Unverschämte Notarrechnung

  • Meine Mutter will mir eine Generalvollmacht erteilen, für Finanzen und Krankheit. Sie war bei einer Infoveranstaltung eines Notars, alles klang gut. Der Notar hat ihr ein Formular geschickt, auf dem im Adressfeld ihr Name eingefügt war, sonst hat er keine Leistung erbracht. Dafür will er nun 400 Euro haben. Mir ist klar, dass ein Notar nicht wie ein Handwerker bezahlt wird, 100-200 Euro für unter einer Stunde Arbeit würden mich nicht überraschen, aber für einen Arbeitsaufwand von unter 30 Minuten eine Rechnung über 400 Euro präsentieren? Noch dazu Arbeiten, die die Sekretärin erledigt hat? Das kann es doch nicht sein.
    Der Notar begründet es mit dem Vermögen meiner Mutter, ich kenne hier die Gebührenordnung nicht.
    Kann meine Mutter da jetzt noch rauskommen? Oder kommt mit der Anfrage meiner Mutter und dem Versand eines Entwurfs bereits ein Vertrag zustande, dessen Bezahlung der Notar einklagen kann? Unterschriften wurden unter das Formular noch keine geleistet, weder von meiner Mutter, noch von mir.


    Ich vermute, @muc hat hier Ahnung? Danke für jede Hilfe!

  • Hi,


    also wann der Vertrag zustande gekommen ist, dass kann man sicherlich fragen, ich kann Dir da spontan leider keine rechtssichere Antwort geben.


    Bzgl. der Gebühr für die Vollmacht:


    Hier gilt § 41 Abs. KostO:


    (2) Der Wert einer allgemeinen Vollmacht ist nach freiem Ermessen zu bestimmen; dabei ist der Umfang der erteilten Ermächtigung und das Vermögen des Vollmachtgebers angemessen zu berücksichtigen.


    Hierüber gibt es oft Streit, was eine angemessene Berücksichtigung ist. Das kenne ich von einigen Fällen. Als Richtschnur hat sich in der Praxis 50% des Vermögens manifestiert soweit ich weiß.


    Hier ein Link zur Bundesnotarkammer:


    http://www.bnotk.de/Buergerser…t_Patientenverfuegung.php


    Hier noch ein Link eines anderen Notars mit Tabelle


    http://www.notar-veit.de/die_u…ten_vorsorgevollmacht.htm


    Fraglich ist hier m.E. auf welches Vermögen der Notar gekommen ist und wieviel Prozent davon er angesetzt hat und ob das korrekt und nachvollziehbar ist.

  • Danke für die Blumen...


    ;)


    Mit den Kosten für Rechtsberatung ist es immer so eine Sache.
    Das Beste ist VORHER fragen, wie sich die Kosten berechnen - und an welchen Tatbestand sie anknüpfen.


    Es kommt bei den gesetzlichen Gebühren NICHT auf den Aufwand des Rechtsanwalts oder Notars an.
    Entscheidend ist der Gegenstandswert, d.h. das Interesse.


    Nach § 119 GNotKG bestimmt sich bei der Anfertigung eines Entwurfes die Gebühr nach den für die Beurkundung geltenden Vorschriften. Dabei muss zunächst festgestellt werden, welches Geschäft denn beurkundet werden würde...


    Und dann lässt das Gesetz einen Spielraum zwischen 0,3 und 2,0 Gebühren.
    Das kannst Du alles hier nachlesen http://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html


    Ist im Einzelnen sehr unübersichtlich und kompliziert.


    Jedenfalls wäre ein Betrag von 400,00 € bei Vorliegen von 1,0 Gebühren schon bei einem Vermögen von 185.000 € gerechtfertigt. Wenn der Notar 2,0 Gebühren verlangt, würde ein Vermögen von knapp 80.000 € die Gebühr begründen.


    Einen ganz guten Überblick gibt folgende website:


    http://www.gnotkg.de/index.html


    Setze die Gebühr nicht ins Verhältnis zum Aufwand des Notars, sondern betrachte den Wert des Vermögens.
    Wenn es Stress gibt mit der Vollmacht, hättest Du am falschen Ende gespart. Und mit dem Vollmachtsentwurf eines Rechtskundigen bist Du auf der sicheren Seite und kannst den Entwurfersteller zur Not haftbar machen.


    Allerdings muss ich zugegeben, dass für so eine Generalvollmacht eigentlich ein Zweizeiler ausreicht.
    Und besondere Formvorschriften gibt es dafür auch nicht.
    Ist also nicht sehr anspruchsvoll, so etwas zu verfassen und steht in jedem Formularbuch für Rechtsanwälte/Notar ausführlich beschrieben.


