Nach was richtet sich der Beitrag einer Haus- und Grundbesitzhaftplficht?

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun zwei Beratungsgespräche mit zwei unterschiedlichen Versicherungen gehabt, die jeweils im Zusammenhang eines Miethauses die Versicherungen mit anbieten wollen.


    Als Versicherung wird die Wohngebäude sowie die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht.
    Ohne hier Namen zu nennen, die Versicherungsgesellschaft A wollte zur Haus- und Grundbesitzhaftpflicht die Mieteinnahmen wissen.
    Die Versicherungsgesellschaft B hat das nicht interessiert und war auch trotz höherer Versicherungssumme günstiger.


    So, was ist jetzt zu machen. Im Internet konnte ich nach knapp zwei Minuten die Information herausfinden, dass die Mieteinnahmen doch noch wichtig sind:


    Zitat

    Der Beitrag für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung richtet sich bei Wohnhäusern nach der Anzahl der Wohnungen, der Gesamtwohnfläche oder der Bruttojahresmiete. Je größer das Haus und je höher die Mieteinnahmen, desto teurer der Beitrag.


    Quelle: https://www.test.de/Gewaessers…-Oeltank-1251894-2251998/



    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

  • Vergewisseren Sie sich bei dem Angebot B, dass Ihr Gesprächspartner wirklich verstanden hat, dass das Gebäude VERMIETET ist. Vielleicht liegt da der Fehler, dass Gesellschaft B von einem selbstbewohnten Einfamilienhaus ausgeht.

  • Hallo magigstar,


    damit andere Foristen auch etwas davon haben, hole ich etwas weiter aus.


    Aus dem Halbsatz
    „Als Versicherung wird die Wohngebäude sowie die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht.“


    vermute ich, dass es um den Abschluss sowohl einer Wohngebäudeversicherung als auch einer Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung (HuG) geht. M.E. eine Kombination, die oft Sinn macht und von vielen Versicherungsgesellschaften auch gemeinsam angeboten wird (gleichwohl sind es rechtlich getrennte Verträge).Wie Sie in Ihrem Zitat schon richtig festgestellt haben, kann die Versicherungsgesellschaft den Beitrag zur HuG nach der Gesamtwohnfläche, oder der Bruttojahresmiete oder der Anzahl der Wohnungen berechnen. Und eine vierte Gesellschaft kann den Beitrag nach noch einem anderen Kriterium festlegen. Solange dabei Risikoäquivalenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind, ist die Gesellschaft in der Wahl der Berechnungsmethode frei.


    In Ihrem Fall hat also Gesellschaft A die Bruttojahresmiete gewählt. Was Gesellschaft B gewählt hat, kann ich nur vermuten. Falls aber auch ein Angebot zur Wohngebäudeversicherung mit erstellt sein sollte, ist es naheliegend, dass dort die Versicherungssumme (und dann indirekt die Prämie) nach der Wohnfläche berechnet wurde; für Wohngebäudeversicherungen ein häufiger Berechnungsmaßstab. Wenn der Versicherungsvertreter diesen Wert also schon für die Berechnung der Wohngebäudeversicherung kennt, muss er ihn für die HuG nicht nochmal abfragen. Wie betont Vermutung! Reden Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter. Und wenn er Ihnen keine Antwort gibt, sind die z.B. 50 EURO Prämienersparnis teuer erkauft.


    Wichtiger als der Berechnungsmaßstab der HuG sollte allerdings der Leistungsumfang sein. Ich hoffe, Sie haben mit den Vertretern ausführlich über Ihre individuelle Risikosituation und die optimale Absicherung gesprochen und dann das richtige Produkt ausgewählt.


    Gruß Pumphut