Private Krankenversicherung: interner Tarifwechsel

  • Hallo Community,


    vor kurzem berichtete Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen in seiner Spiegel-Kolumne über die Möglichkeit des internen Tarifwechsels in der privaten Krankenversicherung. Angesichts teilweise horrender Beitragserhöhungen bleibt Versicherten auch gar keine Wahl, als von den Möglichkeiten bestmöglich Gebrauch zu machen.


    Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle über 55 automatisch Auskunft darüber erhalten müssen, welche passenden Alternativtarife sich anbieten. Viele Versicherer bieten dafür sogar Beratung an (Ausnahmen sind z. B. Arag und Continentale). Unter 55 kommen Versicherte oft drum herum, einen versierten Berater zu engagieren und sich die Möglichkeiten aufzeigen zu lassen.


    Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht? Oder Erfahrungen gemacht - positive / negative? Informationen diesbezüglich von der Versicherung erhalten?

  • Ich bin 61 Jahre und plane beim Renteneintritt in den Standardtarif der Central KV zu wechseln, da ich mit Risikozuschlag jetzt monatlich 850€ bezahle. Ich habe z.Zt. noch einen Tarif bei dem auch eine Beitragsreduzierung ab dem 63. Lebensjahr eingeschlossen ist ( Central EBE 63 ), ist diese Beitragsreduzierung auch im Standardtarif gültig, oder verfällt das bisher eingezahlte Geld dann :?::?::?: ?

  • @susimike: Diese Frage müssen Sie der Central Krankenversicherung stellen! Nur die kennen ihr Tarifwerk.


    Aus allgemeinen Überlegungen heraus, darf Ihnen jedoch nichts "verfallen". Schließlich haben Sie - möglicherweise viele Jahre - eingezahlt und damit einen Leistungsanspruch erworben. Es kann dann nicht darauf ankommen, in welchem Tarif Sie versichert sind.


    Noch etwas: Bevor Sie in den Standard-Tarif wechseln, lassen Sie sich von der Central erst einmal aufzeigen, welche anderen Tarifwechselmöglichkeiten für Sie bestehen. Der Standard-Tarif hat Leistungen auf Krankenkassen-Niveau und kostet wahrscheinlich den Höchstbetrag der GKV.


    Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie im ganz normalen Tarifwerk der Central bei weniger Leistung (z.B. allgemeine Pflegeklasse im Krankenhaus, Primärarztprinzip usw.) deutlich günstiger wegkommen als im Standard-Tarif.


    Die Central ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung zu gestatten, so lange Sie nicht ein höheres Leistungsniveau vereinbaren wollen, als Sie dies aktuell versichert haben.

  • Vor > 10 Jahren habe ich bei meiner PKV einen Tarifwechsel gemacht, nachdem vorher mein Tarif immer teurer wurde, trotz 1000 € Selbstbehalt + 500 € Selbstbehalt für Medikamente. Das ging nur mit Hilfe eines Vermittlers, da sich die PKV weigerte (Erfolgshonorar 100% der Differenz für 1 Jahr). Bin selbständig, Einzelversicherter, meine Frau ist gesetzlich versichert.


    Der neue Tarif hat folgende
    Nachteile
    1. Hausarztbindung - d.h. Facharztbehandlung ohne Überweisung wird nur zu 75% erstattet,
    2. Medikamente und Heilmittel werden nur entsprechend Beihilfsliste angerechnet und nur zu 75% erstattet, bei Bezug über Partnerunternehmen 90% - hat bei mir aber noch nie funktioniert.
    3. kein Einbettzimmer - stört mich nicht, aber 2-Bett und Chefarzt - manchmal wichtig
    4. Zahnersatz nur 65%, Kierferorthopädie 75% - das ist aus meiner Sicht der größte Nachteil, habe ich bisher zum Glück nicht benötigt
    5. Für Sehhilfen gibt es nur alle 2 Jahre einen Zuschuss von 100 €
    Vorteile
    1. der Monatsbeitrag ist 200 € niedriger, und damit für mich erträglich. d.h. ich habe inzwischen > 24.000 € gespart.
    2. Beitrag ist seitdem i.W. stabil geblieben - das sehe ich als den Hauptvorteil an
    3. Auslandskrankenversicherung weltweit ist weiter inklusive.


