Unterhalt von Eltern für pflegebedürftige Kinder m. eigenem Haushalt

  • Ich suche nach Erfahrungen über die Regelung des Unterhalts von Eltern, gegenüber ihren volljährigen pflegebedürftige Kinder mit eigenem Haushalt haben.
    Ich denke man kann die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern nicht analog gegenüber stellen.

  • Warum nicht?


    Die gesetzliche Grundlage für den Unterhalt ist § 1601 BGB.
    Und der lautet erfreulich schlicht: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


    Die "gerade Linie" betrifft daher beide Richtungen: sowohl Eltern für Kinder - als auch Kinder für Eltern.