in unserer Verfassung ein Gleichbehandlungsgebot.
    Das ist Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    Dieser Artikel betrifft zwar zunächst den Staat ("vor dem Gesetz"). Er wirkt aber aufgrund seiner Wertung auch in das zivile Arbeitsvertragsrecht hinein. Sie haben deshalb durchaus einen einklagbaren Anspruch auf Gleichberechtigung.


    Aber so wie Sie Ihren Arbeitgeber beschreiben, würden Sie womöglich gekündigt werden, wenn Sie diesen Anspruch einklagen. Ihre Kündigung wäre natürlich rechtwidrig und Sie hätten dann einen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Wiedereinstellung. Aber schön ist das alles nicht... - Eventuell ist es für Sie leichter, einen neuen Job in einer besseren Firma zu finden.