Stadtsparkasse München Widerruf

  • Hallo Zusammen,


    habe mir gerade vom OLG München das Urteil vom 9. November 2015 (Az. 19 U 4833/14) besorgt, indem ich Akteneinsicht beantragt habe. Denn bisher habe ich dieses Urteil in keiner Datenbankt gefeunden. DIe Stadtsparkasse München verkauft das als großen Sieg. Zwar ist es richtig, dass der klagende Darlehensnehmer mit dem Widerruf nicht durchgedrungen ist. Jedoch ist es dem Darlehensnehmer nicht gelungen einen inhaltlichen Fehler der Belehrung nachzuweisen (Fristbeginn war korrekt). Sehr interessant ist die Haltung des OLG München zur Gesetzlichkeitsfiktion. Denn gerade aufgrund der Fußnoten im Belehrungstext spricht sich das OLG München gegen die Gesetzlichkeitsfiktion für den Fall aus, dass die "Bearbeiterhinweise" im Text belassen werden.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


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