Einkommensteuererklärung nach Auslandsstudium

  • Hallo liebes Finanztip-Team,


    ich habe direkt nach dem Abi mein ganzes Bachelor-Studium vier Jahre in Holland absolviert und zwar von 2010 bis 2014.
    Für mein Studium in Holland musste ich verpflichtend einen Sprachkurs absolvieren, der ungefähr 3 Monate dauerte. Ich hab gelesen, dass dies dann eventuell als Erstausbildung angerechnet werden kann. Andererseits stand irgendwo auch, dass die Erstausbildung mindestens 12 Monate gedauert haben muss. Wisst ihr da etwas genaueres darüber?
    In 2011 hatte ich dann in den Ferien in Deutschland eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen und meine Einkommensteuerklärung für 2011 darauf folgend schon abgegeben. Leider unwissentlich ohne meine Studiengebühren und nötigen Anschaffungen als Werbungskosten anzugeben. Der Zug ist für das Jahr dann also abgefahren, da ich den Bescheid auch erhalten habe.
    Nun wollte ich fragen, ob es überhaupt möglich ist für die Jahre 2012-2014 die Werbungskosten (oder Sonderausgaben?) auf jeden Fall anzugeben und zurückzubekommen, OBWOHL ich während dieser Zeit überhaupt nicht in Deutschland gearbeitet habe und auch nicht gemeldet war.
    Ausnahme: Dezember 2014, als freiwillige Praktikantin nach dem Studium wieder in Deutschland. Bruttoverdienst 900 Euro, aber keine Lohnsteuer abgezogen, was ich auch noch nicht ganz verstehe.
    Ich hab von 2012-2013 hin und wieder in Holland gejobbt, aber das wurde "cash" und "unterm Tisch" abgehandelt, wobei ich da eventuell eine Lohnsteuerbescheinigung anfordern könnte, wenn das irgendwie etwas nützen würde.



    Was meint ihr? Hab ich Aussicht auf irgendwelche Rückzahlungen? Oder kann ich mir irgendwelche vergangenen Kosten für die Zukunft anrechnen lassen? Mein Praktikum ging noch bis Ende August diesen Jahres zu Mindestlohn-Konditionen. Kann ich davon nächstes Jahr eventuell noch etwas im nachhinein zurückholen, obwohl ich als Praktikantin den jährlichen Steuerfreibetrag um ca. 3500 Euro (brutto) überschritten hab?


    Ziemlich viel hin und her! Würde mich aber trotzdem über ein paar Antworten freuen und danke schonmal! :)

  • Ich gehe mal nicht auf alle Details ein, weil wir das Thema hier schon ca. 54 mal durchgekaut haben, bitte mal die anderen Beiträge lesen. Sorry ist normal nicht meine Art, aber ich hab das jetzt schon so oft durchgekaut daher möchte ich das nicht nochmal alles von mir geben.


    Bei Deinem speziellen Fall bringt es m.E. ohnehin nichts.


    1. Den Sprachkurs von 3 Monaten erkennt das FA nie im Leben als Erstausbildung an
    2. Da es dann Sonderausgaben wären und diese nicht vortragsfähig sind und in den Jahren 2012-2014 nichts verdient wurde und keine LSt gezahlt wurde bringt das auch nichts.
    3. Selbst wenn es Werbungskosten wären. Einen Verlustvortragsbescheid würde es nur für in Deutschland in diesen Jahren steuerpflichtige Personen geben. Da Du in 2012 - 2014 in D nicht gemeldet warst also keinen Wohnsitz hattest warst Du hier auch nicht steuerpflichtig.
    4. Nur falls in 2015 noch Kosten fürs Studium bezahlt wurden könnte man die gegen den Praktikumslohn aufrechnen, aber so wie ich das ganze Hin- und Her verstanden habe, fielen da keine mehr an.


    Also in Deinem Fall sehe ich selbst mit kreativen Ansätzen keine Möglichkeit.

  • Hallo Raphael,


    Spezieller Fall...ja das trifft´s gut! :whistling: Hab schon zig Tabs geöffnet und jeder Artikel wirft neue Fragen oder Gesetzesänderungen auf.Aber trotzdem vielen vielen Dank für die schnelle Antwort! Damit sind die größten Fragezeichen geklärt.


    Viele Grüße,
    Mey