    Fazit: Der Wechsel hat sich für mich über die Jahre definitiv gelohnt.

  • Der Standard-Tarif hat Leistungen auf Krankenkassen-Niveau und kostet wahrscheinlich den Höchstbetrag der GKV.

    Wäre mal interessant, ob es dazu wirklich belastbare Zahlen gibt. Laut Finanztest 5/2014 lag der durchschnittliche Beitrag im Jahr 2013 nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherungen nur bei 283 Euro. Den Höchstbeitrag zahlten demnach im Jahr 2013 nur 445 der 45.500 Versicherten im Standardtarif. Im Jahr 2014 sank der durchschnittliche Beitrag sogar auf 272 Euro, der Anteil der Höchstbeitragszahler lag weiterhin bei rund einem Prozent (Finanztest 8/2015).

  • Mit Beginn meines Ruhestandes will ich in einen Tarif mit Beihilfe wechseln. Die Gothaer Versicherung verlangt nun aufgrund von Vorerkrankungen (ohne die näher zu spezifizieren) eine Gesundheitsprüfung per Selbstauskunft über mögliche Erkrankungen der letzten 5 Jahre und einen Risikozuschlag in Höhe von 15 % des Beitrags. Hat jemand schon so ein Verhalten erlebt und muss man das akzeptieren?

  • Ich hatte seit 1985 einen unveränderten Tarif. Ich habe dann meine Versicherung um die Nennung von günstigeren Alternativtarifen gebeten. Als Antwort bekam ich ein umfangreiches Schreiben, das einzig und allein gedacht war mich von einem Wechsel abzuhalten. Die angeführten Alternativtarife waren in der Tat unakzeptabel. Ich habe mich deshalb an die vom Finanztip empfohlene Firma Minerva gewendet. Hier hat man sich sehr große Mühe gegeben herauszufinden, was für mich jetzt und zukünftig die wichtigsten Dinge in der Krankenversicherung sind. Als Ergebnis wurde ein Tarif gefunden, der einige kleine Nachteile, dabei aber auch einige Besserleistungen beinhaltet. Ohne wesentliche Einbußen spare ich jetzt über 50% meines bisherigen Beitrages. Ich kann die Fa. Minerva nur empfehlen. Meine Erfahrungen waren rundum positiv.

  • Mit Beginn meines Ruhestandes will ich in einen Tarif mit Beihilfe wechseln. Die Gothaer Versicherung verlangt nun aufgrund von Vorerkrankungen (ohne die näher zu spezifizieren) eine Gesundheitsprüfung per Selbstauskunft über mögliche Erkrankungen der letzten 5 Jahre und einen Risikozuschlag in Höhe von 15 % des Beitrags. Hat jemand schon so ein Verhalten erlebt und muss man das akzeptieren?


    Wie sind Sie denn bisher versichert?
    Weshalb wechseln Sie erst mit Beginn des Ruhestandes in einen Beihilfetarif?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier auch einmal kurz meine gemachten Erfahrungen schildern. Bin seit 1992 bei der Central versichert und hatte seitdem auch nie den Tarif gewechselt aus Angst was falsch zu machen.
    Habe mich dann allerdings, nachdem meine Beiträge auf ca 835€ mtl gestiegen sind dazu entschieden, mir Unterstützung zu suchen.
    Bin dann durch einen Bekannten auf die Seite www.pkv-spartipp.de aufmerksam gemacht worden.
    Ein netter junger Mann namens Herr Seidel hatte mir dann erklärt, dass er durchaus Chancen sehe meinen Beitrag zu senken. Zähle jetzt seit letztem Monat knapp 400€ weniger pro Monat und habe nahezu die gleichen Leistungen wie vorher versichert. Als Provision hatte ich mich mit Herrn Seidel auf 500€ einmalig geeinigt. Was meiner Meinung nach mehr als fair war.
    Kann daher ganz klar diese Seite empfehlen und bin froh die Hilfe gefunden zu haben, die ich gesucht hatte.

