Riester Kinderzulagen: die einen 185€, die anderen 300€, ist das gerecht?

  • Ist es eigenltich gerecht, dass Riestersparer für Kinder, die nach 2008 geboren sind, 300 € Kinderzulage bekommen, Riestersparer, deren Kinder bis 2008 geboren wurden, nur 185 €.


    Gibt es nicht so etwas wie den Gleichheitsgrundsatz, ich finde das unfair.


    Kann man dagegen etwas machen? Wie wird denn so etwas begründet? Wenn ich 25 Jahre in den Riester einzahle, macht das ja schon einen Unterschied, vor allem, wenn ich zum Beispiel einen fondsgebunden nutze. Oder sehe ich da was falsch?

  • Ja, da sehen Sie etwas falsch.


    Der Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG besagt, dass man Gleiches gleich behandeln muss.
    Ungleiches darf ungleich behandeln werden.


    Ein Kind, das vor dem 31.12.2008 geboren wurde, unterscheidet sich durch das Geburtsdatum von einem Kind, das ab dem 01.01.2009 geboren wurde. Es ist also nicht gleich!


    Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei solchen Förderungen.
    Es ist durchaus mit der Verfassung zu vereinbaren, wenn es für Eltern älterer Kinder eine geringere Zulage gibt, als für Eltern mit jüngeren Kindern.


    Ungleich wäre z.B. ein Förderung nach Geschlecht oder Religion oder so etwas ähnliches.
    Es werden aber alle Kinder gleich behandelt - allerdings unterscheidet sich die Förderung nach dem Geburtsjahr.
    Das ist okay, weil es das gewählte Parlament so beschlossen hat.
    Auch wenn es "unfair" aussehen mag.

  • Richtig überzeugt bin ich nicht.Sie können aber auch statt Geburtsdatum durch Geschlecht und Religion ersetzen und die Argumentation funktioniert immer noch. Sie sind nicht gleich. Ob ich jetzt diskriminiere aufgrund von Geschlecht, Religion oder Alter erscheint mir doch gleich.


    Und dass etwas okay ist,"nur" weil es ein gewähltes Parlament beschlossen hat, finde ich nicht hinreichend, da es Beispiele gibt, in denen so etwas schon einkassiert wurde, oder nicht?


    Und was ist mit der Grenze, die gezogen wurde. Gibt's dafür eine Begründung oder wie willkürlich ist das? Muss es die geben?

  • Richtig überzeugt bin ich nicht.Sie können aber auch statt Geburtsdatum durch Geschlecht und Religion ersetzen und die Argumentation funktioniert immer noch. Sie sind nicht gleich. Ob ich jetzt diskriminiere aufgrund von Geschlecht, Religion oder Alter erscheint mir doch gleich.


    Naja, das Einziehen von Altersgrenzen ist ja nicht nur bei Riester ein Thema. Warum ist der Rentenbeginn bei 67 für manche Geburtenjahrgänge und 65 oder 66 für andere? Warum ist man mit 18 volljährig und nicht mir 17 oder 21?


    Insgesamt besteht halt die Notwendigkeit irgendwo eine Grenze zu ziehen. Und eine Grenze mit einem Zeitpunkt zu setzen ist zwar ein stückweit willkürlich, aber notwendig, wenn man nicht Stuererklärungen der letzten 25 Jahre wieder aufdröseln will.


    Zitat


    Und dass etwas okay ist,"nur" weil es ein gewähltes Parlament beschlossen hat, finde ich nicht hinreichend, da es Beispiele gibt, in denen so etwas schon einkassiert wurde, oder nicht?


    Solche Beispiele gibt es in der Tat - das Bundesverfassunggericht hat schon das eine oder andere legislative Abenteuer zurückgepfiffen, z.B. beim Thema Betreuungsgeld. Ohne jetzt Spezialist für BVerfG Entscheidungen zu sein, kann ich mich nicht daran erinnern, dass das Gericht jemals eine bestimmte Altersgrenze kassiert hat.


    Zitat


    Und was ist mit der Grenze, die gezogen wurde. Gibt's dafür eine Begründung oder wie willkürlich ist das? Muss es die geben?


    Ich denke, die große Begründung ist: Pragmatismus. Wenn man die Zulage rückwirkend erhöht hätte, hätte man Steuererklärungen der Jahre 2001 bis 2007 für Millionen Leute nochmal aufmachen müssen. Und das kann keiner wollen ;)

  • Richtig überzeugt bin ich nicht.Sie können aber auch statt Geburtsdatum durch Geschlecht und Religion ersetzen und die Argumentation funktioniert immer noch. Sie sind nicht gleich. Ob ich jetzt diskriminiere aufgrund von Geschlecht, Religion oder Alter erscheint mir doch gleich.


    Das ist wiederum nicht gleich.
    Es gibt hier eine verfassungsrechtliche Sperre.


    Art 3 Abs. 3 GG lautet:


    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Damit ist im Grundgesetz klar definiert, welche Merkmale GLEICH behandelt werden müssen.
    Altersgrenzen werden hier nicht erwähnt.


    Es gibt ferner noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das ist erst vor wenigen Jahren in Kraft getreten.
    Dort zählt sogar Alter zu den verbotenen Gründen einer Benachteiligung. Allerdings ist die Frage der Riesterzulagen vom Anwendungsbereich des AGG nicht umfasst.


    Der Gesetzgeber muss solche Entscheidungen nicht begründen. Aber wenn Sie das interessiert, können Sie in den "Materialien" zu dem Gesetzesbeschluss nachlesen, weshalb man sich auf diese Grenze geeinigt hat. Ich kenne die Gründe nicht. Aber wir leben in einer freiheitlichen Demokratie. Solche Dinge sind öffentlich. Wenden Sie sich an den Deutschen Bundestag und fragen Sie, wo Sie die Protokolle über die Beratungen zum Erlass dieses Gesetzes nachlesen können.


    Es ist hierzulande nach unserem Verständnis vom Rechtsstaat so, dass Gesetze insbesondere daraufhin überprüft werden können, ob sie mit der Verfassung (=dem Grundgesetz) in Einklang stehen.


    JEDER kann gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a Verfassungsbeschwerde erheben. Das ist ein unheimlich wirkungsvoller Rechtsschutz, da sich der einzelne Bürger selbst unmittelbar an das höchste deutsche Gericht wenden kann.


    Allerdings werden ca. 98 % der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung gar nicht angenommen, weil sie offensichtlich unbegründet sind. Und der Fall der Riesterzulage für Kinder würde - meiner Ansicht nach - ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen werden. Der Gesetzgeber hat nun einmal gewisse Freiheiten die Dinge zu regeln.
    Übrigens ist das Parlament unser Souverän! Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!!! (Art. 20 Abs. 2 GG).


    Die Bezeichnung, "nur" weil es ein gewähltes Parlament beschlossen hat, ist schon etwas irreführend.
    Etwas höheres als das gewählte Parlament gibt es bei uns nicht. Auch der Bundeskanzler und die höchsten Bundesrichter werden vom Parlament gewählt. So ist es nun mal.