Keine Rechtsschutzversicherung

  • Hallo,


    folgender Fall.
    Durch einen Anwalt wurde der Streit verkündet. Nun besteht aber keine Rechtsschutzversicherung. Gesucht wird eine Rechtsschutzversicherung die trotzdem einspringt auch wenn der Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung nach Streitverkündung, abgeschlossen wurde.

  • Verstehe ich das richtig?


    Du willst eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung,obwohl Du KEINE Versicherung abgeschlossen hast,NACHDEM der (behauptete)Rechtsschutzfall aber schon eingetreten ist???


    Da wage ich mal die Behauptung,daß Deine Suche erfolglos sein wird!


    Wenn der Streitwert unter €5000.- liegt,kannst Du Dich beim Amtsgericht selbst vertreten,möglicherweise sogar mit Prozeßkostenhilfe(da mußt Du Deine Vermögensverhältnisse komplett offen legen(geht NUR mit Originalen der entsprechenden Dokumente UND der Fall muß eine hohe Gewinnwahrscheinlichkeit haben,nach Bewilligung bekommst Du eine Bescheinigung(kostet €10.-)und kannst damit(sogar) zum Anwalt gehen).


    Ich würde eine außergerichtliche Einigung anstreben,aber Du solltest besser gestern als morgen den zuständigen Rechtspfleger Deines Amtsgerichts aufsuchen und diesem Deinen Fall vorlegen.