GKV als Witwe mit Betriebsrente

  • Hallo,


    ich bin 51 Jahre alt, PKV-versichert, Witwe mit Bezügen aus der Betriebsrente und Ansprüchen aus der Hinterbliebenenversorgung durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK). Da ich als selbständige Übersetzerin mehr verdiene als die gesetzlichen Grenzen zulassen, bekomme ich von der NVK keine Witwenrente, auch keine gesetzliche Witwenrente. Dennoch gilt die NVK als mein Arbeitgeber. Als mein zweiter Arbeitgeber gilt der ehemalige Arbeitgeber meines Mannes. Von diesem beziehe ich als Witwe eine Betriebsrente. Als selbständige Übersetzerin bin ich in der PKV. Jetzt frage ich mich, ob ich, wenn mich die NVK und der ehemalige Arbeitgeber meines Mannes wie eine Angestellte behandeln und ich die Betriebsrente auch erst nach allen Abzügen netto ausgezahlt bekomme, nicht als Angestellte im Sinne der Krankenversicherung gelte und von der PKV in die gesetzliche wechseln könnte?
    Kennt sich damit jemand aus?
    Vielen Dank im Voraus.


    MFG
    CH

  • Ihr Fall ist sehr interessant.


    Ich frage mich allerdings weniger, ob Sie in die GKV wechseln können (ad hoc würde ich das verneinen zumindest solange Sie selbstständig sind), sondern eher ob die Verbeitragung der Witwenrente Ihres Mannes rechtens ist. Wäre es Ihre eigene müssten Sie als Mitglied der PKV nichts zusätzlich zahlen, aber ob das auch so ist, wenn Ihr Mann zu seinen Lebzeiten GKV Mitglied war und die Hinterbliebenenrente an ein PKV Mitglied geht, da bin ich überfragt....


    Würde sagen, dass es vom Bezugsberechtigten abhängt und wenn der PKV Mitglied ist, dann nein. Aber wie gesagt, das weiß ich wirklich nicht.


    Es gibt ja ein Urteil, dass die Witwenrente verbeitragt werden muss, aber da war die Empfängerin GKV Mitglied, ist bei Ihnen ja aber nicht der Fall.
    http://juris.bundessozialgeric…cf5&nr=13469&pos=0&anz=17

  • Danke für Ihre Reaktion!
    Wenn ich das richtig verstehe, geht es in dem Urteil um eine Lebensversicherung, nicht um eine Betriebsrente. Ich werde in jedem Fall bei den entsprechenden Versorgern nachfragen, wie sich das verhält. Mein Gedanke war, dass ich ja vielleicht als Angestellte gelte, wenn ich mit der NVK einen Hauptarbeitgeber und mit der Firma, die meine Witwen-Betriebsrente zahlt, einen zweiten Arbeitgeber habe. Vielleicht wären dann meine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Nebensache?
    vielen Dank und Grüße
    CH

  • Nebensache auf keinen Fall. Denn wenn Sie als Selbstständigh in der GKV wären, dann nur als freiwilliges Mitglied und hier werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze alle Einkünfte auch die aus V+V und Kapital hinzugezogen.


    Und so wie Sie das beschreiben ist die Selbstständigkeit sowohl zeitlich als auch monetär Ihre Hauptbeschäftigung und daher ist die Qualifizierung als Angestellte m.E. ausgeschlossen.