Kosten bei Dynamik-Erhöhungen

  • Die Frage war einerseits global gedacht, andererseits entspringt sie schon der Betrachtung einer konkreten Versicherung, nämlich (m)einer kapitalbildenden LV von 2004.


    Verstehe ich das jetzt richtig, dass bei einer KLV (die man ja auch insgesamt hinterfragen kann) die Dynamik insgesamt wenig Sinn macht?


    Ich wünsche Dir auch schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich so sagen:
    Der Steuervorteil wiegt die Nachteile der Kosten nicht auf m.E. Anders gesagt: bei unseren alten LVs (ja, ich hab damals auch welche abgeschlossen) hab ich die Dynamik längst rausgenommen (fondsgebundene LVs).


    Ausnahme könnten wirklich alte Verträge mit sehr hoher Garantieverzinsung sein (>2,5%?). Die Rechnung, ob die Garantieverzinsung die höheren Kosten aufwiegt, dürfte schwierig sein. Du müsstest die Erhöhung des garantierten Ablaufbetrags abdiskontieren und die effektive Verzinsung ausrechnen...

  • Warum beziehst du dich auf die aktuelle Verzinsung für 2019 bezüglich der Dynamik? Oder meinst du Kosten der Dynamik in Kombination mit sinkender Verzinsung = doppelt schlecht für die Rendite?

  • Mein Gedanke war, dass wenn Überschüsse oberhalb der Garantieverzinsung erzielt werden, dies ein Indiz dafür ist, dass sich die Dynamik noch lohnen könnte.


    Wahrscheinlich mache ich mir es da zu einfach. :/

  • Ich hab ja auch eine "alte" Versicherung, die man heute so nicht mehr machen würde - eben alles mit drin - Kapitalbildend, Todesfallschutz, BU....


    ich mach es mir da immer "leicht" und nehm seit 1999 jedes Jahr die Dynamik an - mein Beitrag steigt dadurch - aber der Gesamtbeitrag den ich jedes Jahr neu zahle ist immer um einige hundert Euro niedriger als die Erhöhung bei der Kapitalbildung...


    nachdem das ein 4 Prozenter ist gehe ich davon aus, dass da keine "versteckten" Kosten drin sind - weder in der Dynamik noch bei den Garantiezinsen -ist aber auch so ein Produkt bei dem ich nix mehr ändern kann - also ich kann keine Komponenten herauslösen - das ist bis Laufzeitende alles fix...


    nur durch die Dynamik jedes Jahr kann ich noch was ändern - und so lange ich bei der Kapitalbildung immer mehrere hundert Euro Erhöhung habe - nehme ich die mit und ich denke zumindest das sich das lohnen wird...


    Es steigen die Rückkaufswerte, die BU, die Todesfallleistung, die Kapitalbildung und der Jahresbeitrag bleibt weit darunter....

  • Die Woche kam das Angebot der dynamischen Anpassung meiner KLV.


    Nachdem mir mein Versicherer schrieb, dass für die Erhöhung die aktuellen Sterbetafeln und der derzeitige Höchstrechnungszins berücksichtigt werden, habe ich dankend abgelehnt.


    Ich würde über die Restlaufzeit auch mehr Mehrbeitrag zahlen als sich die Versicherungssumme durch den Mehrbeitrag erhöht.


    Das klang wenig verlockend. :thumbdown:

  • Mein Versicherer hat mir jetzt die Bestätigung der Aussetzung der Dynamik zugeschickt, zeigte sich aber überrascht, dass ich die Dynamik nicht mitmache.


    Er hat mir jetzt das Angebot unterbreitet, den Erhöhungsbeitrag, der nun nicht zum Tragen kommt, in einen neuen Vertrag zu stecken.


    (Wahrscheinlich alles aus ehrlicher Sorge um meine Absicherung. :P )


    Ich zögere noch, den Außendienstler zum Kaffee einzuladen.

