Santander

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Thema Bearbeitungsgebühr der Santander:


    für einen Kredit aus 2008 haben wir im Oktober 2014 die Bearbeiteungsgebühr zurückgefordert.
    Am 11.11.2014 bekamen wir ein Schreiben der Santander:


    ...wir werden Ihnen gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt die nicht verjährten Bearbeitungsgebühren und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten.


    ... weiter Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährungs sind nicht erforderlich und es besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.


    Bis heute haben wir kein Geld erhalten, wenn man bei der Santander anruft läuft das Band, dass das Thema Bearbeitungebühr noch andauert und das man weder per schriftlicher oder telefonischer Nachfrage das Verfahren beschleunigen kann.


    Erinnerungsfaxe habe ich schon mehrfach geschickt.


    Was würdet ihr raten? Füße still halten? Oder was kann man da machen?


    Gruß Frau_Suhrbier

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Frau_Suhrbier,


    schauen Sie sich in Ruhe im Forum um und lesen Sie die Berichte andere Mitglieder.


    Meine persönliche Ansicht ist, dass Sie durchaus mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit Fristsetzung zur Überweisung "drohen" sollten. Wenn ich die Erfahrungsberichte der anderen Mitglieder richtig in Erinnerung habe, ist dies eines der letzten Möglichkeiten gewesen die Bank zur Zahlung zur bewegen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Um es kurz zu machen:


    a)der Anspruch aus 2008 ist am 31.12.2014 verjährt.


    b)das zitierte Schreiben der Santander habe ich damals auch bekommen und war/ist lt.Auskunft meiner Fachanwältin NICHTS wert dh.es ist für die Durchsetzung der behaupteten Ansprüche leider WERTLOS!


    c)die angesprochenen zahlreichen anderen Beiträge werden meine Grundaussage bestätigen.


    Mach Dich darüber hinaus bei Deiner Rechtsschutzversicherung sachkundig.Wenn diese Deckungszusage aufgrund ihrer Detail-und Insiderkenntnisse geben sollte,dann auf zum Fachanwalt(!!),aber nicht zu einem Feld-Wald-und Wiesen-Gebühren-Schinder.


    Tut mir leid für Dich!!