Wie kann ich vermeiden, dass ich nach PKV und jetzt GKV wieder in die PKV muß???

  • Hallo,


    von Juli 2002-September 2015 war ich in der PKV. Im neuen Job habe ich mich bewußt für ein Monatseinkommen entschieden, bei dem ich hochgerechnet aufs Gesamtjahr unter der wohl für mich geltenden Jahreshöchstgrenze von 49.500€ (für 2015) liege. Prompt bin ich seit Oktober 2015 GKV-Mitglied (SUPER!).
    Soweit alles klar.
    Leider bekam ich in der Probezeit die Kündigung (Abfindung 1 Monatsgehalt steht noch aus) und beziehe jetzt ALG I (hoffentlich nicht länger bis Ende Q1/2016).


    Auf was muß ich jetzt achten (Monatseinkommen zukünftige Stelle / Abfindung aus Kündigung letzte Stelle) um zu verhindern, dass ich wieder in die PKV wechseln muß? Gibt es überhaupt Fallstricke damit ich wieder in die PKV müßte???


    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet - von meiner GKV habe ich keine vertrauenswürdige Antwort bekommen und ich darf hier keinen Fehler machen - denn nie mehr PKV!!!


    Viele Grüße
    Fred 2002

  • Hallo,


    ich nehme an, dass du in dem Zeitraum seit 2002 als Angestellter tätig warst und über der JAEG verdient hat. Ich schließe aus deiner Schilderung, dass du in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, und innerhalb der Rahmenfrist Ansprüche erworben hast.


    1. Dein ehemaliger Job mit Verdienst unter der JAEG hat zu einer Pflichtversicherung in der GKV geführt.


    2. Der Verlust deines ehemaligen Jobs hat zu einem Anspruch auf ALG1 geführt. Damit verbunden ist auch die Versicherungspflicht in der GKV


    Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos meldest. Du musst der Agentur auch eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen, damit deine Mitgliedschaft nahtlos fortgeführt wird.


    Du kannst dich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn du in den letzten 5 Jahren vor Bezug des Arbeitslosengeldes nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert gewesen bist. Aber ich denke das kommt für dich nicht in Frage :whistling:


    Viel Erfolg bei der Jobsuche.


    Gruß,


    Schopenhauer

  • Hallo Schopenhauer,


    vielen Dank für deine Ausführungen.


    Ja, 1. & 2. hast du richtig erfasst und die Agentur für Arbeit ist ebenfalls bereits informiert.


    Konkret müßte ich wissen, ob es Umstände gibt (z.B. Überschreiten der JAEG (genaue Höhe?) und wie lange müßte ich noch unter der JAEG bleiben - 30.9.2016?), die mich zwingen würden, erneut in die PKV zu wechseln.


    Gruß
    Fred2002

  • Hallo,


    für die beschriebene Konstellation:


    1. PKV versichert (als Angestellter) -> Unterschreiten JAEG -> 2. Pflichtmitglied GKV (als Angestellter) -> arbeitslos -> 3. neue Anstellung (ggf. über JAEG)


    Gelten die Regelungen des § 9 SGB V über eine möglichweise freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.


    Hier wäre nach § 9 Abs. 1 Nr. deine Vorversicherungszeit vor dem damaligen Wechsel in die PKV (ca. 2002) zu berücksichtigen. Falls du in dem 5-Jahres Zeitraum (1997 bis 2002) 24 Monate bzw. unmittelbar vor ausscheiden (2001 bis 2002) 12 Monate GKV versichert warst, kannst du als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.


    Ergo: Deine Entscheidung Pro GKV hast du bereits getroffen, somit hängt es an deinen Entscheidungen ob es eine Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft wird.


    Hoffe ich konnte helfen.


    VG
    Schopenhauer


    EDIT: JAEG für 2016 liegt bei einem Jahres Brutto von EUR 56.250 € (West) bzw. 50.850 € (Ost)

  • Danke Schopenhauer,


    Du hast mir sehr geholfen - da ich zuvor mind. 24 Monate GKV versichert war kann ich also unabhängig von der JAEG in der GKV bleiben (ggf. als freiwilliges Mitglied bei Überschreitung der JAEG!).


    VG
    Fred 2002