Bitte eine Frage zum 'Beispiel für die Riester Förderung' im Artikel von Dr. Kayl: Für die förderschädliche Auflösung meines Riester Banksparplanes möchte ich die Höhe des zurück zu gebenden Steuervorteils ermitteln:
Trifft es zu, dass dieser Betrag gleich zu setzen ist mit der im Einkommens-Steuerbescheid regelmäßig angegebenen „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altervorsorgebeiträge – Feststellung nach §10a Abs. 4 EstG“ minus der Zulage von 154 Euro?
Danke für eine Info, Bert
'Das bringt ein Riester-Banksparplan' - Artikel vom 6.Oktober 2014
- Bert
- Erledigt