ist das Kindergeld nun geschützt oder nicht?

  • habe auch ein P-Konto, auf dem nun das Finanzamt einen Pfändungsauftrag erteilt hat, der aber seit mindestens 3 Monaten nicht abgeführt wird (nachdem ich bei der Bank nachgefragt habe, warum das so ist, wurde mir geantwortet, dass das nicht jeden Monat gemacht wird). Das Kindergeld ist für mich nicht verfügbar,... kann es nun gepfändet werden oder nicht? Ich kann jedenfalls nicht darüber verfügen... sagt die Bank... bin nun echt verunsichert....

  • Wie sagen altkluge Juristen so gerne: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"


    Ich bin kein Jurist, und auch kein absolter Experte für Kindergeldangelegenheiten, aber wenn ich das hier (§54 SGB I) richtig interpretiere kann Kindergeld nur dann gepfändet werden, wenn die Pfändung für den Unterhalt des Kindes durchgeführt wird. @muc korrigiert mich sicher, wenn ich da falsch liege.

    "Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden."


    http://dejure.org/gesetze/SGB_I/54.html



    http://dejure.org/gesetze/SGB_I/54.html