Digitale Zeiterfassung ambulante Pflegedienste Datenschutz

  • Neuerdings kommen auch die Pflegedienste auf immer effektivere Ideen den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter geldwert umzusetzen.
    Aktuell plant ein ambulanter Pflegedienst im Emsland den Einsatz sogenannter MdE-Geräte. Diese geben dem Mitarbeiter sekundengenau vor wieviel Zeit er für welche Arbeit er beim Patienten hat. Vermutlich wird er auch nur für diese Minuten plus genau berechneten Anfahrtsminuten entlohnt. Die Datenerfassung wird beim Patienten vor Ort erbracht.
    Für mich stellt sich die Frage ob diese Art Datenerfassung beim Patienten überhaupt zulässig ist. Laut Pflegedienst braucht man die Einwilligung des Patienten dazu nicht. Mich verwundert dies, weil jeder Arzt heute eine Zustimmung zur digitalen Zeiterfassung beim Patienten erfragt. Wie sieht man das hier in der Community?

  • Das ist eine sehr spezielle Fragestellung. Auf diesem Gebiet bin ich kein Experte.
    Ganz generell sehe ich jedoch einen Unterschied zwischen den Daten DES Patienten und der Zeiterfassung BEIM Patienten.


    Im hier vorliegenden Fall ist nicht der Patient Ziel der Datenerfassung, sondern der Pflegedienstmitarbeiter. Dieser wird kontrolliert bzw. es werden ihm Zeiten vorgegeben, die er für eine bestimmte Arbeit verbrauchen darf.


    Da die Arbeit des Pflegedienstes stets beim Patienten vor Ort geleistet wird und der Arbeitgeber in seiner Kontrolle der geleisteten Dienstes schon aus diesem Grund stark eingeschränkt ist, halte ich diese Form der Arbeitszeitvorgabe durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers aus § 106 GewO für gerechtfertigt.