Nein, die Steuerbescheinigung ist auf Verlangen auszustellen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__45a.html
Ggf. geht es hier darum, dass nach Ansicht des Schuldners keine Kapitalerträge angefallen sind. Dann wäre die Steuerbescheinigung unnötig, da dann nichts hinsichtlich der Steuererklärung etc. veranlasst werden muss.