Achtung liebe Leute, jetzt wird es speziell (werde zu dem Thema sicherlich auch noch mal einen RA fragen)...
Ausgangsituation:
Ich trage mich derzeit mit dem Gedanken in NRW eine Wohnung zu als Geldanlage zu kaufen. Die Wohnung ist Teil eines größeren Gebäufekomplexes, zu dem unter anderem auch ein Einkaufszentrum gehört. Laut Teilungserklärung entfallen auf die Wohnung rund 200/100.000stel des Gesamteigentums, auf das Einkaufszentrum rund 78.000/100.000stel.
Frage:
Wenn nun der Eigentümer des Einkaufszentrums pleite geht (ist schonmal vorgekommen), hafte ich (+ die anderen Eigentümer) dann gesamtschuldnerisch für Abgaben wie Grundsteuer etc.?
Bisherige Recherche zur Rechtslage:
Die Rechtslage erscheint mir hier nicht 100% eindeutig, §10 Abs. 8 WEG besagt: "Jeder Wohnungseigentümer haftet einem Gläubiger nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils"
Allerdings besagt § 6 Abs. 5 KAG-NW dass "Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück." Laut einem Urteil des BGH (Urteil vom 11. Mai 2010 – IX ZR 127/09) haften demnach alle Eigentümer gesamtschuldnerisch. Siehe dazu hier den entsprechenden Artikel.:
"§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften."
Das wäre natürlich äußerst unangenehm, wenn ich als Eigentümer von 0,1% der Anlage auf einmal für 78% der grundstücksbezogenen Abgeben gradestehen müsste (gemeinsam mit den anderen 21,9% Eigentümern natürlich)...
Weiß da jemand was oder war schon einmal mit einem ähnlichen Thema konfrontiert?