Private Krankenversicherung: interner Tarifwechsel

  • Hallo Bergheini47,


    Sie können auch als Rentner einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG durchführen. Sie haben zwei Möglichkeiten:


    1.) Versicherungsvertreter
    Sie wenden sich an den Versicherungsvertreter und bitten diesen - neben den Standardtarif - weitere Tarifwechseloptionen vorzustellen.
    Warum ein Vertreter oder Makler ggf. wenig Interesse daran hat, einen Tarifwechsel zu begleiten, wird hier erklärt: http://www.finanztip.de/pkv-tarif-wechsel/


    2.) Versicherungsberater
    Sie wenden sich an einen unabhängigen Versicherungsberater und bitten diesen um eine Ersteinschätzung (wie oben beschrieben). Für diese Ersteinschätzung investieren Sie - je nach Anbieter - zwischen 100,-- € und 200,-- €. Fragen Sie aber nach, ober sich der Berater mit den Sozialtarifen gut auskennt. Ferner sollten Sie abklären, ob der Berater übrhaupt das Format einer Ersteinschätzung anbietet. Lassen Sie sich eine erste Schätzung geben, was bei einem Tarifwechsel voraussichtlich eingespart werden kann.


    Dieser Berater wird Sie in der Folge auch beraten, auf welche Leistungen ggf. sinnvollerweise (und zugeschnitten auf Ihren Einzelfall) verzichtet werden kann.


    Dann liegen alle Handlungsoptionen auf den Tisch (... was wäre, wenn ich in den Standardtarif wechsle oder was wäre, wenn ich in den Tarif xyz wechsle ...) und Sie wissen "was geht und was nicht geht".


    Viel Erfolg!


    Mit besten Grüßen

  • st es sinnvoll in diesen Tarif zu wechseln und die Differenz bei den Arztrechnungen z.B. von 1.8 auf 2.3 selbst zu bezahlen ?
    Wenn jemand Erfahrungungen hat würde ich mich freuen.

    Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt bevor Sie wechseln!


    Es gibt Ärzte, die Patienten im Standardtarif gar nicht behandeln.


    Hinzu kommt, dass es möglicherweise abrechnungstechnisch ein Problem geben wird.
    Das müssen Sie mit der DKV besprechen. Es kann Ihnen passieren, dass eine Arztrechnung mit dem 2,3-fachen Satz generell zu Erstattung abgelehnt wird. Es würde nicht überraschen, wenn die DKV eine "Teil-Erstattung" in Höhe des 1,8-fachen Satzes ablehnt.


    Wenn der Arzt Ihnen jedoch das 1,8-fache berechnet, tut er sich schwer für die gleiche Leistung eine 0,5-fache Differenz zu berechnen...


    Viele Ärzte lassen ihre Abrechnungen von spezialsierten Inkasso-Unternehmen einziehen. Das ist für individuelle Vereinbarungen wenig bis gar kein Raum.

  • Vielen Dank für Ihre Info. Bezüglich der Abrechnung habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.
    Werde hier, wenn ich es überhaupt angehe, mit der DKV besprechen.
    Wenn die Abrechnung so funktioniert würde ich dem behandelnden Arzt gar nicht erklären das ich#den Standardtarif habe.
    Mein Arztrechnungen/ -Arzenei betragen im Jahr ca. € 1.000 Es sieht natürlich anders aus wenn z.B, eine Knie- oder
    Hüft-OP anstehen sollte.

  • Wenn die Abrechnung so funktioniert würde ich dem behandelnden Arzt gar nicht erklären das ich#den Standardtarif habe.

    Ich würde mit dem Arzt schon mal ganz grundsätzlich darüber sprechen, du kannst dann ja immer noch vereinbaren, dass ihr auf dem Papier alles beim Alten lasst. Rein formal musst du ihn vor der Behandlung informieren, wenn du eine Abrechnung nach Standardtarif willst - auf die Gefahr hin, dass er dann eine Behandlung nicht anbietet.


    Viele Ärzte lassen ihre Abrechnungen von spezialsierten Inkasso-Unternehmen einziehen.