  • Hallo BeateK,


    super, dass Sie von Ihren guten Erfahrungen mit einem "Tarifwechsler" berichten. Leider weist die Internetseite von Herrn Seidel weder auf seinen Status (Versicherungsberater, Makler usw.) hin noch gibt es ein Impressum oder eine Kontaktanschrift.


    Das wirft einige Fragen auf: Wofür genau haben Sie den 500,-- € bezahlt (angenommen es handelt sich bei Herrn Seidel um einen Makler, dann hätte er ja auch eine Provision erhalten können)? Wie ist der vorgegangen? Handelt es sich um einen internen Tarifwechsel oder haben Sie den Versicherer gewechselt? Woher wissen Sie, dass keine Leistungen reduziert oder der Selbstbehalt nicht erhöht worden ist? Hat er auch andere Handlungsoptionen in Erwägung gezogen (z.B. einen Wechsel in die GKV oder die Reduzierung des Risikozuschlags)?

  • Hallo,


    ein Wechsel zu einem anderen Unternehnem hat nicht stattgefunden.


    Wie der genaue Wortlaut war kann ich Ihnen leider nicht mehr so genau wiedergeben. Mir wurde erklärt, dass es sich um einen Tipp handelt welcher Tarif für mich und Frage kommen könnte. Vorher hatten wir geklärt was mir besonders wichtig ist und worauf ich nicht verzichten möchte. Daraufhin wurde mir gesagt welcher Tarif für mich interessant sein könnte und wie ich diesen bei der Versicherung durchsetzen könne, falls Rückfragen kommen sollten oder ähnliches.
    Spezifische Fragen habe ich dann direkt mit meiner Versicherung geklärt nachdem ich wusste welche Möglichkeiten ich habe. Hier fand ich übrigens toll, dass ich dazu ermutigt wurde direkt mit meiner Versicherung zu sprechen.
    Die Provision habe ich für den Tipp bezahlt, den ich bekommen habe. Ohne diesen, hätte ich allerdings auch nie gewusst wie ich das ganze überhaupt anstellen soll. Daher bin ich sehr zufrieden wie es gelaufen ist. Bei anderen Unternehmen hätte ich schliesslich ein Vielfaches an Provison gezahlt von 6-12 Monatseinsparungen.


    LG
    Beate

  • Hallo Community,


    viele Ratgeber, selbsternannte Experten und sogenannte „Beitragsoptimierer“ und „Tarifoptimierer“ verengen sich dabei auf wenige Handlungsoptionen oder gar nur eine Handlungsoption. Warum ist die Verengung auf die Tarifoptimierung bzw. Beitragsoptimierung aus meiner Sicht nur die drittbeste Lösung?


    Beitragsanpassungen, und wir sprechen in aller Regel von Beitragserhöhungen, empfinden die meisten PKV-Versicherten als ein Ärgernis.


    Es gibt jedoch Handlungsoptionen, wie betroffene PKV-Versicherte auf eine Beitragserhöhung reagieren und damit die Krankenversorgung bzw. medizinische Versorgung sichern und Beiträge nachhaltig einsparen können.


    Eine Auswahl an Handlungsoptionen nach Beitragsanpassung:
    1. Internen Tarifwechsel prüfen lassen und umsetzen
    2. Erhöhung des Selbstbehalts
    3. Wechsel in den Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif
    4. Verzicht auf Leistungen
    5. Risikozuschlag oder Risikozuschläge überprüfen lassen
    6. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung


    Ist eine solche Beratung aber auch bezahlbar? Von der Informations- und Unterlagenbeschaffung, Prüfung der möglichen Handlungsoptionen (= Ersteinschätzung) bis zur Umsetzung der ausgewählten Handlungsoption werden bei Berücksichtigung der Handlungsoptionen 1. bis 5. von Versicherungsberatern Vergütungen im Bereich von 700,-- bis 900,-- € brutto begehrt und abgerechnet. Dagegen stehen die nachhaltigen Beitragseinsparungen.


    Was ist aber nachhaltig im Zusammenhang mit Beitragseinsparungen und welcher Zeitraum wäre anzusetzen? Meines Erachtens sollte ein Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden, da dies der Zeitraum ist, wo jeder durchschnittliche PKV-versicherte Mensch seine Krankenversicherung auf den Prüfstand stellt (bzw. auf den Prüfstand stellen sollte). Nachhaltig bedeutet für mich, dass Änderungen im Risikoprofil (z.B. Erhöhung des Selbstbehalts) neutralisiert, d.h. herausgerechnet werden.


