ZitatIm Standardtarif wird nur 1,8 fach bezahlt.
Das ist mit vollkommen klar! Ich kenne die rechtlichen (§75 Abs. 3a SGB V) und sonstigen Rahmenbedingungen, weil ich mich intensiv damit beschäftigt habe.
Meine Frage ist vielmehr: Wenn ich mich nicht als Standardtarif-Versicherter ausweise (oder der Arzt die verminderte Vergütung nicht akzeptiert) und mit den Faktoren 2,3 bis 3,5 abgerechnet wird - wie ist dann das Erstattungsverhalten der PKV?
Hierzu konnte ich bisher nichts Konkretes in Erfahrung bringen.