    Das ist leider so. Dieser Vorgehensweise muss man aber auch auf jeden Fall vorher zustimmen - kein Arzt kann dich dazu zwingen. Ich mache das nie und kriege dann immer eine Rechnung direkt vom Arzt. Die Abrechnungsfirmen sind nämlich ganz besonders darauf spezilisiert, die Rechnungen zu optimieren - also das Maximale für den Arzt rauszuholen. Letzlich geht es dabei immer darum, ist es besser nur die Ziffer x abzurechnen oder lieber die Ziffer y, neben der dann auch noch die Ziffer z abgerechnet werden kann. Wer sich für in das Thema einlesen will, dem empfehle ich den "Ratgeber" für Ärzte mit dem Titel "So optimieren Sie ihre Abrechung". In meinen Augen ein Leitfaden zum Abrechnungsbetrug. Kommt gleich nach den Ratgeber "Geldanlage in Steueroasen". Vordergründig nur eine deskriptiver Beschreibung der Ist-Situation, fakisch aber ein Leitfaden im Sinne "so können Sie es auch machen".

  • Was genau wollen Sie uns damit sagen? ?(

    Wie soll man einem Verbraucher einen Ratschlag erteilen ... stelle um, stelle nicht um, wenn man die vollständigen Nachteile des Tarif ST inkl. der speziellen Besonderheiten nicht erklärt und dokumentiert hat!


    Ich könnte die hier einstellen, klar ... ich kann auch mein ganzes Fachwissen hier einstellen ... selbst das führt nicht dazu, dass ich mich entbehrlich mache, weil man Fachwissen auch anwenden muss und die Details eines Falles auch antizipieren können muss!


    Es ist aber eben nicht nur 306 Euro SB für bestimmte verordnete Leistungen statt 3.300 und stationäre Wahlleistungen fallen weg und Zahnersatz ist weniger und 1,8 fach (bzw. weniger) bei persönlichen Leistungen (bei technischen und Labor) statt Höchstsatz!


    Die Konsequenzen sind weitreichender.


    Ich halte auch die Aussage des Vertreters zum Beitrag für fragwürdig, denn die Anrechnung reduziert nur maximal auf 50% des ersten Erwachsenen Beitrags (EA21) laut internen Regeln!


    Und der Kunde ist bisher gesund, denn 1.000 Euro p.a. in dem Alter sind deutlich unter dem schnitt ...


    Die Erfahrung (bei mir über 30 Jahre PKV und wirklich gelernter Beruf) und den ST solange es ihn gibt, und weit über 1.000 Mandanten alleine in den letzten vier Jahren ..... die Reue ist schneller da, als man denkt und dann heißt ... haben Sie mir nicht gesagt!


    Er hat doch einen Versicherungsvertreter der DKV (obwohl die keine eigenen mehr hat - finde ich auch spannend!) und mit dem ist er im Gespräch ...


    Wenn er jemanden braucht, der auf seiner Seite steht und in unabhängig berät ... Herr Gamper (hier aktiv, wenn auch unhöflich und überheblich mir gegenüber, Mitglieder des BVVB, Minerva (die empfehlen dann uns), VersSulting (also ich), Expertennetzwerk 24 .....RWM Group Kassel?


    Das sind die, die PKV scheinbar oder sicher können!

  • Hallo zusammen, meine Frage war : lohnt sich der Standardtarif für ca € 95.00/Monat wenn ich die Differenz
    zur "normalen Arztrechnung" also 2.3 fache usw. selbst bezahle.

  • Wie hoch ist denn die Differenz?


    Und wie hoch werden die Behandlungskosten (abgerechnet mit 2,3 fach) sein?


    Das Problem ist, dass wir die zukünftigen Kosten nicht kennen!


    Dann gibt es noch ein paar Differenzen zwischen den in den AVB garantierten Leistungsaussagen in GST und in ST, wobei man jetzt die Rundschreiben des Unternehmen "Standardtarif in der PKV GbR" zur konkreten Leistungspraxis kennen muss! Es wird nämlich tatsächlich mehr erstattet, als in den AVB ausdrücklich genannt ist!


