Aktiensparen bei Familienversicherung

  • Hallo,


    ich habe in meinem Bekanntenkreis folgende Situation:
    Die Ehefrau erzieht momentan die Kinder und ist daher in der Familienversicherung des Ehemanns (gesetzliche Krankenversicherung). Als Altersvorsorge hat sie ein eigenes Depot mit Aktien und Fonds. Aufgrund von üblichen Umschichtungen in der Vermögensverwaltung fallen Gewinne aus Kapitalvermögen an.


    Besteht die Gefahr, dass durch diese Gewinne die Ehefrau aus der Familienversicherung fällt und sich selbst versichern muss?
    Falls ja, wäre das ja ein großer Nachteil der "selbstgemanagten Altersvorsorge" im Vergleich zu anderen Möglichkeiten wie Rentenversicherungen etc. Zumindest für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein paar Jahre aus dem Job komplett auszusteigen um sich um die Kindererziehung zu kümmern.


    Die üblicher Referenz hierzu (z.B. http://www.vdek.com/vertragspa…es/gr_gesamteinkommen.pdf) finde ich leider nicht sehr ergiebig.


    Meine Fragen:

    • Zählen Aktien/Fonds Verkäufe/Umschichtungen zu dem für die Familenversicherung relevanten Gesamteinkommen? Gibt es einen Unterschied zwischen Kursgewinnen und Zinsen/Dividenden?
    • Falls ja, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um die Altersvorsorge mit einem eigenen Depot auch in diesem Fall interessant zu machen? Denkbar wäre z.B. das Schenken und Zurückschenken des Depots an den Ehepartner (die Freibeträge unter Ehepartnern sind ja recht hoch).


    Besten Dank,
    Roland

  • Die von Ihnen zutreffend zitierte Quelle definiert doch sehr klar, dass das Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte im Sinne des Steuerrechts ist.


    Deshalb könnten Sie sich Ihre erste Frage auch selbst beantworten: ja, auch Verkäufe bzw. Umschichtungen zählen zum Gesamteinkommen. Das Gleiche gilt für Zinsen und Dividenden. Einen Unterschied gibt es insoweit nicht. Es handelt sich stets um Einkünfte aus Kapitalvermögen.


    Beachten Sie jedoch die Grenze! Um beitragspflichtig zu werden, muss die Ehefrau 1/7 regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreiten. Das bedeutet, dass sie durch die Einkünfte aus Kapitalvermögen pro Monat mehr als 415 € erzielen muss. Dazu ist schon ein größeres Depot erforderlich...


    Wenn sie es an ihren Ehemann überträgt, fallen die Einkünfte bei diesem an. Dann wäre sie aus dem Schneider.
    Doch Vorsicht: gemäß der von Ihnen zitierten Quelle kommt es bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht darauf an, wem das Vermögen rechtlich gehört, sondern wer die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Vermögenserträge hat.


    Die Erträge sollten bei dieser Konstruktion daher unbedingt bei dem Ehemann aufs Konto fließen.


    Es erscheint mir jedoch unwahrscheinlich, dass die Krankenkasse diese Konstruktion wirklich überprüft.
    Rechtlich ist die Situation zwar so wie beschrieben - in der Praxis dürfte sich niemand darum kümmern, welche Zinsen die Ehefrau verdient - so lange der Mann ein Erwerbseinkommen erzielt, von dem man glaubhaft eine komplette Familie ernähren kann.

  • Hallo muc,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    In der Quelle geht es aber oft auch um die Regelmäßigkeit des Einkommens:

    Zitat

    Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der maßgebenden Gesamteinkommensgrenze führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich ist dabei [...] ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen.


    Depotumschichtungen im Rahmen einer Altersvorsorge würde ich gerne darunter verstehen wollen.


    Andererseits:

    Zitat

    Bei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob ein Gesamteinkommen „regelmäßig im Monat“ überschritten wird, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen.


    Konkret: Wenn ein Aktienfonds verkauft wird, bei dem über die Jahre ein Gewinn von 10.000 € aufgelaufen ist, dann muss die Ehefrau für das ganze Kalenderjahr eine eigene Krankenversicherung bezahlen? Möglicherweise sogar rückwirkend? Und wahrscheinlich "vorsorglich" auch für das nächste Kalenderjahr?


    Soweit ich weiß, erfragt die Krankenkasse regelmäßig, was der familienversicherte Ehepartner verdient bzw. man ist verpflichtet, die Krankenkasse bei Änderungen selbst zu informieren.
    (Formular z.B. hier: https://www.sbk.org/fileadmin/…herung_Formular_Hilfe.pdf Zitat: "Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner oben angegebenen Angehörigen verändert.")


    Das heißt, man muss familienversicherten Hausfrauen / Hausmännern dringend raten, ihre Altersvorsorge in einem Depot des Partners durchzuführen?
    Auf keinen Fall jedoch sollte die Altersovorsorge in einem Gemeinschaftsdepot erfolgen, da damit automatisch (?) 50% der Gewinne der familienversicherten Hausfrau zugeordnet werden?


    Viele Grüße
    Roland

  • Genau an diesem Punkt beginnt die Auslegung von gesetzlichen Vorschriften.


    Ich stimme Ihnen völlig zu: Wenn ein Aktienfonds verkauft wird, der über mehrere Jahre einen Gewinn von 10.000 € aufgebaut hat und der Erlös dann noch dazu "umgeschichtet" wird, d.h. andere Fonds bzw. Wertpapiere für die Altersvorsorge gekauft werden, dann kann man bei dem einkommensteuerlich entstandenen Gewinn aus Kapitalvermögen in Höhe von 10.000 € nicht von "regelmäßigem Einkommen" sprechen.


    Nach meiner Auslegung des Gesetzes wäre in diesem Fall KEIN Fortfall der Familienversicherung einer ansonsten nicht erwerbstätigen Hausfrau und Mutter gegeben.


    Anders würde es aussehen, wenn regelmäßig Umschichtungen vorgenommen würden und die Kursgewinne jährlich anfallen. Dabei käme es im Übrigen nicht darauf an, ob sie für Neukäufe oder für den persönlichen Konsum verwendet würden. Beitragspflichtig im Sinne des Sozialgesetzbuches ist nicht die Verwendung des Einkommens sondern die Entstehung.


    Aber das ist - wie gesagt - meine Auslegung. Ob es dazu Rechtsprechung bereits gibt, kann ich ohne größere Recherche in den einschlägigen Datenbanken nicht feststellen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass so etwas von mir nicht kostenlos geleistet werden kann.


    Ob Ihre Interpretation "bei der Vorsorge alles auf den Ehemann zu setzen" richtig ist, ist Ansichtssache.
    Im Hinblick auf das von Ihnen skizzierte Risiko des Fortfalls der Familienversicherung mögen Sie recht haben.


    Ich empfehle grundsätzlich eher eine ausgewogene Verteilung des Vermögens zwischen Eheleuten. Niemand weiß, wie lange eine Ehe hält - und je ausgewogener das Vermögen verteilt ist, um so weniger ist bei Tod eines Ehegatten oder bei Scheidung im Zugewinnausgleich zu verschieben.


    Insbesondere bei der Beendigung der Ehe durch Scheidung ist der "ärmere" Ehegatte meist in einer deutlich schwächeren Lage, weil er zwar einen Anspruch auf fairen Ausgleich - aber häufig keine genaue Kenntnis von der Höhe des Vermögens und seiner Allokation hat.