Außenwirtschaftsverordnung Meldung von Zahlungen über 12.500 Euro

  • Hallo, meine Bank hat mich darauf aufmerksam gemacht, das laut Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ein- und ausgehende Zahlungen über 12.500 EUR ins Ausland meldepflichtig sind.


    Muss ich Überweisungen auf ein Sparkonto, das im europäischen Ausland auf meinen Namen läuft, bei Beträgen über 12.500 Euro selbst anmelden und wie mache ich das genau? Oder macht das die Bank, die meine Zahlung empfängt. Wer kennt sich damit aus?

  • Die Bank macht das nicht. Sie müssen diese Pflicht selbst erfüllen.


    Als Privatperson geht das auch telefonisch über die Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Nummer
    0800 1234 111 (entgeltfrei) - nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.

  • Meldepflichtig sind Zahlungen, soweit sie nicht mit Warenlieferungen oder Kreditgewährung bzw. -tilgung zu tun haben.
    Es handelt sich um eine Meldepflicht, die für die Zwecke der volkswirtschaftlichen Zahlungsbilanz der Deutschen Bundesbank erfüllt werden muss.

  • Hallo zusammen,


    meldepflichtig sind ja Beträge ab 12500 Euro. Wie ist das wenn man ein Tagesgeld bzw. mehrere Festgeldkonten z.B
    bei der Leaseplan Bank hat, jedoch immer nur kleinere Beträge von jeweils unter 12500 Euro auf das ausländische Konto überweist. Am Ende haben sich dann angenommen Beträge bis 100000 Euro angesammelt. Wie ist da dann mit der Meldepflicht? Wie oft kann ich Beträge unter 12500 Euro überweisen?


    Zweite Frage.
    Wenn ich das Geld zurück überweise auf das Referenzkonto in Deutschland und bleibe auch immer unter den 12500 Euro, wie ist das dann mit der Meldepflicht. Müsste doch dann auch wegfallen. Oder?


    Danke für Euro Antworten.

  • Hallo Community! Nachdem ich hier im Forum schon sehr viel wertvolle Unterstützung erhalten habe: Kann mir evtl. jemand diese 2 o.g. generellen Fragen zum Tagesgeldkonto im Ausland beantworten? Ich spiele auch mit dem Gedanken, mir bei der Leaseplan-Bank ein Tagesgeldkonto zuzulegen, möchte aber auch nichts verkehrt machen. Was ist zu beachten, wenn man ggf. einen Betrag von über 12500 Euro in einer Summe auf sein Referenzkonto in Deutschland zurück überweisen möchte oder muss?


    Danke! Thommy