    Wenn Sie zu Kassenärzten gehen und die normale Sprechstunde nutzen, dann ist der Kassenarzt gemäß § 75 SGB V ja verpflichtet Sie zu den im Gesetz genannten Sätzen zu behandeln!


    Der Rest ist jetzt Mathematik, die Kenntnis, dass GOÄ bei z. B. Krebs und Dialyse funktioniert, die Betrachtung und Analyse dessen, was sich tatsächlich unterscheidet SOWIE die Unkenntnis, was sonst noch auf Sie zu kommt!


    Die Entscheidung müssen Sie treffen ...


    Wollen Sie einen begründeten Ratschlag wollen, dann bekommen sie den bei einem qualifizierten Versicherungsberater auf der Grundlage der Analyse der von mir angerissenen Punkte!


    Wollen Sie einen unbegründeten Ratschlag, dann fragen Sie Laien, die Ihnen aber diese Frage nicht beantworten können!

  • Ich erwäge einen Tarifwechsel bei der Huk. Derzeit bin ich im A150.
    Das Primärarztprinzip überzeugt mich und ich kann mit den Einschränkungen gut leben. Deshalb schaue ich mir die "Select"-Tarife an.
    Problem:
    Der Select-Tarif "alte Welt/ Bisex" ist vergleichsweise teuer (vermutlich alte=teure Kohorte), der Select-Tarif "neue Welt/ Bisex" hatte in den letzten Jahren kaum Beitragserhöhungen- die stehen ggf unmittelbar bevor- und in den Select-Tarif "neue Welt/ Unisex" will ich derzeit nicht wechseln; den "Bisex-Status" möchte ich nicht vorschnell aufgeben.


    Was tun?

  • 1. Ein Tarifwerk hat in bisex 103 Kohorten .... jede rJahrgang getrennt nach Männlein und Weiblein ist eine Kohorte ...


    Was meinen Sie, wenn Sie Kohorte sagen?


    2. wenn Select bisex "alte Welt'" und Select bisex 'neue Welt" nicht gleichzeitig anpassen, dann haben die auch kalkulatorisch nichts (mehr) mit einander zu tun ... die aus der alten Welt können aber in die neue Welt.


    Hinweis: die Hochkostenfälle und Kopfschäden vagabundieren nun auch bei der HUK durch die Tarifsysteme, -werke und -kohorten. Die HUK hat leider Anfang der 00er Jahre die Tarifhygiene über Bord geworfen und ist nun schlimmer als einige alte PKV Versicherer.


    3. das es Select als alte Welt bisex gibt, wäre mir übrigens relativ neu ... (böses Wortspiel)


    4. ist das zwar ein Primärarztprinzip, aber es auch eine "Werkstattbindung2, wenn es Kooperationsärzte gibt. Das lässt die aktuelle GOÄ aber gar nicht zu. Die neue sollte es auch nicht vorsehen, ist aber sowieso aktuell gescheitert.


    5. Die Rechtsfolge der lebenslangen #Bestrafung, wenn aus Versehen ein Nicht Primärarzt eine Dauerdiagnose stellt, die zu einem dauerhaft lebenslangen Versicherungsfall führt, ist Ihnen bewußt?


    6. was spricht gegen Unisex?


    7. was tun ... entweder "Do-It-Yourself" oder ...

  • PS:


    Das kalkulatorische Ergebnis von Primärarztmodellen (Hausarztmodelle sind etwas anderes) zeigen höhere ambulante Kopfschäden bei Arztrechnungen ....


    Das Prinzip bringt also so keine Kostenvorteile, sondern erhöht die Kosten nur!

