Der Artikel ist lesenswert:
http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/
Nur heute ist mir ein Aspekt im Tagesgeschäft über den Weg gelaufen, den ich gerne hier posten möchte:
Im Bereich der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gibt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter §9 folgenden Passus:
(2) Wenn Sie für Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung laufende Beiträge, also keinen Einmalbeitrag zahlen, können Sie die Zusatzversicherung allein ganz oder teilweise schriftlich kündigen. In den letzten ...Versicherungsjahren vor Ablauf der Hauptversicherung, bei Rentenversicherungen in den letzten ... Jahren vor dem vereinbarten Rentenbeginn, kann die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden. Einen Rückkaufswert aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – soweit vorhanden – erhalten Sie nur, wenn Sie die Zusatzversicherung zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.
Dies bedeutet das z.B. in den letzten 10 Jahren des Vertrages eine Herausnahme der BU-Zusatzversicherung (weil Sie einfach nicht mehr benötigt, durch z.B. früheren Eintritt in den Ruhestand) nicht mehr möglich ist und die Leistung u.U. unnötig bezahlt werden muss.
Interessanter Aspekt, den ich bisher nicht gesehen habe.