Klage noch möglich, auch wenn Zinsbindungsfrist abgelaufen und neu verhandelt wurde?

  • Ich habe 2003 bei der Kreissparkasse eine Baufinanzierung (LZ über 15 Jahr) getätigt und im März 2014 bei der selben Bank neu verhandelt/abgeschlossen.
    Evtl. von Belang: Der damalige Vertrag hatte einen Widerrufbelehrung!


    Ist in meinem Fall eine Klage noch sinnvoll?

  • Hallo Brockhaus, worauf wollest du denn noch klagen? Faire Widerrufsbelehrung???


    Eine Klage macht doch nur Sinn, wenn du damit die aausserordentliche Kündigung eines laufenden Darlehens erreichen und anderswo mit günstigeren Zinsen neu abschliessen kannst... Du klagst doch nicht gegen die Zinshöhe!