  • zu 1. Mit Kohorte meine ich alle VN in einem Tarif. Ggf. ist das nicht der richtige Begriff (ich bin kein Fachmann).



    zu 2. ok


    Was kann ich mit Ihren Hinweis "Die HUK hat leider Anfang der 00er Jahre die Tarifhygiene über Bord geworfen" anfangen? Nach wie vor muss ich den für mich besten Tarif finden- das gilt nach wie vor?!


    zu 3. Es gibt meines Wissens nach seit 1995 einen SelectPro1-Tarif (der wäre dann Alte Welt BISEX).


    zu 4. ok


    zu 5. Nach überzeugender (mündlich, 2 verschiedene Abteilungen und Sachbearbeiter) Auskunft der HUK gibt es keine lebenslangen Bestrafungen bei Verletzung des Primärarztprinzips. Ein Besuch beim Primärarzt heilt eine solche Verletzung sofort und alle weiteren Behandlungen sind wieder zu 100% erstattungsfähig. Das frage ich noch schriftlich ab.


    zu 6. UNISEX erscheint mir wenig attraktiv, da zukünftige Wechselmöglichkeiten eingeschränkt (das nimmt mit der Zeit ab- ok) und derzeit wahrscheinlich etwas teurere Prämien als beim "preiswerten" Mann.


    Zu 7. Ich lasse mich von eienm Versicherungsberater beraten. Doch für mich ist es wichtig, die Zusammenhänge zu verstehen und am Ende selbst zu entscheiden. Ich muss schließlich mit dem Versicherungsvertrag noch 40 Jahre leben, während jeder Berater in 40 Jahren im Ruhestand weilt.

  • zu 1. VN in einem Tarif haben miteinander nichts zu tun ... nur die Personen einer Alterskohorte!


    zu 2. wenn die Tarife kalkulatorisch getrennt sind, dann entstehen viele kleine Töpfe und die vermehren sich.


    zu 3. Select wurde am 01.05.2009 eingeführt und SelectPro mit Unisex Ende 2012/ Anfang 2013


    zu 5.


    a) ärztliche LeistungenErstattet werden die Aufwendungen für medizinisch notwendigeärztliche Leistungen gemäß Nr. 1. a) zu 100 % im tariflichenUmfang, wenn für die Erstbehandlung– ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt,– ein Facharzt für Frauenheilkunde,– ein Facharzt für Augenerkrankungen,– ein Facharzt für Kindererkrankungen,– ein Notarzt,– ein Bereitschaftsarzt,– ein Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherungin Anspruch genommen wird.


    Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung odereine Überweisung zu belegen.Ansonsten werden
    die erstattungsfähigen Aufwendungen derErst- und Folgebehandlung zu 80 % erstattet.


    Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen wird bei medizinischerNotwendigkeit Wegegeld bzw. Reiseentschädigung des nächsterreichbarenArztes erstattet.



    Die PKV kennt den gedehnten Versicherungsfall ...


    § 1 Abs. 2 MB/KK


    (2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einerversicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfallbeginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischemBefund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss dieHeilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden,die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entstehtinsoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall geltenauch


    Nehmen wir schwerere chronische Krankheiten und den 'fall das diese aus versehen bei der Verletzung des Primärarztmodells entdeckt werden .......


    zu 6. oK, das ist auch meine Ansicht ... läuft ja nicht weg.


    zu 7. Das ist ein Geil des jobs und die Frage, was der Kunde will .....


    P.S.: Der HUK oder eine anderen PKV zu glauben, insbesondere einer mündlichen Aussage - das habe ich ja bereits als fahrlässig belegt - s.a. Erstbehandlung .....

  • Danke für die wertvollen Hinweise.


    Ich habe es mir durchgerechnet: Ja, ich könnte mit dem Select leben. Nur; die effektive Beitragsersparnis zum Top-Schutz reletiviert sich schnell, wenn man die geringeren Altersrückstellungen und die geringere zu erwartene Beitragsrückerstattung mit einrechnet (Beitragsrückerstattung vorsichtig abgeschätzt nur alle 3, 4 Jahre- dann aber ein nicht unwesentlicher Faktor auf der Kosten/Nutzen-Betrachtung).
    Dann komme ich auf eine effektive monatliche Ersparnis von derzeit etwa 50€ / Monat. Aber ob das "downgrading" das Wert ist?


