30. Dezember 2015 #1 Ich bin nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.Möchte aber ein Tagesgeldkonto im Ausland eröffnen.Werde ich dann wieder zur Steuererklärung verpflichtet (KAP) ??Bin verheiratet und habe den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft.