Servicepauschale bei Mietvertrag

  • Hallo allerseits!
    Wie steht es eigentlich mit einer Servicepauschale (iHv 300EUR), die eine Hausverwaltung (ein Architekturbüro, vermutlich nicht Vermieter) verlangt: Es wird das zu vermietenden Objekt benannt, die Miete, Kaution und dann der Satz: "Einmalig wird zudem eine Servicepauschale i. H. v. 300,00 € erhoben."
    Scheint mir dubios. Freue mich eure Meinungen zu hören.
    Besten Dank!

  • die Antwort habe ich jetzt erst gesehen - vielen Dank, Franziska!
    Mittlerweile bekam ich diese Auskunft: "Die 300,00 € sind eine Verwaltungsgebühr, das betrifft die Mietvertragerstellung, die Übergabe durch den Hausmeister, eben das gesamte „Drumherum“."
    Die Wohnung habe ich deswegen nicht genommen. Auf das Theater, wenn ich das Geld nicht zahle, wollte ich mich nicht einlassen. Und wer weiss, was dann passiert, wenn ich wieder ausziehe.


  • Mittlerweile bekam ich diese Auskunft: "Die 300,00 € sind eine Verwaltungsgebühr, das betrifft die Mietvertragerstellung, die Übergabe durch den Hausmeister, eben das gesamte „Drumherum“."
    Die Wohnung habe ich deswegen nicht genommen. Auf das Theater, wenn ich das Geld nicht zahle, wollte ich mich nicht einlassen. Und wer weiss, was dann passiert, wenn ich wieder ausziehe.


    Es ist schon frech, was sich manche Vermieter einfallen lassen, um ohne rechtlichen Grund an anderer Leute Geld zu kommen, und zwar an das Geld der Menschen, mit denen man ein auf Dauer angelegtes Mietverhältnis eingeht.


    Auch wenn man das von 'Servicegebühr' in 'Mietvertragsausfertigungsgebühr' o. ä. umbenennt, wird das alles nicht rechtens: 'Mieter sind daher nicht verpflichtet, ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung eine „Vertragsausfertigungsgebühr" für den Mietvertrag zu bezahlen. Hierbei handelt es sich um eine versteckte Maklergebühr, die weder dem Eigentümer noch dem Verwalter zustehe, argumentierte der Richter. Die in Zusammenhang mit dem Vorteil der Vertragsgestaltung anfallenden Kosten hat der Vermieter zu tragen (Amtsgericht Hamburg, Az. 711 C 36/04, Urteil vom 14.11.2004).' Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstip…ter-zulaessig_045476.html


    Ich hätte es aber genauso gemacht und auf die Wohnung verzichtet. Auch ich hätte nicht ein Mietverhältnis eingehen wollen, was schon von Anfang an 'vergiftet' ist und die nächste Mieterhöhung bis zum äußersten Rand des gesetzlich zulässigen schon abzusehen ist.


    Nur leider wird sich in Zeiten der Wohnungsknappheit ein anderes 'Opfer' finden, das bereit ist, solche Phantasiegebühren zu zahlen, nur um eine Wohnung zu bekommen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)