PKV: Verjährungsfrist nach VVG

  • Hallo,
    1. Gilt für Ansprüche auf Geldleistungen gegen die PKV seit 2008 generell
    die dreijährige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB?


    2. Gelten 3 Jahre Verjährung auch für nachträgliche Ansprüche auf Verzugszinsen
    gegen die PKV?

  • Geht's nicht konkreter bitte?
    1. Es handelt sich um eine unstrittiges Beitragsguthaben aus 2013, das zu einem gesetzl. Stichtag rückzahlbar war u. von der PKV noch nicht erstattet wurde (keine Gegenansprüche der PKV vorhanden).


    2. Können auf das rückständige Beitragsguthaben Verzugszinsen gem. § 288 BGB nachträglich
    geltend gemacht werden?