Widerruf Heizöl

  • Liebe Community,


    ich habe bei Finanztip gelesen, dass man im Internet aufgegebene Heizölbestellungen wiederrufen kann, da sie als Fernabsatzgeschäft angesehen werden.
    Ich habe kürzlich bei Heizoel.24 Heizöl bestellt. Der Preis ist seitdem um mehr als 10% zurückgegangen und ich habe eine sehr große Menge bestellt. Wenn ich heute erneut bestellen würde, würde ich mehrere 100€ sparen.


    Nun meine Frage: Besteht auch aufgrund des Preisverfalls ein Widerrufsgrund? Muss ich überhaupt einen Grund für den Widerruf nennen? Und die entscheidende Frage: Wie erkläre ich den Widerruf? Schreibe ich dem Lieferanten direkt postalisch an?


    VG, Christian

  • Heizoel.25 ist nur eine Vermittlungsplattform.
    Der Kaufvertrag kommt mit dem Lieferanten zustande.
    Dieser muss Sie über ein mögliches Widerrufsrecht korrekt belehren.
    Lesen Sie deshalb zunächst nach, was Ihr Lieferant Ihnen über das Widerrufsrecht mitgeteilt hat.


    Grundsätzlich brauchen Sie KEINE Begründung für einen Widerruf.
    Allerdings müssten Sie sich noch in der Widerrufsfrist befinden.
    Die ist grundsätzlich nur 14 Tage.


    Fraglich ist hier der Beginn der Widerrufsfrist. Bei einer Warenbestellung beginnt die Widerrufsfrist im Regelfall mit dem Erhalt der Ware.


    Das ist aber hier problematisch. Denn wenn das Heizöl bei Ihnen im Tank ist, können Sie es nicht mehr herausgeben, da es sich mit der Restmenge Ihres Tankinhalts untrennbar vermischt hat. Deshalb ist bei dem hier vorliegenden Fernabsatzgeschäft das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB AUSGESCHLOSSEN.


    Es kann aber sein, dass Ihnen der Händler auf freiwilliger Basis ein Widerrufsrecht eingeräumt hat. Das müssen Sie anhand der Widerrufsbelehrung herausfinden.


    Im Übrigen müssen Sie sich mal den umgekehrten Fall überlegen: angenommen der Heizölpreis wäre in den letzten Wochen gestiegen... - Wie würden Sie dann darüber denken, dass der Lieferant Ihnen gegenüber einen Widerruf erklärt?


    Bei schwankenden Preisen am Markt von sog. "vertretbaren Gütern" wie Heizöl, Weizen, Aktien usw. ist es nun einmal so, dass grundsätzlich der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt. Das Risiko, dass sich der Preis bis zur Lieferung in die eine oder andere Richtung ändert, müssen beide Seiten, Käufer wie Verkäufer, tragen.


    Bei Warenlieferungen ist es anders! Hier soll das Widerrufsrecht den Verbraucher davor schützen, dass er eine Ware bekommt, die sich auf der Website oder im Bestellkatalog ganz anders darstellt, als sie in Wirklichkeit ist.


    Deswegen hat er ein Widerrufsrecht, das er beim Kauf im stationären Handel nicht hat. Im Laden kann der Verbraucher die Ware begutachten, in die Hand nehmen, anprobieren usw.
    Wenn er dann nach sorgfältiger Prüfung kauft, ist der Vertrag unwiderruflich.


    Beim Fernabsatz besteht diese Möglichkeit der vorherigen Prüfung nicht. Deshalb gibt es das Widerrufsrecht.
    Bei Heizöl gelten aber diese Überlegungen nicht. Heizöl ist Heizöl. Das müssen Sie vorher nicht anprobieren oder abschmecken.

  • Ein Nachsatz noch: Der Widerruf wird ausgeübt durch Erklärung, die dem Vertragsgegner zugehen muss.
    Dazu reicht eine einfache Mitteilung. Zu Beweissicherungszwecken ist ein schriftlicher Widerruf empfehlenswert.

  • Zweiter Nachsatz: Ich habe inzwischen hier auf der Website von Finanztip den Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit gefunden.


    Das Problem: Finanztip zitiert dabei zwar ein aktuelles BGH-Urteil vom 17.06.2015, ABER der Fall, der da vor dem BGH verhandelt wurde, ereignete sich zu einer Zeit, als noch eine komplett andere Rechtslage galt!!!


    Die dort verhandelten AGB des Lieferanten bezogen sich auf § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF. Der gilt längst nicht mehr!


    Wie man in dem BGH-Urteil im Originaltext nachlesen kann, schreibt der BGH folgendes:


    Rn. Nr. 9:


    Nur eine solche Auslegung werde dem Sinn und Zweck der Vorschrift gerecht, die einseitige Überwälzung des spekulativen Risikos auf den Unternehmer während der Widerrufsfrist zu vermeiden. Ansonsten hätte es der Verbraucher, der Öl zu einem bestimmten Preis bei einem Online-Händler bestellt, in der Hand, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn der Ölpreis an der Börse und damit auch der Verbraucherpreis fällt, um sodann eine neue Ölbestellung zu einem günstigeren Preis bei einem anderen Händler aufzugeben.