    Punkt 6. ist kritisch, denn für einige PKV-versicherte Menschen stellt der Wechsel in die GKV tatsächlich die richtige Handlungsoption dar. Auch hier können die wirtschaftlichen Folgen eines GKV-Wechsels in den meisten Fällen analysiert werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit und des Umfangs dieser Analysen und Berechnungen ist eine solche Prüfung aber vergütungsintensiv und nicht von jedem Berater durchführbar. Es ist nämlich noch nicht geklärt, ob solche Berechnungen und Analysen von Versicherungsberatern überhaupt durchgeführt werden dürfen. Hier bietet sich dann die Zusammenarbeit mit Rentenberatern an, die auch rechtliche Beratung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten dürfen.


    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
    Ich bin privat in einem sehr leistungsstarken Tarif krankenversichert und zahle ab 01.01.2017 rund 500 Euro im Monat (all inkl, also Pflege, KTG). Wenn ich nun auf Chefarzt, Einzel- oder Zweibettzimmer verzichte, dann sinkt mein Beitrag auf 350 Euro. Ein ganz beachtlicher Nachlass, wie ich finde. Insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass ich - wäre ich in der GKV - die Leistung (Chef, EZ) für rund 40 Euro im Monat zusatzversichern könnte. Leider geht das nur für gesetzlich Versicherte. Mein Versuch, einerseits auf den Chefarzt "privat" zu verzichten und ihn dann über eine Zusatzversicherung wieder abzudecken, ging somit leider schief....

  • BdV mahnt MLP zur PKV-Tarifwechselberatung ab


    Tarifwechselberatung von Versicherungsmaklern istverbotene Rechtsdienstleistung - Aufgrund der steigenden Beiträge in derPrivaten Krankenversicherung gewinnt das Thema „Tarifwechselrecht“ immer mehran Bedeutung.
    Viele Versicherungsmakler und Versicherungsberaterwittern daher in diesem Bereich ihr Geschäft. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV)– streitbarer Verbraucherschutzverein im Bereich der privaten Versicherungen –mahnt nun den Makler MLP Finanzdienstleistungs AG ab.


    „Als Versicherungsmakler darf MLP dieTarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen – erst recht nichtgegen gesondertes Honorar“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Dasdürfen nach BdV-Verständnis nur die behördlich zugelassenenVersicherungsberater.


    MLP wirbt auf seiner Homepage mit dem PKV-Tarifwechselund nimmt für die Recherche von Tarifoptionen und die anschließende Beratungeine erfolgsabhängige Vergütung – auch „Servicepauschale“ genannt. Doch Versicherungsmaklerdürfen nach Ansicht des BdV eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung derVersicherungsvermittlung anbieten. Das Geschäftsmodell der MLP sieht jedocheine ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung vor. Darüber hinausdürfen sie sich von einem Verbraucher kein gesondertes Honorar
    versprechen lassen.


    MLP hat die geforderte Unterlassungs- undVerpflichtungserklärung nicht abgegeben. Der BdV prüft, ob er nun gerichtlicheHilfe in Anspruch nimmt.


    Mein Kommentar:
    Ich gehöre keineswegs zur Fangemeinde des BdV. Aber dieAbmahnung ist angemessen und sachgerecht. Die meist als Einzelunternehmenorganisierten Versicherungsberater haben weder die Ressourcen – noch die Zeitgegen einen Strukturvertrieb bzw. Konzern wie MLP vorzugehen.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Die TOP 7-Fragen im Zusammenhang mit der Beitragsstabilisierung und kurz- und mittelfristigen Beitragsreduzierungen der Beiträge von PKV-versicherten Menschen



    Frage: Ist es korrekt, dass mir mein Versicherer die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen nicht bekannt geben muss?


