Hallo MoritzalsNachname,
sehr aufmerksame Beobachtungen und kluge Fragen / Kommentare.
1.) Änderung Beitrag = Änderung Leistungsumfang
Ja, wenn Sie zu einem typischen Tarifwechselmakler,Tarifwechsler oder Tarifoptimierer gehen und dort „beraten“ werden, werdenBeitragssenkungen in aller Regel mit Leistungskürzungen einhergehen. Dasbewirkt dann nach meiner Erfahrung eine kurzfristige Beitragseinsparung (so funktioniertnun einmal das Anreizsystem der erfolgsabhängigen Vergütung vielerTarifwechselmakler) von vielleicht ein bis drei Jahre(n). Danach gehen dieMenschen wieder zum „Reifenwechseln“ (d.h. Tarifwechselmakler) oder kehren solchen„Beratern“ frustriert den Rücken.
2.) Grundsatzentscheidung / Zielsetzung
Am Anfang sollte m.E. eine grundsätzliche Entscheidungbei Ihnen stehen, ob Sie auf langfristige Beitragsstabilisierung oder kurz-bzw. mittelfristige Beitragsreduktion setzen. Manchmal kann man beides auchkombinieren, oftmals besteht aber ein Zielkonflikt. Ein Beispiel: Häufig kannman anhand der Beitragsanpassungshistorie oder des Beitragsverlaufs der letzten20 Jahre gut erkennen, ob es sich um „reifen“ Tarif handelt und welcheBeitragsanpassungen mittelfristig zu erwarten sind. Billige Einsteigertarifeund die damit verbundenen Konsequenzen dürften allen Beratern eigentlich klarsein.
3.) Anpassung des Selbstbehaltes und Konsequenzen
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Erst einmal ist zusagen, dass der Beitrag und der Selbstbehalt keine voneinander abgekoppelten Größensein sollten. Wenn ich berate und für meinen Auftraggeber dieEntscheidungsfindung für oder gegen einen Tarif vorbereite, ermittle ich den Monatsbeitraginklusive 1/12 Selbstbehalt sowie den Beitrag nach steuerlicher Entlastung (Nettonach BEG). Nach meiner Meinung kann man nur auf dieser Basis Tarife tatsächlichmiteinander vergleichen. Falsch ist es, einfach nur den Selbstbehalt zu erhöhenum den Beitrag zu senken. Sie sprechen die Konsequenzen richtigerweise an: denSelbstbehalt einfach nur erhöhen, verengt die Spielraum für die Zukunft, weilimmer weniger Tarife zum Wechseln in Frage kommen. Hier ist Augenmaß gefragtund die Konzentration auf die richtigen Kennzahlen gefragt.
4.) Was einen guten Berater unterscheidet
Ein guter Berater führt einen Tarifwechsel gemäß § 204Versicherungsvertragsgesetz auf der Grundlage und Logik der Gleichartigkeit desVersicherungsschutzes durch. Das hat übrigens der Gesetzgeber auch ausdrücklichso vorgegeben (siehe § 12 KalV a.F.). Ein wirklich sehr guter Berater schafftsogar das Kunststück und findet Tarife, mit denen die Beiträge reduziert werdenkönnen (wenn es das Ziel des Auftraggebers ist) und die trotzdem inTeilleistungen besser sind als der Referenztarif (z.B. weg vom Hausarztprinziphin zu einer freien Arztwahl). Das fällt dann häufig noch unter die Definition derGleichartigkeit. Ein guter Berater sagt aber auch nach der ersten Analyse, dasses keine gleichartigen Tarife mit reduzierten Beiträgen gibt. Nach meinerpersönlichen Erfahrung trifft das in 30% der Fälle zu und ist jeweils von demVersicherer und der Tarifwelt abhängig.
5.) Konkrete Frage
Ich habe mir die Tarife A150 und A1200 kurz angeschaut.Es ist nicht derselbe Tarif nur mit anderen Selbstbehalten, d.h. es gibt hierauch Leistungsunterschiede die analysiert werden sollten.
PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können,nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).