Frage zu Steuersätzen auf Bonuszahlungen

  • Ich hoffe, jemand kann mir zu folgendem Sachverhalt weiterhelfen:
    Ich bekomme zwei Mal im Jahr, einmal im März und einmal im September, einen Gehaltsbonus ausbezahlt (zumeist in gleichen Anteilen, also 50-50).
    Mein Grundgehalt hat sich im Sommer diesen Jahres um ca. 10% erhöht, so dass das Bruttogehalt in September höher war als das Bruttogehalt im März. Trotzdem blieb mit Netto im März mehr übrig, als im September. Wie kann das sein?

  • Das ist eigentlich eine Frage für @RaphaelP, aber ich weiß, dass es eine sogenannte Märzklausel gibt. Eventuell hat das etwas damit zu tun? Kann es sein, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen (Steuerklasse, Freibeträge etc) des Vorjahres auf die Märzzahlung angewendet wurden?


    Siehe dazu hier ein kurzer Artikel zur Märzklausel


    Das wäre wohl nicht komplett abwegig, da ich erst im Juli vergangenen Jahres angefangen habe, zu arbeiten. Könnte es also sein, dass auf Grund meines ziemlich geringen Jahreslohns 2014 die Einmalzahlung im März mit dem niedrigen Grenzsteuersatz bezogen auf meine Jahreseinkünfte 2014 besteuert wurde?
    Würde das eigentlich heißen, dass ich für 2014 noch mit einer Steuererstattung rechnen kann, sobald die Steuererklärung gemacht ist. da die steuerlichen Abzüge Monat für Monat auf ein viel höheres angenommenes Jahreseinkommen berechnet wurden?

  • Fragen Sie doch mal Ihren Arbeitgeber wie das sein kann.


    Wenn Sie jetzt 10 % mehr verdienen und noch einen Bonus bekommen, ist es in der Tat sehr ungewöhnlich, dass "unterm Strich" weniger herauskommt.


    Woran das liegt und ob eventuell ein Fehler vorliegt, kann man aber nur nachvollziehen, wenn Sie hier Ihre Gehaltsabrechnungen einstellen. Möglicherweise werden Sie das nicht wollen...


    Mit der "Märzklausel" hat das nichts zu tun. Denn zum einen betrifft die Märzklausel nur Sozialabgaben und nicht die Lohnsteuer. Und zum anderen müssten Sie dann im Vorjahr mit einem halben Jahresgehalt mehr als die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2014 verdient haben. Bei einem Berufsanfänger erscheint mir das eher unwahrscheinlich - und Sie schreiben selbst von "ziemlich geringen Jahreslohn 2014".


    Jedenfalls sollten Sie unbedingt eine Einkommensteuererklärung für 2014 abgeben. Schon allein weil Sie erst im Juli mit Ihrem Berufseinstieg begonnen haben, bekommen Sie eine Menge an Steuern zurück. Der Effekt den Sie in Ihrem letzten Satz beschrieben haben, trifft zu!

  • Den Äußerungen von @muc kann ich mich nur anschliessen.


    Damit man das näher beurteilen kann, müssten Sie das wirklich mal einstellen. Auch die Aussage zur Märzklausel und zur Steuererklärung ist korrekt.


    Die höhere Steuerlast "könnte" ein Progressionseffekt sein. Einmalzahlungen werden als sonstiger Bezug höher besteuert als "normales" Gehalt. Durch die Gehaltserhöhung könnten Sie insgesamt in einer höheren Progression sein und dadurch wird die Steuer auf die Einmalzahlung höher. Wäre aber merkwürdig.


    Oder ist vielleicht ein zusätzlicher Posten wie eine PKW Nutzung oder etwas pauschal besteuertes dazugekommen? Wurde eine Vormonatskorrektur gemacht?
    Das sehen wir so natürlich nicht.

  • Oder ist vielleicht ein zusätzlicher Posten wie eine PKW Nutzung oder etwas pauschal besteuertes dazugekommen? Wurde eine Vormonatskorrektur gemacht?


    Nichts davon. Danke an Sie und auch @muc für Ihre Beiträge. Ich werde bei meinem AG nachfragen - wollte nur sichergehen, nicht mit einer komplett "blöden" Fragen dort anzukommen.
    Ergebnis, und bei Bedarf auch meine Abrechnungen, werde ich hier einstellen.


    PS: Das halbe Jahresgehalt 2014 hat natürlich nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschritten (ein ganzes Jahresgehalt hätte es aber) - wenn das relevant ist.

  • Mit der "Märzklausel" hat das nichts zu tun. Denn zum einen betrifft die Märzklausel nur Sozialabgaben und nicht die Lohnsteuer. Und zum anderen müssten Sie dann im Vorjahr mit einem halben Jahresgehalt mehr als die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2014 verdient haben. Bei einem Berufsanfänger erscheint mir das eher unwahrscheinlich - und Sie schreiben selbst von "ziemlich geringen Jahreslohn 2014".


    Auf Nachfrage wurde ich nur auf die Märzklausel verwiesen. Was hat es denn mit Ihrer Aussage auf sich, dass ich 2014 bereits mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient haben müsste, inwiefern findet das Berücksichtigung?

  • Habe gerade festgestellt, dass mein Beitrag falsch ist.
    Da Sie unterjährig Ihre Beschäftigung begonnen haben, gilt für Sie nur die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (BBG)!
    Das hatte ich übersehen.


    Da Sie so gut verdienen, dass Sie oberhalb der monatlichen BBG liegen, ist die Einmalzahlung, die im März diesen Jahres erfogt ist, beitragsfrei. Der Grund liegt darin, dass sie entgelttechnisch dem Vorjahr zugerechnet wurde.
    Weil die anteilige BBG gilt, müssen Sie nicht über den Jahreswert der BBG hinauskommen, sondern es reicht aus, wenn Sie den Summenwert von 6 x monatliche BBG überschreiten. Alles was darüber gezahlt wird, ist dann sozialabgabenfrei.


    Dadurch haben Sie auf Ihren Bonus im März KEINE Sozialabgaben gezahlt, sondern es wurde nur die Lohnsteuer einbehalten.


    Bei der Zahlung im September sieht es anders aus. Hier muss der Arbeitgeber prüfen, ob Sie bezogen auf den Auszahlungsmonat noch beitragspflichtig sind. Damit wird wie folgt gerechnet: Anzahl der Monate von Jahresbeginn bis Auszahlungsmonat x monatliche BBG. Dann wird Ihr bisheriges Gehalt gegenübergestellt (natürlich ohne die Einmalzahlung im März, da die ja dem Vorjahr zugerechnet wird.) Wenn sich dann "noch Luft" ergibt, d.h. Ihre Gehaltssumme dieses Zeitraums ist kleiner als die anteilige BBG, muss die Einmalzahlung mit Beiträgen belegt werden.


    Das ist wahrscheinlich bei Ihnen der Fall. So wäre aufgrund der Beitragspflicht für den Bonus ein anderes Netto erklärbar, das dann eben auch geringer sein kann als im März.