Arbeitsagentur informieren bei Eigenkündigung

  • Hallo, ich möchte meine Arbeitsstelle von mir aus kündigen, weil ich mich beruflich überfordert fühle. Ich war bereits mehrere Wochen krank und ich fürchte, dass sich meine Gesundheit noch weiter verschlechtert, wenn ich die Arbeit fortsetze.
    Mir ist klar, dass ich mit einer Sperrzeit rechnen muss, wenn die Arbeitsagentur meine angeschlagene Gesundheit als Kündigungsgrund nicht anerkennt.


    Jetzt meine Frage: Wann muss ich die Arbeitsagentur von der Kündigung informieren?
    Sobald ich schriftlich gekündigt habe?
    Oder erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist, die 6 Monate beträgt, es sei denn mein Arbeitgeber stimmt einem früheren Ausscheiden zu.

  • Sie können sich bereits arbeitslos melden, wenn die Arbeitslosigkeit innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist (§ 141 Abs. 1 SGB III).


    Es ist sinnvoll, sich so früh wie möglich arbeitssuchend zu melden, da Sie dann sofort in die Vermittlungsdatei der Arbeitsagentur aufgenommen werden.


    Im Übrigen werden Sie keine Sperrzeit bekommen, wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass ein Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis medizinisch erforderlich ist.