verschiedene Verlusttöpfe

  • Hallo zusammen,
    Ich kenne die Töpfe "Gewinne / Verluste aus Aktien" und "sonstige Gewinne / Verluste" bin davon ausgegangen, dass ein Gewinn aus Aktienverkauf auch mit dem Topf "Verluste aus Aktien" -sofern vorhanden, andernfalls mit dem (noch vorhandenen) Freibetrag verrechnet wird. Diese Annahme scheint nur zum Teil richtig zu sein? Es soll eine Richtlinie der Finanzbehörde existieren, nachdem der Gewinn aus Aktienverkauf ungeachtet des Freibetrages zunächst mit dem Verlusttopf "Sonstige" zu verrechnen ist.
    Wer kann mir fundierte Auskunft geben?

  • Gem Rz. 119 des BMF Schreibens zur Abgeltungssteuer gilt folgendes:


    "Der Sparer-Pauschbetrag ist nur zu berücksichtigen, wenn nach Verrechnung sämtlicher positiver und negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen positive Einkünfte verbleiben."


    Weiterhin schränkt das Gesetz ein, dass Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden dürfen und das Verluste aus Kapitalvermögen nur mit Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.


    Im Umkehrschluss heisst dass, dass Aktiengewinne mit dem "normalen" Verlusttopf verrechnet werden können, denn der "normale" Verlusttopf unterliegt ja nur der Beschränkung, das er nur innerhalb der Einkunftsart "Kapitalvermögen" verrechnet werden darf. Weitere Einschränkungen gibt es nicht. Daher kann und wird er mit allen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet.