Hallo zusammen.
Im letzten Finanztip-Newsletter wird die "Verlustbescheinigung" erwähnt.
Bisher war ich davon ausgegangen, das Verluste ebenso wie Gewinne in einem (Depot)Konto in der von der Bank zwingend und automatisch zugestellten "Steuerbescheinigung" ausgewiesen sind, und sich das also in der Anlage KAP, die ich immer ausfülle, niederschlägt. Auch wenn ich nur Verluste hätte, dann wäre halt der Eintrag in der "Steuerbescheinigung" negativ (ich hatte schon mal eine "Steuerbescheinigung" mit einer negativen Zahl).
War das ein Irrglaube?
Und wenn Verluste in "Steuerbescheinigungen" nicht ausgewiesen werden, woher kommen dann meine Verlustvorträge, die ich vor einiger Zeit vom Finanzamt bestätigt ("Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer") bekommen habe? Ich habe bisher ausschließlich Steuerbescheinigungen für die Anlage KAP verwendet, niemals eine "Verlustbescheinigung".
Viele Grüße.