Auf meinem Tisch:
Versicherungsschein PKV VR, Tarifwechsel nach 3 204, Seite 4 enthält Belehrung über das Widerrufsrecht.
Da wir so Tarifwechsel öfter machen - es ist immer so, das im Versicherungsschein belehrt wird, weil mit dem ja auch die Bedingungen versendet werden.
In vielen fällen ist auch der vollständige Versicherungsantrag für den Tarifwechsel notwendig und der Antrag der Versicherer kennt eine Widerrufsbelehrung.
Widerspruch gegen Aussage
Wir haben Herrn MoritzalsNachname nicht geraten die HUK mit Anfragen zu ÜBERSCHÜTTEN!
Wir haben ihm empfohlen es eben nicht alleine zu versuchen.
Fazit
Es ist schon mehr als bedenklich, wie sich hier einige Personen aufführen!
@MoritzalsNachname
Die Reduzierung des SB kann eine .Mehrleistung sein, muss es aber nicht! Das ist schon grundsätzlich nicht einheitlich geregelt.
Ebenfalls völlig uneinheitlich sind Erschwerungen und das beginnt schon bei unterschiedlichen Tarifwerken oder -systemen innerhalb eines Versicherers!
Was die Höhe des Versicherungsmedizinischen Zuschlages für eine Reduzierung des Selbstbehaltes gibt es aber einen maximalen Prozentsatz: 100%!
P.S.: Ich rate weiterhin davon ab, es alleine zu versuchen!