Kreditgebühren bei Santander Consumer Bank

  • Hallo,


    bereits Anfang Dezember 2014 habe ich schriftlich Kreditgebühren aus einer Autofinanzierung bei der Santander zurückgefordert. Im Dezember 2015 bekam ich nach mehrmaligem Nachfragen endlich eine verbindliche Antwort von der Bank und zwar, dass die Gebühren nicht zurück erstattet werden und zwar wegen Verjährung. Die Laufzeit der Finanzierung begann im Januar 2012. Kann das sein? Was kann ich da noch tun?

  • Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Wenn 2012 der Abschluss war, wären die Ansprüche voraussichtlich zum 31.12.2015 verjährt. War der Abschluss vielleicht bereits 2011 und nur der Ratenbeginn 2012? Wenn der Kredit noch läuft, könnten Sie auch mit einer verjährten Forderung aufrechnen. Wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen? Möglicherweise stimmt die Widerrufsbelehrung nicht und Sie könnten die komplette Rückabwicklung des Darlehens geltend machen.

  • Hallo,
    also unterschrieben habe ich die Finanzierung im Dezember 2011. Am 05.01.2012 hat die Santander eine schriftliche Bestätigung der Darlehensauszahlung an mich versandt. In dieser Bestätigung wird als Laufzeitbeginn der 01.02.2012 angegeben. Der Kredit läuft noch. Ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist für mich als Laie nur schwer nachvollziehbar.
    Nach erneuter Durchsicht meiner Unterlagen habe ich gesehen, dass ich nachträglich- im Mai 2012- eine "Santander-Safe-Versicherung" abgeschlossen habe, was wohl eine Restschuldversicherung zu sein scheint?

  • Ergänzend muss ich noch hinzufügen, dass ich das Auto nicht mehr habe. Aufgrund eines plötzlichen Schlaganfalls während der Fahrt hab ich einen Unfall gebaut und es entstand Totalschaden. Der Staatsanwalt hat mir bestätigt, dass ich an dem Unfall wegen der Krankheit keine Schuld trage. Das ist allerdings schon drei Jahre her :(

  • Sie könnten die Widerrufsbelehrung von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.
    Wenn der Vertrag noch läuft, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, mit einer verjährten Forderung aufzurechnen.
    Viel Erfolg!!!

  • Danke!
    Was hat es eigentlich mit dieser Safe-Versicherung auf sich? Diese hab ich leider ganz vergessen. Die Bank hat mich aber natürlich auch überhaupt nicht darauf angesprochen. Von dieser Versicherung müsste ich doch eigentlich auch irgendeinen Nutzen haben......

  • Danke, das hab ich auch schon gesehen. Aber welchen Nutzen hab ich nun von dieser Versicherung? Ein Totalschaden lag an meinem Fahrzeug ja nun mal vor. Die Bank hat mich auf die Versicherung nie hingewiesen nach dem Unfall. Die wollten nur ihr Geld von mir, weil die HukCoburg den Schaden nicht ganz bezahlt hat. Kann ich jetzt aus dieser Safe-Versicherung noch irgendwelche Ansprüche geltend machen? Schließlich hab ich ja auch rein gezahlt.....

  • Die Restschuldversicherung kommt in der Regel dafür auf, dass Sie die Kreditraten aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr zahlen können und nicht dafür, dass das Auto einen Totalschaden erlitten hat.
    Wie das in Ihrem Fall genau ist, müssen Sie anhand Ihrer Versicherungsbedingungen prüfen.

  • Danke, das hab ich auch schon gesehen. Aber welchen Nutzen hab ich nun von dieser Versicherung? Ein Totalschaden lag an meinem Fahrzeug ja nun mal vor. Die Bank hat mich auf die Versicherung nie hingewiesen nach dem Unfall. Die wollten nur ihr Geld von mir, weil die HukCoburg den Schaden nicht ganz bezahlt hat. Kann ich jetzt aus dieser Safe-Versicherung noch irgendwelche Ansprüche geltend machen? Schließlich hab ich ja auch rein gezahlt.....


    Hallo,


    Hier ein kleiner Auszug aus den AVB der betreffenden Versicherung (bei Google einfach mal San Safe AVB eingeben):



    In aller Kürze: Es geht um eine Fahrzeugbezogene Zusatzversicherung. Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, leistet die Versicherung den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Kfz (das was die Kasko Versicherung leistet) und dem tatsächlichen Kaufpreis, welcher gezahlt wurde.


    Ergo: Sie deckt das Risiko der merkantilen Wertminderung. =O


    Wenn es einen Totalschaden gab, würde ich mich an den zuständigen Versicherer wenden und dort den Schaden melden.


    Die regelmäßige Verjährungsfrist hierfür beträgt drei Jahre.


    Allerdings hat der Versicherer noch gewisse Obliegenheiten in den Versicherungsvertrag eingebaut, die da wären:



    Schauen wir uns mal diese Ziffer 8.d an..



    Ergebnis: Ich würde den Schaden erstmal melden und abwarten was passiert. Eine (mögliche) Kürzung oder Ablehnung kannst du immer noch überprüfen lassen.


    Hoffe ich konnte helfen.


    VG
    Schopenhauer

  • Danke für die Unterstützung, Tips und Ratschläge!
    Was die Bearbeitungsgebühr betrifft werde ich jetzt die Bank erneut anschreiben und mitteilen, dass ich deren Entscheidung nicht akzeptieren werde. Die Kundenberaterin meiner Hausbank, -die einzigste Bank, der ich vertraue- meinte, dass die Verjährungsfrist eigentlich 10 Jahre sein müsste und dass die Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden verjährt sind. Das deckt sich auch mit dem was ich hier über die Verjährung bei den Bearbeitungsgebühren gelesen habe. Bezüglich der Santander-Safe-Vers. werde ich sämtl. Unterlagen von dem Unfall damals einschicken und dann seh ich weiter. Generell muss ich aber sagen, dass Santander bisher meine negativste Bank-Erfahrung war! Einmal und nie wieder!