Anwaltsrechnung

  • Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage zum Zeitpunkt einer Rechnungserstellung.
    Meine Mutter und ich waren im Februar 2014! beim Anwalt bezüglich eines Beratungsgespräches
    Thema Erbschaft, dieses Erstgespräch hat der Anwalt über meine Rechtschutzversicherung abgerechnet
    und er hat im Namen meiner Mutter 2 Briefe verschickt. Damit war die Sache für uns erledigt
    GESTERN also am 02.01.2016 erhielt meine Mutter eine Rechnung über 1000 Euro von diesem
    Anwalt, mit dem Vermerk, es wäre übersehen worden, dass die Rechtschutzvers. nur 150 Euro bezahlt
    hätte und er müsse die Restsumme meiner Mutter jetzt in Rechnung stellen.
    DARF ER DAS???
    Ich wäre dankbar für eine schnelle Antwort, da meine Mutter (natürlich) sehr aufgeregt darüber ist.

  • Ja, das darf er.


    Verjährt ist seine Forderung nicht, da der Anspruch erst im letzten Februar entstanden ist.
    Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre - und sie hat in Ihrem Fall gerade erst begonnen.
    Nämlich mit Ablauf des 31.12.2015. Ihr Anwalt hätte also noch bis Dezember 2018(!) Zeit, Ihnen eine Rechnung zu schicken.


    Dass die Rechnung sachlich begründet ist, nehme ich an.
    Denn wenn er zwei Briefe geschrieben hat, dann war es eben gerade KEIN ERSTGESPRÄCH, sondern er ist auch für Ihre Mutter tätig geworden. Die Rechtsschutzversicherung deckt Erbrecht sowieso nicht ab.
    Ausgenommen ist lediglich eine Beratung nach Eintritt einer Rechtsänderung.
    Und dafür hat Ihre RSV ja wohl auch bezahlt.
    Aber die weitere Tätigkeit des Anwalts muss Ihre Mutter zahlen.


    Denken Sie an das Vermögen Ihrer Mutter, um das es geht!
    Gemessen daran, sind 1.000 € vermutlich nicht viel.

  • Guten Morgen und Danke,
    ja, dass mit den 3 Jahren war mir bekannt. Mich hat nur verwundert, dass meine Mutter jetzt für die
    -sagen wir mal schlampige Arbeitsweise- in diesem Anwaltsbüro bezahlen soll. Schließlich waren wir im Februar 2014
    dort und man hat angeblich jetzt erst gesehen, dass da noch Betrag x offen ist???? Nach fast 2 Jahren???
    Zu diesem Anwalr werde ich jedenfalls nicht mehr gehen.