    Jetzt fürchte ich ist es aber schon zu spät. Der Vertrag zur Erstellung bzw. Zusendung des Entwurfs ist zwischen Deiner Mutter und dem Notar bereits zustande gekommen. Sie hätte vielleicht ihr Vermögen etwas kleiner angeben sollen.
    Aber im Nachhinein ist das kaum mehr zu korrigieren...

  • Chris2702
    Ein Berattungsgespräch beim Notar oder Rechtsanwalt kostet € 190.
    Frage also den Notar ob er diese Angelegenheit auf diese Weise abrechnen kann und verzichte auf seine Urkunde.
    Das Internet verfügt über verschiedene Vollmachten, die von euch benötigte würde ich mir einfach ausdrucken,
    ausfühlen, unterschreiben und doppelt ablegen. 1x deine Mutter, 1x du.

    Viel Erfolg

  • Was @tubikimi hier schreibt ist schlicht falsch.


    Mit den 190 € bezieht er sich auf § 34 Abs. 1 Satz 3 a.E. RVG. Allerdings gilt das RVG nur für Rechtsanwälte und nicht wie er schreibt für Notare. Zum zweiten sind in § 34 Abs. 1 ganz bestimmte Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit die 190 € zum Tragen kommen. Es ist durchaus möglich, auch für ein erstes Gespräch 10.000 € abzurechnen, wenn ein dementsprechend hoher Gegenstandswert vorliegt.


    @tubikimi sollte das Gesetz lesen, bevor er hier Unfug schreibt.

  • Notar müsste man sein. Die MiniJobber Tippse zum Mindestlohn einstellen und nach einer Stunde hat sie ihr Gehalt rein gearbeitet. Der Rest ist Cash in de Täsch.

  • Notar müsste man sein. Die MiniJobber Tippse zum Mindestlohn einstellen und nach einer Stunde hat sie ihr Gehalt rein gearbeitet. Der Rest ist Cash in de Täsch.


    Achja... dafür hat man einen sterbenslangweiligen Job. Aber es ist sicherlich kein Zufall, dass Notare meist in den 1A Bürolagen der Städte zu finden sind.


    Das ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie durch staatlichen Ausschluss von Wettbewerb (siehe z.B. auch Apotheken) eine für die Gesamtwirtschaft schädliche Verlagerung von Wohlstand stattfindet, indem einige wenige Monopolrenditen erzielen...


    Im Gegensatz zu dem Apotheker-Privileg halte ich die Institution des Notars allerdings für durchaus sinnvoll, insofern wäre da wohl eher Reformbedarf angemeldet als ersatzlose Streichung.

  • Ich wollte mit meiner Aussage auch nur ein wenig Dampf ablassen. Dass Notare ihre Berechtigung haben, bezweifle ich nicht.

  • Notariatsgebühren sind erfahrungsgemäß niedriger wie Anwaltsgebühren. Allerdings geht es um den Wert der mit dieser Urkunde übertragen wird. Im Emsland, wo die Luft noch sauber und das Wasser rein ist,nehmen die Notare regelmäßig eine im unteren Gebührenrahmen liegende Gebühr von ca 130 Euro.

    • Offizieller Beitrag

    Hier muss ich @Kreuna widersprechen. Die Gebühren für Notare sind in der Regel nicht günstiger als Anwaltsgebühren, da diese verhandelbarer sind als Notargebühren.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Wer handelt mit einem Rechtsanwalt Gebühren aus? Ich kenne niemand, weil sich bei kleineren Sachen unter Streitwert von 25000 Euro kein Anwalt darauf einlässt. Im übrigen ziehe ich bezüglich der Registrierung und Korrektheit bzw. Gültigkeit der Verträge immer ein notarielles Schriftstück vor. Wenn man ein allgemein gültiges Schriftverkehr will, kann man sich einen kostenlosen Vordruck von den Gerichten holen oder ihn bei den Sozialverbänden im Internet runterladen. Es gibt die gleiche "Rechtssicherheit"wie ein vom Rechtsanwalt gefertigtes Schriftstück.

  • Code
    Wer was an den hohen Notarkosten ändern möchte der beteilige sich an folgender Petition: Notare - Anpassung der Gebührenordnung für Notare ID  120706 Die Petition kann unter folgender URL aufgerufen werden:
    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_02/_07/Petition_120706.html