    Robert Gamper: Nein, das ist so nicht korrekt. Der Versicherer muss allen Versicherungsnehmern - unabhängig von einem Tarifwechselwunsch - auf Nachfrage den so genannten Übertragungswert mitteilen. Das ist der Anteil der Alterungsrückstellung, der mindestens dem Wert der Alterungsrückstellung im Basistarif entspricht. Das ist jedoch nicht der vollständige Wert der Alterungsrückstellung. In den meisten Fällen teilt der Versicherer nach meiner Erfahrung aber den vollständigen Wert der Alterungsrückstellung mit.



    Frage: Wie erkenne ich, dass mein Tarif geschlossen worden, d.h. nicht mehr für das Neugeschäft offen ist.


    Robert Gamper: Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer nicht mitteilen, wenn er einen Tarif für das Neugeschäft geschlossen hat oder schließt. In der von mir verwendeten Vergleichssoftware erkenne ich aber sofort, ob es sich um einen „geschlossenen“ oder „offenen“ Tarif handelt.



    Frage: Ist der Tarifwechsel in jedem Alter möglich?


    Robert Gamper: Ja, es gibt keine Altersbeschränkungen für einen Tarifwechsel.



    Frage: Warum hat mich mein Versicherer nicht auf den Tarifwechsel hingewiesen?


    Robert Gamper: Die Versicherer müssen grundsätzlich alle ihre Kunden bei jeder Beitragserhöhung auf das Tarifwechselrecht gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. Bei Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr müssen sie zusätzlich konkret auf Tarife hinweisen, die gleichartigen Versicherungsschutz bieten und zu einer Beitragsreduzierung führen.



    Frage: Besteht für mich als Frau ein Anreiz aus den Bi-Sex-Tarifen (der alten Welt) in die Unisex-Tarifen (der neuen Welt) zu wechseln?


    Robert Gamper: In vielen Fällen besteht für Frauen tatsächlich ein starker Anreiz aus den Alttarifen in die Unisex-Tarifwelt zu wechseln, wenn die Unisex-Prämien günstiger sind. Das muss im Einzelfall geprüft werden.



    Frage: Ist ein beitragsgünstiger Tarif immer die beste Wahl?


    Robert Gamper: Nein, wenn es Ihnen um langfristige Beitragsstabilisierung geht, kann auch auf einen höherwertigen Tarif umgestellt werden. Hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.



    Frage: Ist der Tarifwechsel immer die beste Option?


    Robert Gamper: Nein, manchmal sollte besser beim Risikozuschlag angesetzt werden. In anderen Fällen ist die Anpassung des Selbstbehaltes oder die Änderungen von Leistungen sinnvoll. Es gibt keine allgemeine Lösung für dieses Thema. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.



    TOP 7-Fragen im Zeitraum 01.07.2016 bis 15.01.2017

  • Das Kabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) mit wenigen Änderungen beschlossen.


    Die Pressmitteilung ist unter



    http://www.bmwi.de/DE/Presse/p…teilungen,did=799118.html



    abrufbar. Dort finden Sie auch den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung.



    Damit haben die Lobbyisten der Makler und sein Klientel wohl nicht gerechnet.


    Zwar wurde das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit teilweise prosaischen und anekdotischen Stellungnahmen überhäuft, aber die Bundesregierung setzt die Förderung der Honorarberatung (siehe Koalitionsvertrag) konsequent, überzeugend und schlüssig um.



    Es war teilweise unverfroren, was da in den Stellungnahmen zu lesen war. Vor allem: die Stellungnahmen enthielten in der Regel wenig Substanz in Form von Fakten. Zum Teil haben die Verfasser der Stellungnahmen offensichtlich auch ein Problem mit dem Bezug zur Realität. Ein Beispiel der Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner („BMI“) und der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler („BFV“). In der gemeinsamen Stellungnahme des BMI und BFV ist auf Seite 4 folgendes zu finden:




    „Versicherungsmakler sind eine wichtige Alternative für Verbraucher und stellen praktizierten


    Verbraucherschutz dar, denn


    Versicherungsmakler haben breiten Produktzugriff bei einer Vielzahl von Versicherern


    Versicherungsmakler arbeiten, ebenso wie Honorar-Versicherungsberater, im Auftrag des Kunden und für den Kunden


    Versicherungsmakler unterliegen hohen gesetzlichen Anforderungen und einer individuellen Haftung


    Versichermakler sind Produkinnovationstreiber.".“



    Sehr geehrter Herr Hausen, gerne können wir eine Vielzahl von Fällen durchgehen, in dem die von Ihnen angeführte „Verbraucherschutzfunktion“ von Versicherungsmaklern nicht wahrgenommen bzw. umgesetzt wurde. Natürlich gibt es seriöse und ordentlich arbeitende Makler. Da ich keine belastbare Statistik habe, kann ich nicht sagen, ob es sich um die Mehrheit oder Minderheit handelt. Aber eine „Lex-Hellberg“ kann es nicht geben.