    Am Ende ist die entscheidende Größe die Beitragsstabilität. Sollte sich der select-Tarif sich nur geringfügig schlechter entwicklen in 10, 20 Jahren, so habe ich von dem Wechsel am Ende höhere Kosten und schlechtere Leistungen. Und am Ende geht es mir vorrangig um die Bezahlbarkeit im Alter- da möchte ich beitragsverlauftechnisch bitte kein Fiasko erleben (soweit ich das selber beeinflussen kann).

  • Nun, so könnte man es betrachten ...


    Beitragsrückerstattung ... bitte verabschieden Sie sich von der Vorstellung in den nächsten 10-15 Jahren nennenswerte BAR BRE zu bekommen. Wer weiß wie es entsteht und wofür es noch alles relevant ist und sich mit Solvency II beschäftigt hat, der weiß: nein, wird es so nicht mehr geben und die Töpfe sind überwiegend leer.


    Achtung (eine vertraglich garantierte pauschale Abgeltung (Pauschalleistung oder garantierte BRE ist hier nicht gemeint)


    Wie sich ein Tarif entwickelt ist nicht vorhersehbar, weil die Bestandskunden durch die Tarifsystem / Tarifwerke vagabundieren. Der Schaden vagabundiert mit - und die "Alterungsrückstellung" auch ...


  • Ok, ich habe meine Abschätzung der zu erwartenden BAR BRE entsprechend korrigiert. Das macht im Vergleich die teurere Prämie noch etwas teurer- also die Wechselmotivation geringfügig größer. Jetzt liege ich bei rund 60 € Prämienersparnis im Monat.


    Zur Tarifentwicklung:


    Diese ist nicht vorhersehbar- ok.
    Am Ende interessiert mich jedoch vorrangig die Differenz von der Tarifentwicklung Top-Schutz zu der Tarifentwicklung gehobener Schutz (in meinem Fall A150 zu Select600).
    Wenn es tatsächlich so ist, dass die Bestandskunden durch die Tarifwerke der VR vagabundieren- sollte man dann nicht aus 2 Gründen so lange wie möglich im Top-Schutz bleiben?!:

    • Nur die gesunden=preiswerten VN können ohne Aufschläge in die leistungsstärkeren Tarife wechseln- langfristig findet also eine Verschiebung der "teuren VN" in die leistungsschwäreren Tarife statt (von den VR sogar gewünscht?!?). Das spricht dafür, dass die leistungsschwäreren Tarife deutlich teurer werden mit der Zeit.
    • Im fortgeschrittenen Alter wird nahezu jeder Wechsel im Tarifwerk ein "Downgarding". Diese sind endlich und der persönliche Entscheidungsraum wird immer enger.


    Was mir nicht gefällt, ist, dass ich derzeit eine Prämie für einen Tarif bezahle, dessen Leistungen ich gar nicht kaufen möchte.
    Das ist in etwa so, als kaufte ich mir einen ganzen Werkzeugkasten, aber eigentlich brauche ich nur neue Kreuzschraubendreher.


    Oder sollte ich es so sehen: Ich kaufe mir mit dem leistungsstärksten Tarif die Mitgliedschaft mit den vermeintlich gesündesten VN, welche mir in Zukunft die beste Beitragsstabilität verspricht?

  • Noch einmal - eine definitive Empfehlung kann nur auf der Basis einer sauberen Recherche erfolgen.


    Was sie da für sich rechnen, weiß ich nicht. Ich befürchte es aber, ahnen zu können!


    Auch das Verhalten von Kunden ist komplex. Insbesondere mittel- bis langfristig.


    Wenn sie aber heute die hochwertigen, aber leider in den AVB- Aussagen (nur das zählt) eher unterdurchschnittlichen, Modultarife bezahlen können, dann stellt sich die Frage, warum wechseln.


    Man kann ggf. den SB optimieren, sollte aber auch hier aufpassen, dass man da nicht in eine Sackgasse gerät, denn die Reduzierung des SB ist eine Mehrleistung.