Verlustbescheinigung vs. Steuerbescheinigung

  • Danke für Deine Antwort.


    Die Steuerbescheinigung kann aber auch auf 0€ ausgestellt werden, sehe ich das richtig? Ich gehe davon aus, dass die BSQ die "Verluste" bezüglich der Bonuszinsen mit den Zinsen verrechnet hat, so dass die Steuerbescheinigung auf 0€ lauten würde.


    Könnte ich dennoch eine Steuerbescheinigung verlangen?

  • Im Post #6 ist ein Schreiben des BMF hinterlegt mit entsprechenden Aussagen. Da ich nur interessierter Laie bin kann ich es nicht rechtssicher beantworten. Ich würde die 0 nicht als positiv sehen, aber das ist wie ausgeführt nur meine Meinung.

  • Hallo zusammen,

    da ich gesehen habe, dass die Diskussion auch in Richtung Jahressteuerbescheinigung ging, hätte ich auch gern eine Frage dazu: zum ersten Mal habe ich die Tage von meiner alten Bank (Konto in 2019 geschlossen) eine Jahressteuerbescheinigung für 2020 erhalten. Wie Ihr schon im Forum gesagt habt, steht überall nur 0. Ich hatte und habe keine Aktien und keine anderen Investitionsformen.. Ich bin angestellt und das Gehalt ist das einzige Einkommen, die auf mein Konto eingeht (bis 2019 hatte ich eine kleine Nebentätigkeit, ohne MwSt-Pflicht da die Einkünfte minimal waren - ich war deswegen bis 2019 bei einem Steuerberater, ab 2020 bei einer Lohi). Ich hatte in 2019 auch ein 2. Konto woanders geschlossen, habe aber zB von der Bank nichts gehört und keine Jahressteuerbescheinigung erhalten. Und von meiner aktuellen Bank auch nicht. --> Wenn alle Infos von Finanzinstituten eh direkt dem FA übermittelt werden, warum bekomme ich jetzt plötzlich diese Bescheinigung? Das Konto habe ich in 2019 ohne Verluste geschlossen. Ich schulde der Bank nichts, hatte kein Sparkonto dort, keine Riester-Rente und sonst nichts anderes.

    Vielen lieben Dank!

    Liebe Grüße

  • Hallo Manuela , willkommen im Finanztip-Forum.


    Grundsätzlich ist es so, dass Banken die Jahressteuerbescheinigung nur auf Antrag erstellen müssen. Ich vermute, dass die Bank dies der Ordnung halber zur Info gemacht hat.

  • Ich verstehe. Dann ist es von meiner Seite nichts zu tun/veranlassen oder? Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe und das Willkommen! Ich freue mich auch, mich ins Thema Steuer mehr einlesen zu dürfen. Danke für die hilfreiche Einstellung.

  • Hallo zusammen,



    ich habe in diesem Jahr eine Aktie in Depot A bei Bank A verkauft. Gewinn ca. 2.700 EUR.

    Und in einem Depot einer anderen Bank B eine Anleihe verkauft mit ca. 4.000 EUR Verlust (quasi Totalausfall).


    Zusätzlich habe ich von beiden Banken noch Einnahmen aus Zinsen, Dividende etc.

    Jährliche Einnahmen bei Bank A von ca. 900 EUR und bei Bank B von ca. 200 EUR.


    In meiner nächsten Steuererklärung möchte ich den Gewinn und Verlust miteinander verrechnen. Ich hab das bisher noch nie gemacht, daher möchte ich die Vorgehensweise vorher abklären.


    Die Verlustverrechnung geht in diesem Fall oder sind Aktien und Anleihen in unterschiedlichen Verlusttöpfen?


    Ich brauch dazu eine Verlustbescheidung von Bank B, oder? Oder sollte ich besser warten, da die Verluste bei Bank B mit den zukünftigen Einnahmen dort verrechnet werden? Aber das dauert halt ewig… Außerdem überlege ich gerade mein Depot von Bank B umzuziehen…


    Was würdet ihr mir raten?


    noch ein anderer Gedanke: ich verkaufe noch schnell eine gut gelaufene Aktie, damit Gewinn und Verlust etwa in der gleichen Höhe ist. Was haltet ihr davon?

  • Die Verlustverrechnung geht in diesem Fall oder sind Aktien und Anleihen in unterschiedlichen Verlusttöpfen?

    Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    Dazu bitte hier nachlesen https://www.finanztip.de/steue…erung-anlage-kap/#c100094


    Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Da es hier Aktiengewinne sind sollte es gehen, sofern der Verlust bescheinigt wird. Im Depot mal den Steuertopf checken, es müsste im Allgemeinen VVT erscheinen.

    Ich brauch dazu eine Verlustbescheidung von Bank B, oder?

    Ja, und die gibt es nur bis 15.12.

    noch ein anderer Gedanke: ich verkaufe noch schnell eine gut gelaufene Aktie, damit Gewinn und Verlust etwa in der gleichen Höhe ist. Was haltet ihr davon?

    Das löst mMn das Problem nicht bzw. nur suboptimal, da die Steuerzahlung für die "gut gelaufene Aktie" vorgezogen wird.