    Die Veränderungen zum Referentenentwurf bzw. die wichtigsten Punkte in aller Kürze:


    1.) Es bleibt bei der Berufsbezeichnung „Versicherungsberater“. Die Bezeichnung „Honorar-Versicherungsberater“ wurde vom Gesetzgeber verworfen.


    2.) Versicherungsmakler werden zukünftig nur noch von Versicherer „entlohnt“ werden.


    3.) Nur Versicherungsberater dürfen Verbraucher rechtlich beraten und gegenüber Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten. Damit dürften allen Tarifwechselmaklern die Grundlage für ihre Leistungen entzogen werden.


    4.) Für Vermittler (Vertreter und Makler) gilt künftig ein Honorarannahmeverbot, d.h. die sich bereits etablierenden Mischmodelle (Courtage & Honorar) dürfen relativ schnell vom Markt verschwinden.


    5.) Nettotarife und Nettopolicen (Achtung: Definition nicht immer klar) bekommen Menschen zukünftig nur noch beim Versicherungsberater.


    6.) Für Vermittler, die das Lager wechseln wollen (z.B. vom Makler zum Versicherungsberater), wurden großzügige Übergangsfristen eingeräumt. Es ist zu erwarten, dass mehrere hundert Makler das Lager wechseln werden.





    Mehr in Kürze.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Ich habe den Eindruck, dass jedwede Änderungen am bestehenden Beitrag/ Vertragsverhältnis mit der PKV direkt Änderungen am Leistungsumfang bedeuten und somit sämtliche Änderungen de facto eine Einbahnstraße darstellen. Konkret anhand der ersten 3 der oben genannten 6 Handlungsoptionen:


    1. Interner Tarifwechsel --> führt inder Regel zu Abstrichen im Versicherungsumfang d.h. weniger Leistungen oder Risikozuschlägen, welche den internen Tarifwechsel finanziell sinnfrei machen
    2. Erhöhung des Selbstbehalts --> ist eine Einbahnstraße; ein Zurück zu geringerer SB wird mit erneuter Gesundheitsprüfung verbunden
    3. Wechsel in den Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif sind ebenfalls Einbahnstraßen -> Zurück in "Normaltarife" wenn überhaupt nur mit Aufschlägen


    Somit stellt es sich für mich als Endvierziger platt gesagt so dar: Ich habe noch rund 35 Jahre in der PKV vor mir; da muss ich mir die Leistungsreduzierungen gut einteilen. "Verheize" ich die Leistungsreduzierungen vorschnell, habe ich bei der nächsten großen Beitragserhöhung weniger/keine Handlungsoption mehr. Alternativ bleibt mir das Bezahlen der erhöhten Beiträge.


    Aktuell wird mein ambulanter Tarif A150 bei der HUK PKV zum 01.03. um stolze 44,6% erhöht. Dieser Tarif war jahrelang sehr beitragsstabil und insgesamt bin ich mit der Beitragsentwicklung bis heute zufrieden. Ich denke über eine Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 1200€/Jahr nach, da ich ohnehin kaum Rechnungen einreiche. Nur befürchte ich wie gesagt einen Verlust einer wichtigen Handlungsoption in der Zukunft und zögere noch.


    Auf der anderen Seite: Handlungsoptionen "Haben" sind zwar gut zum ruhig Schlafen - aber Handlungsoptionen "Nutzen" entlastet das Konto. Wie so oft im Leben: Eine frage des richtigen Timings.


    Eine Frage zur Begriffsdefinition: Würde eine Erhöhung des Selbstbehaltes einen "Tarifwechsel" darstellen- schließlich würde ich von A150 in A1200 wechseln. Oder ist das immer noch derselbe Tarif nur mit anderem SB?