  • Jetzt hätte ich noch eine Frage zu der Rentenversicherung (mit BU-Baustein) meiner Frau, dort steht nämlich auch die Frage nach der Dynamik an. Vielleicht habt Ihr ja eine Einschätzung für mich.


    Bei der Ermittlung der Rendite steht mir irgendwie im Wege, dass ich nicht weiß, wie ich den BU-Baustein einpreisen soll.


    Grundsätzlich wollen wir die Versicherung fortführen und da die Höhe der Rente für den BU-Fall ausreichend ist, geht es eigentlich nur um die Frage "Dynamik Ja/Nein".


    Eckdaten:


    Die Versicherung wird noch gut 30 Jahre laufen.


    Wenn ich die aus der Dynamik resultierende Erhöhung der späteren Rente und der möglichen Kapitalauszahlung vergleiche, dann komme ich auf einen Faktor von ca. 375, bezogen auf die die Gesamtrente bzw. Auszahlung des Gesamtkapitals ergibt sich ein Faktor von 283.


    Also klingt die Kapitalauszahlung erst einmal attraktiver als die laufende Rente.


    Wenn ich den noch zu zahlenden Beitrag mit dem Betrag der laufenden Rente ins Verhältnis setze, dann kommt der reinen Erhöhung ein Faktor von 570 heraus, bei den gesamten Zahlungen ein Faktor von 417.


    Jetzt einfach nur aus der Verschlechterung der Werte gefolgert würde ich ableiten, dass die Dynamik keinen Sinn macht.


    Mache ich es mir da zu einfach?


    @Saidi hast Du da einen kleinen Input für mich?

  • Mir hängt auch noch eine BU mit KLV an und jedes Jahr ärgere ich mich aufs neue und überlege Dynamik ja/nein. Letztlich versuche ich nun um es mir schön zu reden jedes zweite Jahr auszusetzen, damit ich das Anrecht auf Dynamik nicht verliere. Macht die Sachlage retrospektiv auch nicht besser aber befrieidgt zumindest temporär meine Gefühlslage bis zur nächsten Benachrichtigung durch den Versicherer :S

    • Offizieller Beitrag

    @Referat Janders ich verstehe leider nicht wie du gerechnet hast.
    Folgender Vorschlag: Irgendwo im Versicherungsschein sollte schon stehen, wieviel für die Hauptversicherung draufgeht und wieviel für die BUZ. Anhand dieses Verhältnis weisst du ungefähr, wieviel von der dynamischen Erhöhung angespart wird (abzgl. Kosten).
    So. Jetzt würde ich mir ankucken, wieviel sich die garantierte Ablaufleistung verändert (ist keine fondsgebundene Versicherung oder?) und mit zinsen-berechnen.de berechnen, wie die Rendite auf den zusätzliche Sparbeitrag ist.


    Also bspw. 10€ Erhöhung, davon 2€ BUZ-Erhöhung => "Sparplan" über 8€ über 30 Jahre - wieviel Rendite anhand neuer Ablaufleistung?

  • Den ursprünglichen Versicherungsschein habe ich jetzt gerade nicht zur Hand. Müsste bei Gelegenheit nachschauen.


    In der Anpassungsmitteilung ist das Verhältnis der Beiträge für die Rente und den BU-Schutz nicht aufgeschlüsselt.


    Könnte ich das ursprüngliche Verhältnis denn für die gesamte Vertragslaufzeit ansetzen? Die Risikobewertung für die beiden Fälle wird sich ja wahrscheinlich anhand des Lebensalters des Versicherungsnehmers verändern, oder nicht? Oder kann man das vernachlässigen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist richtig, das verändert sich wahrscheinlich mit dem Alter.
    Wenn die BU zB 40% des Vertrags ausmacht und der Vertrag schon ne lange Weile läuft, solltest Du das schon berücksichtigen - dann würde ich das bei der Versicherung abfragen.


    Aber wenn es nur ein kleiner BU-Baustein ist, würde ich das vernachlässigen und das alte Verhältnis nehmen.