Guten Morgen,
ich habe fast zufällig erfahren, dass mein Mann einen SCHUFA-Eintrag hat.
September 2014 wurde von Finanzamt x eine Pfändung (170€) von unserem Girokonto vorgenommen: der Grund war, dass sie meinten, wir hätten etwa 700€ Schulden, weil wir für 2012 keine Steuererklärung abgegeben. Dabei waren wir 2012 im Ausland wohnhaft und gar nicht in D steuerpflichtig. Wir haben keine Korrespondenz vom Finanzamt erhalten: wir waren damals schon fast 2 Jahre wieder in D allerdings in einer anderen Stadt wohnhaft. (Ich weiss nicht, an welche Adresse die Post von FA X ging).
Wir haben uns damals gleich mit dem FA X in Verbindung gesetzt: schnell wurde geklärt, dass wir gar keine Schulden ihnen gegenüber hatten. Die Pfändung wurde umgehend zurückgezogen. Dazu habe ich auch eine schriftliche Mitteilung von FA, wo aber nur steht, dass das Zwangsgeld auf unserem Antrag aufgehoben wurde.
Von allem haben wir gerade erfahren, weil mein Mann eine Kreditkarte beantragt hat. Diese wurde abgelehnt und die Bank hat uns dabei mitgeteilt, dass der Eintrag von Finanzamt ist.
Wir soll ich vorgehen, um diesen Eintrag löschen zu lassen? Soll ich die Mitteilung von FA ihnen weiterleiten? Ich hatte ein bisschen gegooglet und gefunden, das Forderungen unter 1000€, die innerhalb eines Monats beglichen werden auf Antrag gelöscht werden können. Das trifft aber nur begrenzt zu (die Forderung war unberechtigt: wir hatten keine Schulden) und es steht, dass der Gläubiger dies der SCHUFA mitteilen soll.
Viele Dank im Voraus für Eure Meinungen und Tipps!
Laura