    Daraus wird ersichtlich, dass der BGH sehr wohl erkennt, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, das Risiko der Preisveränderung allein auf den Händler abzuwälzen.


    Meine Empfehlung an die Rechtsexperten in der Redaktion von Finanztip:
    Befassen Sie sich nochmals mit dieser Problematik unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage! Ich halte es für irreführend, wenn Sie dem Verbraucher aufgrund eines Hinweises auf ein zwar aktuelles BGH-Urteil, dem aber eine ganz andere Rechtslage zugrundelag, heute noch den Tipp geben, er könne seine Bestellung bis zum Einfüllen in den Tank widerrufen.

  • Danke @muc für die ausführlichen Kommentare.


    Ich hab nun dem Lieferanten schriftlich per email mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
    Daraufhin wurde ich angerufen und es wurde gesagt, dass ein Widerruf nicht möglich sei. Es wäre ein verbindlicher Kaufvertrag.


    Ich hab dem Lieferanten gesagt, dass ich mich nächste Woche melden werde - wollte man nachfragen, ob der Widerruf wirklich rechtens ist?
    Was meinst du muc?
    Wie ist die Meinung von Finanztip @Franziska @Britta ?



    Vielen Dank, VG
    Christian

  • Nachtrag:


    Die Bedingungen gem. Heizoel24 sind die folgenden:


    § 2 Vertragsabschluss
    Mit Auslösung einer Warenbestellung zu einem auf HeizOel24 veröffentlichten Tagespreis oder Einstellung eines MeinPreis-Kaufgesuchs gibt der Käufer gegenüber dem Verkäufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Über den avisierten Kaufvertrag werden beide Parteien (Käufer und Verkäufer) durch eine E-Mail informiert, die alle relevanten Daten enthält. Außerdem wird die Bestellung in der System-Datenbank gespeichert und erscheint online im passwortgeschützten Mitgliederbereich von HeizOel24. Im Zweifelsfall ist der Eintrag in die System-Datenbank maßgeblich. Der Kaufvertrag wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers verbindlich geschlossen. Hierzu ist der Verkäufer angehalten, sich spätestens am auf die Bestellung folgenden Werktag schriftlich per E-Mail oder telefonisch mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, um den Kaufvertrag zu bestätigen.
    Das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) kommt immer direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Verkäufer zustande. Zwischen Käufer und interaid entsteht keine Vertragsbeziehung.
    Der vereinbarte Literpreis gilt bis zur Lieferung der Ware. Egal, wie sich der Heizöl-/Dieselpreis in der Zwischenzeit entwickelt. Gleiches gilt für die aktive Annahme eines eingestellten MeinPreis-Kaufgesuchs durch einen Verkäufer.


    § 8 Allgemeine Haftung, Gewährleistung und Widerruf
    interaid übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Verträge zwischen Käufern und Verkäufern und die gelieferte Ware. Insbesondere haftet interaid gegenüber den Vertragsparteien nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden, die aus Eigenschaften, Qualität und Verfügbarkeit vereinbarter Lieferungen und Leistungen resultieren. Weiterhin kann von interaid keine Haftung für Verweise und Links auf Inhalte externer Anbieter übernommen werden. Bei Gewinnspielen und Sonderaktionen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
    Es obliegt dem Verkäufer, Käufer, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, konform zu den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht aufzuklären. interaid stellt die technische Möglichkeit zur Verfügung, AGB und Widerrufsbelehrung zur Bestätigung im Bestellprozess zu hinterlegen. Interaid haftet nicht für die Inhalte, die Aktualität und das vorhanden sein der Texte. Der jew. Verkäufer wird interaid bei Rechtsverstößen schadlos halten.
    Für Heizöl gilt, dass der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB ausgeschlossen ist, wenn die Ware bei der Belieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde (Restmenge Heizöl im Tank).

  • Sie müssen meine Beiträge oben lesen!


    Ihr Widerruf ist NICHT rechtens. Ihr Lieferant hat Recht! Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der verbindlich ist.
    Und das steht ja auch in den von Ihnen zitierten AGB:


    Egal, wie sich der Heizöl-/Dieselpreis in der Zwischenzeit entwickelt.


    Sie können nicht erwarten, dass der Verkäufer Ihnen das Risiko von Preisveränderungen abnimmt! Nach dem Motto: geht der Preis nach oben, bleibt es bei dem von Ihnen akzeptierten Preis - und geht der Preis nach unten, dann nutzen Sie ein Widerrufsrecht.


    So funktioniert das nicht. Das deutsche BGB ist auf fairen Interessenausgleich ausgerichtet. Und das Preisänderungsrisiko tragen nun einmal beide Seiten. Geht der Preis hoch, hat der Verkäufer Pech, denn er könnte, wenn er nicht an den Vertrag mit Ihnen gebunden wäre, die gleiche Menge teurer verkaufen. Geht der Preis runter - wie jetzt vorliegend - haben Sie Pech gehabt, denn Sie müssen den vereinbarten Preis zahlen, weil Sie das bei Bestellung so vereinbart haben.


    Die Redaktion von Finanztip liegt hier leider falsch. Das zitierte BGH-Urteil betrifft einen anderen Sachverhalt, weil zu der damaligen Zeit noch eine andere Rechtslage gegolten hat.