beitragsfrei gestellte RiesterRente

  • Ein gutes 2016 allerseits!
    Ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner beitragsfrei gestellten RiesterRente. Diese habe ich seinerzeit am 1.12.2005 bei der Allianz abgeschlossen (Allianz RiesterRente InvestGarantie) Am 18.3.2011 habe ich diese allerdings beitragsfrei gestellt, da ich ich mich für eine andere RiesterRente (Debeka), die mir günstiger erschien, entschieden habe. Zwei waren mir dann doch zuviel... ;)
    Nun zu meinen Fragen: beitragsfrei lassen? kündigen? auf die andere übertragen lassen?
    Hintergrundinfos: Diese Allianz RiesterRente läuft noch bis zum 31.12.31, bei einer Kündigung wegen schädlicher Verwendung würden abzüglich der Zulagen noch 6.648,32 verbleiben. Mir ist klar, dass das sicher nicht der Auszahlungsbetrag wäre... :D Da geht sicher noch so einiges ...
    Und kann ich mir auch von dieser beitragsfrei gestellten RiesterRente 30% des bestehenden Kapitals wie es in meinem Vertrag steht, vorab ausbezahlen lassen? Das wäre in 10 Jahren, z. B. für die Tilgung eines laufenden Hauskredits?
    Fragen über Fragen - aber vielleicht hat ja der eine oder andere einen Tipp?
    Einen schönen Sonntag noch und beste Grüße
    Claudia

  • Hallo Claudi66,
    Kündigen ist bei Riester immer schlecht. Das sollte eigentich nicht die Option sein. Du hast Du beiden Optionen schon genannt:
    1. Du überführtst das Guthaben von einem zum anderen Vertrag. Geht nur 3 Monate bis zum Quartalsende (also jetzt zum 30.6.) und kostet ca. 150 €. Dann verzinst sich das Guthaben bis zu Auszahlung fröhlich weiter. So sparst Du dir einmal Verwaltungskosten und Papierkram, sonst hast Du wenig Vorteile
    2. Du entnimmst das Geld und verwendest es für ein Eigenheim, sei es als Eigenkapital oder als Kreditrückzahlung. Du baust damit eine Steuerschuld auf. Das entnommene Guthaben wir 2% pro Jahr bis zum Renteneintritt imaginäre verzinst. Das ergibt Deine Steuerschuld, die du dann ab Deinem Renteneintritt zurückzahlen musst. Das ist aber meistens wesentlich besser als die Förderung direkt zurückzuzahlen.
    Die 30% Einmalauszahlung sind erst ab Rentenbeginn möglich.
    Gruß

  • Hallo Klarplus,


    vielen Dank für die Tipps! Ich denke, ich werde das Guthaben auf den anderen Vertrag überschreiben lassen, die "150,- Euro - Kröte" muss ich dann halt schlucken. ;) Auf jeden Fall um Längen günstiger als kündigen...


    Beste Grüße!


    Claudia