Spesen

  • Hallo, ich habe am 15.12.2015 einen neuen Job angenommen. Ich habe auch einen Arbeitsvertrag erhalten in dem unter dem §6 die Reisekosten und Spesen angesprochen werden. Dort steht im Wortlaut " Die Erstattung der Reisekosten und Spesen erfolgt nach dem gültigen gesetzlichen Richtlinien"


    Ich bin an einigen Tagen im Monat länger als 8std im Ausendienst tätig. Die Firma möchte mir dafür aber nur 6€ zahlen soweit ich weiß müsste diese aber 12€ betragen. Ich habe keinen Tarifvertrag und gehöre auch keiner Gewerkschaft an.


    Der Personalleiter wimmelte mich darauf hin ab mit von wegen wir zahlen nur 6€ und das wars. Meine frage hierzu ich habe doch einen Arbeitsvertrag müsste sich der Arbeitgeber nicht daran halten und mir die 12€ zahlen???


    Danke im vorraus


    Denny

  • Ihr Arbeitsvertrag ist leider in diesem Punkt auslegungsbedürftig.
    Es gibt KEINE "gültigen gesetzlichen Richtlinien" für die Erstattung der Reisekosten.
    Das bedeutet für Sie, aus Ihrem Arbeitsvertrag geht überhaupt nicht hervor, in welcher Höhe Reisekosten erstattet werden.


    In den Steuergesetzen gibt es HÖCHSTSÄTZE, die ein Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.
    Und dort findet sich auch der von Ihnen erwähnte Tagessatz von 12 €.
    In Ihrem Vertrag steht aber nicht, dass Sie die Höchstsätze bekommen.
    Im Übrigen könnte der Arbeitgeber auch MEHR als die Höchstsätze zahlen. Nur müsste er dann den Mehrbetrag versteuern - je nach Höhe - entweder pauschal oder mit der normalen Lohnbesteuerung gem. Tabelle.
    Auch das ist alles gesetzlich geregelt. Deshalb ist unklar, was mit dem § 6 Ihres Arbeitsvertrages überhaupt gemeint sein soll.


    Insoweit beurteile ich Ihre Chance, dass Sie den Arbeitgeber dazu zwingen können, Ihnen 12 € zu zahlen, als relativ schlecht bis nicht vorhanden. Mein Rat: freuen Sie sich über den neuen Job, der Ihnen hoffentlich Spass macht und nehmen Sie den 6-€-Tagessatz gelassen. Wenn Sie die Probezeit überstanden haben, können Sie vielleicht hier mal nachverhandeln.

  • Vielleicht als Ergänzung zu den von @muc genannten, richtigen Ausführungen:


    Die Differenz der vom AG gezahlten 6 € zu den steuerlich absetzbaren 12 € können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Mehr ist aus meiner Sicht nicht drin, ich kenne auch keine gesetzliche Regelung. Ihr AG muss Ihnen meines Wissens gar nichts zahlen, wenn es nicht in einem Tarifvertrag o.Ä. steht.

  • Danke für die Antworten. Leider habe ich keinen Tarifvertrag. Ich denke aber das die Klausel im Arbeitsvertrag auf die gesetzliche Richtlinie zeigt. Sollten dafür keine Werte hinterlegt worden sein würde doch die Werte eines gleichwertigen Tarifvertrages gelten. Bin mir da aber nicht sicher. Ich werde damit schon leben können aber es geht ums Prinzip.