Artikel "Berufsunfähigkeitsversicherung"

    • Offizieller Beitrag

    Der Artikel ist lesenswert:


    http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/


    Nur heute ist mir ein Aspekt im Tagesgeschäft über den Weg gelaufen, den ich gerne hier posten möchte:


    Im Bereich der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gibt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter §9 folgenden Passus:


    (2) Wenn Sie für Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung laufende Beiträge, also keinen Einmalbeitrag zahlen, können Sie die Zusatzversicherung allein ganz oder teilweise schriftlich kündigen. In den letzten ...Versicherungsjahren vor Ablauf der Hauptversicherung, bei Rentenversicherungen in den letzten ... Jahren vor dem vereinbarten Rentenbeginn, kann die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden. Einen Rückkaufswert aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – soweit vorhanden – erhalten Sie nur, wenn Sie die Zusatzversicherung zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.

    Dies bedeutet das z.B. in den letzten 10 Jahren des Vertrages eine Herausnahme der BU-Zusatzversicherung (weil Sie einfach nicht mehr benötigt, durch z.B. früheren Eintritt in den Ruhestand) nicht mehr möglich ist und die Leistung u.U. unnötig bezahlt werden muss.


    Interessanter Aspekt, den ich bisher nicht gesehen habe.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Henning,


    danke für diesen Hinweis. Auch dies gilt ja wieder für das ungünstigte Kombiprodukt Lebensversicherung + Berufusnfähigkeitszusatzversicherung. Davon sollte man v.a. wegen der Unflexibilität die Finger lassen. Eine der Unflexibilitäten beschreibst Du hier.
    Allerdings ist dieser Passus nicht in allen Tarifen gleich. Bspw. können es nur 5 statt 10 Jahre wie in den allg. GDV-Bedingungen sein.


    VG
    Saidi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Saidi,


    Welcome Back aus dem Urlaub(?)


    Ja, muss gestehen diese Problematik habe ich erstmals vor einigen Tagen erkannt,
    aber auch 5 Jahre können in der Finanzplanung negativ sein.

  • Hallo,


    aber wenn die Kombination der Verträge einfach keinen Sinn macht, warum wird sie den dann einfach angeboten. Die Versicherer müssen doch auch Wissen, dass sich sowas unter den Verbrauchern herum spricht-In meinen Augen macht es keinen Sinn sich den Kopf zu zerbrechen, ob die Absicherung der Arbeitskraft und die Lebensversicherung sich auf 5 oder 10 Jahr nicht lohnt. Daher denke ich ebenfalls, dass man hier über separate Versicherungen nachdenken muss. Denn der eigentliche Rabatt und finanzielle Vorteile kann die anscheinend die schlechten Grundbedingungen nicht überwiegen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Daddy,


    es kommt darauf an, denn jede Versicherung oder jedes Finanzprodukt macht bei passender Nutzung Sinn, es ist aus Sicht der Versicherer unglaublich schwierig pauschale Angebote für alle Gruppen abzubilden.


    Umso wichtiger ist der "Berater", der hoffentlich berät und nicht (be)rät :)

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager