Korrektur bzw. Löschung bei der SCHUFA

  • Guten Morgen,


    ich habe fast zufällig erfahren, dass mein Mann einen SCHUFA-Eintrag hat.
    September 2014 wurde von Finanzamt x eine Pfändung (170€) von unserem Girokonto vorgenommen: der Grund war, dass sie meinten, wir hätten etwa 700€ Schulden, weil wir für 2012 keine Steuererklärung abgegeben. Dabei waren wir 2012 im Ausland wohnhaft und gar nicht in D steuerpflichtig. Wir haben keine Korrespondenz vom Finanzamt erhalten: wir waren damals schon fast 2 Jahre wieder in D allerdings in einer anderen Stadt wohnhaft. (Ich weiss nicht, an welche Adresse die Post von FA X ging).
    Wir haben uns damals gleich mit dem FA X in Verbindung gesetzt: schnell wurde geklärt, dass wir gar keine Schulden ihnen gegenüber hatten. Die Pfändung wurde umgehend zurückgezogen. Dazu habe ich auch eine schriftliche Mitteilung von FA, wo aber nur steht, dass das Zwangsgeld auf unserem Antrag aufgehoben wurde.
    Von allem haben wir gerade erfahren, weil mein Mann eine Kreditkarte beantragt hat. Diese wurde abgelehnt und die Bank hat uns dabei mitgeteilt, dass der Eintrag von Finanzamt ist.
    Wir soll ich vorgehen, um diesen Eintrag löschen zu lassen? Soll ich die Mitteilung von FA ihnen weiterleiten? Ich hatte ein bisschen gegooglet und gefunden, das Forderungen unter 1000€, die innerhalb eines Monats beglichen werden auf Antrag gelöscht werden können. Das trifft aber nur begrenzt zu (die Forderung war unberechtigt: wir hatten keine Schulden) und es steht, dass der Gläubiger dies der SCHUFA mitteilen soll.
    Viele Dank im Voraus für Eure Meinungen und Tipps!
    Laura

  • Hallo,
    ich empfehle dir dich bei "meine Schufa" zu registrieren. Das kostet zwar jährlich einen kleinen Beitrag aber man hat immer die Möglichkeit einzusehen, wer und in welcher Höhe Einträge zu deiner Person in die Schufa setzt. Dort bekommst du auch Auskunft über deinen sogenannten Score, der z.B. den Banken darüber Auskunft gibt, welche Zahlungsbonität bei dir besteht. Wir haben uns als Ehepaar beide registriert und ich schaue dort regelmäßig hinein, ob falsche Einträge über mich bestehen. In meinem Fall war z.B. eine zweite falsche Anschrift hinterlegt worden von einer Bank. Ich habe eine Mail an die Schufa geschrieben und der Eintrag wurde gelöscht. #
    VG Silberling66

  • Alles schön und gut,aber das FINANZAMT muß der Schufa mitteilen,daß der Eintrag dem Grunde(1) und der Höhe(2) nach von Anfang an(3)NICHTIG gewesen ist.


    Das FA hat nämlich Dein finanzielles Fortkommen tatsächlich und entgegen anderslautender Behauptung behindert.Dafür gibt es sogar Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch:
    a)§823:Schadensersatzpflicht
    b)§824:Kreditgefährdung
    c)§1004:Mißachtung,Beseitigungs-und Unterlassungsansprüche


    Drohe Anzeige an(als Antragsdelikte).


    Die Nichtverfolgung Deines Anspruchs durch den Vorsteher stellt eine Amtspflichtverletzung dar und deren Nichtabhilfe eine Dienstpflichtsverletzung sowie Dienstaufsichtsverletzung durch ihn bezüglich des Sachbearbeiters.


    Das macht man am besten durch ein Einschreiben mit Rückschein an den Vorsteher des Finanzamts,dem man gleichzeitig unter Fristsetzung der Erledigung die entsprechenden Sachverhalte darlegt und die genannten Maßnahmen "in Aussicht stellt".


    Ich hatte mal vor einigen Jahren einen Fall,bei dem trotz klarer Rechtslage zu meinen Gunsten der Sachbearbeiter nicht tätig wurde.


    Nach einem entsprechenden Brief an den Finanzminister wurde ich von dessen Referent angeschrieben,daß das Finanzamt angewiesen sei,sich kurzfristig bei mir zu melden,was dann zwei Tage später passierte;ich wegen zu leistender Unterschriften nach Düsseldorf gebeten wurde und weitere zwei Tage später der mir zustehende Betrag noch vor Ankunft der berichtigten Steuererklärung meinem Konto gutgeschrieben wurde.


    So geht Finanzamt heute.


    Die Schufa ist in Deinem Fall der falsche Ansprechpartner.


    Die Kopie des Erledigungsschreibens an die Schufa legst Du dann der Bank vor und Dein Mann beantragt erfolgreich seine Kreditkarte.

  • So. Inzwischen hat sich alles geklärt.
    Unsere Schufa Selbstauskünfte sind da und wir haben beide ein Rating über 98%. Alle Daten stimmen.
    Der Mist war selbstproduziert von unserer Hausbank, die Postbank. Was für einen Saftladen!!!
    Der Eintrag war bei ihnen und schnell haben sie zur Kenntnis genommen, dass die nicht stimmte, bzw. dass diese Info veraltet und falsch war.
    Es wäre aber zu schön, wenn es dabei geblieben wäre.
    Wir haben die Postbank darum gebeten, unseren Antrag zu überprüfen und da kam aus der Kontoführung einen Eintrag über eine "aktive Pfändung" auf eine Sparkonto.
    Es stellte sich fest: dabei ging es um ein Sparbuch meines Mannes, gekündigt in 2003 mit Saldo 0-. also nicht relevant: es kann nicht der Grund gegen die Ausstellung einer Kreditkarte sein.
    Nächster Anruf beim Kundencenter: es sei alles völliger Quatsch. Sie lassen nochmals den Antrag prüfen.
    Problem gelöst? Von wegen: wir bekommen Post von der Kontoführung, dass unseren Dispokredit leider wg. einer Pfändung nicht mehr aufrecht gehalten werden kann.
    Wir haben einen Brandbrief der Post geschickt: die sollten uns detaillierte Information zukommen lassen, was läge ihnen vor, das gegen uns spräche sonst schalten wir einen Anwalt ein.
    Vier-fünf Tage später bekommen wir unkommentiert die Kreditkarte für meinen Mann.
    Auf eine Entschuldigung warten wir noch aber bei einem so schelchten Kundenservice wahrscheinlich vergeblich.
    Wir suchen uns eine neue Hausbank. (Tipps willkommen)
    Liebe Grüße,


    Laura