Erbschaftssteuer

  • Hallo Community
    Angenommen eine Schenkung von Eltern an Kind in Höhe des Steuerfreibetrages (400.000 €).
    Nach 9 Jahren hat das Kind durch Tod eines Elternteil zusätzlich eine Erbschaft von 250.000 €.


    Meine Frage:Werden die abgelaufenen 9 Jahre anteilig berücksichtigt oder muss das Kind für die volle Summe von 650.000 € minus Freibetrag, also für 250.000 € Erbschaftssteuer zahlen?


    Danke

  • Hallo Bill,


    grundsätzlich ist die 10 Jahresfrist starr. Eine Abschmelzung wie von Dir erhofft gibt es nicht. Es gilt der volle Betrag der den Freibetrag übersteigt.


    Eine Schenkung "der Eltern" gibt es aber nicht. Es gibt entweder eine Schenkung der Mutter oder eine Schenkung des Vaters.
    Beispiel: Eine Immobilie mit Wert 650.000,- gehört beiden Eltern (beide stehen im Grundbuch). Es handelt sich somit um eine Schenkung von 325.000,- von der Mutter und in gleicher Höhe vom Vater.
    Somit sind noch jeweils 75.000,- bei beiden Eltern für z.B. Bargeldschenkungen frei.


    Würde nur der Vater im Grundbuch stehen, so wären 250.000,- steuerpflichtig (650.000 ./. 400.000).


    Hier bestünde die Möglichkeit einer Kettenschenkung. Also erst schenkt der Vater eine Hälfte der Mutter, im zweiten Schritt schenkt diese dann diesen Teil an den Sohn weiter. Das geht rechtlich grundsätzlich, hier ist aber steuerliche Beratung notwendig. Wende Dich da bitte an einen meiner Berufskollegen in Deiner Nähe.


    Desweiteren ist nicht jede Schenkung auch steuerpflichtig. Es gibt sachliche Befreiungen für z.B. Immobilien oder Betriebsvermögen. Außerdem kann bei Immobilien z.B. ein lebenslanges Wohnrecht der Eltern wertmindernd geltend gemacht werden oder ein Darlehen mitübertragen werden. Es hängt immer von der Art der Schenkung ab.

  • Danke an Kater.Ka und RaphaelP.


    Jetzt ist mir klar, was ich auch schon vermutete, dass die volle Summe beruecksichtigt wird.